Daraus hätte sich unter anderem eine Opferrente ergeben können. Der Frau waren während ihrer Leistungssportkarriere Dopingmittel verabreicht worden, die zu gesundheitlichen Schäden und zur Erwerbsunfähigkeit führten. Nach Angaben ihres Anwalts wollte die Klägerin als staatliches Willküropfer anerkannt werden. Sportler seien in der DDR politische Werkzeuge gewesen und damit als politisch Verfolgte anzusehen, so ihre Argumentation.
Diese Position wiesen die Bundesrichter zurück. Ziel des Dopings sei es damals nicht gewesen, die Sportlerinnen und Sportler bewusst zu schädigen. Die 67-jährige Klägerin hatte zuvor auf Grundlage des ersten Dopingopfer-Hilfegesetzes bereits eine Entschädigung erhalten.
Diese Nachricht wurde am 27.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.