
Da der sogenannte Gütetermin ergebnislos blieb, setzte das Gericht einen Kammertermin an. Dieser wird laut der Richterin voraussichtlich Mitte November sein.
Springer hatte im April Klage gegen den Ex-Chefredakteur von Deutschlands größter Boulevardzeitung eingereicht. Es geht um den Vorwurf von Vertragsverstößen im Zusammenhang mit seinem Ausscheiden. Der Medienkonzern wirft Reichelt außerdem vor, Mitarbeiter abgeworben zu haben. Im Kern soll er nach Ansicht Springers Konzern-Informationen nach außen gegeben haben, obwohl sie vereinbart hätten, dass Reichelt diese mit seinem Abgang löscht. Auf dieser Grundlage sei ihm die Abfindung - nach Gerichtsangaben sind es zwei Millionen Euro - ausgezahlt worden. Springer fordert die Summe zurück, sowie eine Vertragsstrafe in Höhe von laut Gericht fast 200.000 Euro. In der Verhandlung stritten die Parteien darüber, dass Reichelt Informationen weitergegeben habe. Sie legten allerdings unterschiedlich aus, ob diese unter das Löschgebot fielen.
Reichelt musste im Herbst 2021 den Konzern verlassen. Hintergrund waren Vorwürfe des Machtmissbrauchs in Verbindung mit einvernehmlichen Beziehungen zu Mitarbeiterinnen. Der Journalist selbst hatte später von einer "Schmutzkampagne" gegen ihn gesprochen; er wirft die Vorwürfe bis heute zurück.
Gegen die Klage Springers wehrt sich Reichelt seinerseits mit Forderungen an den Medienkonzern, mit einer sogenannten Widerklage. Dabei geht es um Einsicht in Dokumente rund um das betriebsinterne Verfahren zu den Vorwürfen gegen Reichelt. Das wies Springer zurück und verwies auf den Schutz von Hinweisgebern. Reichelt will außerdem in dem Zusammenhang Schadenersatz in Höhe von mindestens 1000 Euro.