Dieter Nürnberger in unserem Berliner Studio, was müsste denn geschehen, um Geldanleger besser als bisher zu beraten und zu schützen?
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen forderte heute Vormittag ein ganzes Bündel an Maßnahmen, um die Bankkunden künftig besser vor unseriösen Anlageprodukten zu schützen. Allen voran geht es um eine - aus Sicht des vzbv - bessere Finanzaufsicht in Deutschland. Denn jährlich würden Anleger durch teure Finanzprodukte, durch unfairen Vertrieb und auch durch mangelnde Transparenz Unsummen verlieren. Und der Hauptgrund für diese verbraucherfeindlichen Vorkommnisse sei eine mangelnde Finanzaufsicht, sagt Gerd Billen vom Vorstand des vzbv.
"Wir haben festgestellt, dass sich die Finanzaufsicht in Deutschland im Prinzip um den Verbraucherschutz völlig unzureichend kümmert, weil dafür die gesetzliche Grundlage fehlt."
Die Finanzaufsicht habe also derzeit keinen gesetzlichen Auftrag, den Markt aus Verbrauchersicht unter die Lupe zu nehmen, sagt Gerd Billen. Die Forderung ist somit klar: Man fordert strengere, gesetzliche Regeln, die unter anderem auch dazu führen sollen, dass bestimmte unseriöse Anlageprodukte künftig auch verboten werden können.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen nutzte den heutigen Weltverbrauchertag auch, um recht publikumswirksam für das Anliegen eines besseren Verbraucherschutzes bei Finanzprodukten zu werben. Man hatte sich am Vormittag zwischen dem Bundeskanzleramt und dem Bundestag platziert, um unseriöse Anlageangebote zu schreddern, sozusagen in den Müll zu geben. Und Gerd Billen hatte keine große Mühe, ein paar Dutzend solch exemplarischer und unseriöser Angebote zu nennen. Mal seien es hohe Gebühren und versteckte Nebenkosten, die bei den Verbrauchern zu Verlusten führen, oft handele es sich aber auch um eine intransparente und für die Kunden schwierig zu verstehende Anlageform: Gerd Billen nennt ein Beispiel.
"Es heißt hier beispielsweise: 'Die Kursentwicklung des Zertifikats, sowie die Höhe der Auszahlung hängt von der Entwicklung des Basiswertes ab. Der Anleger erwirbt das Zertifikat am Emissionstag zu einem Preis, der niedriger ist, als der Kurs des Basiswertes am Emissionstag. Im Gegenzug kann er nur begrenzt – maximal bis zum Höchstbetrag - an einer Wertsteigerung des Basiswertes partizipieren. Dem Anleger stehen während der Laufzeit auch keine Ansprüche auf den Basiswert zu.' Ich verstehe das nicht! Kein Verbraucher versteht das! Deswegen ab damit in den Schredder."
Als Lehre aus der Finanzmarktkrise haben inzwischen Banken und auch die Politik reagiert. Seit Jahresbeginn muss ja ein Protokoll eines Bank- oder Anlageberatungsgespräches geführt und dem Kunden auch ausgehändigt werden. Zum Zweiten soll es im Laufe des Jahres einen verbindlichen, sogenannten Beipackzettel geben. Hier soll anschaulich aufgelistet werden, um welche Art der Anlage es sich handelt, auch die Kosten sollen klar aufgeführt und nicht zuletzt auch verständlich über mögliche Risiken aufgeklärt werden. Beim Bundesverband der Verbraucherzentralen stößt dies auf Zustimmung.
"Das sind wichtige Schritte in die richtige Richtung. Weil die Information für die Verbraucher dadurch schon besser geworden ist. Aber: Es sind noch zu wenige Schritte. Es fehlt beispielsweise, dass der sogenannte graue Kapitalmarkt wirklich unter die Aufsicht kommt und, dass sich staatliche Institutionen genau angucken, ob die Produkte etwas taugen, ob sie sicher oder unsicher sind."
Und nicht zuletzt wollen die Verbraucherschützer künftig auch eine qualifiziertere Finanzberatung erreichen. Noch immer gebe es keine grundlegenden Regeln, wer sich überhaupt Finanzberater nennen dürfe. In anderen Berufen sei dies verbindlicher und somit seriöser geregelt. Das hält der Bundesverband der Verbraucherzentralen für einen Skandal. Gerd Billen:
"Wir wollen den Finanzminister und auch die Verbraucherministerin drängen, dies zügig anzugehen, damit man wirklich weiß, dass es sich hier um einen fachlich kompetenten Finanzberater handelt. Der auch fair mit mir umgeht. Und der auch eine Haftpflichtversicherung hat, damit er für die Fälle haften kann, in denen er falsch beraten hat."
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen forderte heute Vormittag ein ganzes Bündel an Maßnahmen, um die Bankkunden künftig besser vor unseriösen Anlageprodukten zu schützen. Allen voran geht es um eine - aus Sicht des vzbv - bessere Finanzaufsicht in Deutschland. Denn jährlich würden Anleger durch teure Finanzprodukte, durch unfairen Vertrieb und auch durch mangelnde Transparenz Unsummen verlieren. Und der Hauptgrund für diese verbraucherfeindlichen Vorkommnisse sei eine mangelnde Finanzaufsicht, sagt Gerd Billen vom Vorstand des vzbv.
"Wir haben festgestellt, dass sich die Finanzaufsicht in Deutschland im Prinzip um den Verbraucherschutz völlig unzureichend kümmert, weil dafür die gesetzliche Grundlage fehlt."
Die Finanzaufsicht habe also derzeit keinen gesetzlichen Auftrag, den Markt aus Verbrauchersicht unter die Lupe zu nehmen, sagt Gerd Billen. Die Forderung ist somit klar: Man fordert strengere, gesetzliche Regeln, die unter anderem auch dazu führen sollen, dass bestimmte unseriöse Anlageprodukte künftig auch verboten werden können.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen nutzte den heutigen Weltverbrauchertag auch, um recht publikumswirksam für das Anliegen eines besseren Verbraucherschutzes bei Finanzprodukten zu werben. Man hatte sich am Vormittag zwischen dem Bundeskanzleramt und dem Bundestag platziert, um unseriöse Anlageangebote zu schreddern, sozusagen in den Müll zu geben. Und Gerd Billen hatte keine große Mühe, ein paar Dutzend solch exemplarischer und unseriöser Angebote zu nennen. Mal seien es hohe Gebühren und versteckte Nebenkosten, die bei den Verbrauchern zu Verlusten führen, oft handele es sich aber auch um eine intransparente und für die Kunden schwierig zu verstehende Anlageform: Gerd Billen nennt ein Beispiel.
"Es heißt hier beispielsweise: 'Die Kursentwicklung des Zertifikats, sowie die Höhe der Auszahlung hängt von der Entwicklung des Basiswertes ab. Der Anleger erwirbt das Zertifikat am Emissionstag zu einem Preis, der niedriger ist, als der Kurs des Basiswertes am Emissionstag. Im Gegenzug kann er nur begrenzt – maximal bis zum Höchstbetrag - an einer Wertsteigerung des Basiswertes partizipieren. Dem Anleger stehen während der Laufzeit auch keine Ansprüche auf den Basiswert zu.' Ich verstehe das nicht! Kein Verbraucher versteht das! Deswegen ab damit in den Schredder."
Als Lehre aus der Finanzmarktkrise haben inzwischen Banken und auch die Politik reagiert. Seit Jahresbeginn muss ja ein Protokoll eines Bank- oder Anlageberatungsgespräches geführt und dem Kunden auch ausgehändigt werden. Zum Zweiten soll es im Laufe des Jahres einen verbindlichen, sogenannten Beipackzettel geben. Hier soll anschaulich aufgelistet werden, um welche Art der Anlage es sich handelt, auch die Kosten sollen klar aufgeführt und nicht zuletzt auch verständlich über mögliche Risiken aufgeklärt werden. Beim Bundesverband der Verbraucherzentralen stößt dies auf Zustimmung.
"Das sind wichtige Schritte in die richtige Richtung. Weil die Information für die Verbraucher dadurch schon besser geworden ist. Aber: Es sind noch zu wenige Schritte. Es fehlt beispielsweise, dass der sogenannte graue Kapitalmarkt wirklich unter die Aufsicht kommt und, dass sich staatliche Institutionen genau angucken, ob die Produkte etwas taugen, ob sie sicher oder unsicher sind."
Und nicht zuletzt wollen die Verbraucherschützer künftig auch eine qualifiziertere Finanzberatung erreichen. Noch immer gebe es keine grundlegenden Regeln, wer sich überhaupt Finanzberater nennen dürfe. In anderen Berufen sei dies verbindlicher und somit seriöser geregelt. Das hält der Bundesverband der Verbraucherzentralen für einen Skandal. Gerd Billen:
"Wir wollen den Finanzminister und auch die Verbraucherministerin drängen, dies zügig anzugehen, damit man wirklich weiß, dass es sich hier um einen fachlich kompetenten Finanzberater handelt. Der auch fair mit mir umgeht. Und der auch eine Haftpflichtversicherung hat, damit er für die Fälle haften kann, in denen er falsch beraten hat."