Bundesrat
Keine Einwände gegen Grundgesetzänderung zu Altschulden von Kommunen

Der Bundesrat hat keine Einwände gegen eine Grundgesetzänderung zur Finanzausstattung von Städten und Kommunen.

    Das Hauptportal des Bundesrates in Berlin
    Das Hauptportal des Bundesrates in Berlin (picture alliance / photothek / Florian Gaertner)
    Konkret geht es dabei um einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, der vorsieht, dass der Bund einmalig Altschulden von Kommunen bis zur Hälfte übernehmen kann. Da die Finanzausstattung der Städte und Gemeinden Aufgabe der Länder ist, muss dafür das Grundgesetz geändert werden. 
    Ziel des Gesetzesentwurfs ist es, überschuldeten Kommunen einen Neustart zu ermöglichen, um damit auch zu möglichst gleichwertigen Lebensbedingungen im Bundesgebiet beizutragen.
    Der Bundesrat befürwortet zudem Schritte für einen leichteren Abschuss von Wölfen zum Schutz von Weidetieren. Die Länderkammer forderte die Regierung auf, sich in Brüssel für eine entsprechende Änderung der Naturschutz-Richtlinie der EU einzusetzen. Im Anschluss solle der Wolf bundesweit in das Jagdrecht aufgenommen werden
    Diese Nachricht wurde am 11.04.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.