
Konkret geht es dabei um einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, der vorsieht, dass der Bund einmalig Altschulden von Kommunen bis zur Hälfte übernehmen kann. Da die Finanzausstattung der Städte und Gemeinden Aufgabe der Länder ist, muss dafür das Grundgesetz geändert werden.
Ziel des Gesetzesentwurfs ist es, überschuldeten Kommunen einen Neustart zu ermöglichen, um damit auch zu möglichst gleichwertigen Lebensbedingungen im Bundesgebiet beizutragen.
Diese Nachricht wurde am 11.04.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.