Es gibt auch weiterhin eine Förderung von Solaranlagen, zumindest eines Großteils davon. Vom finanziellen Volumen künftig zwar deutlich eingeschränkter als in den vergangenen Jahren, aber grundsätzlich wird auch die Solaranlage auf dem Dach weiter gefördert. Die weitere Marktentwicklung hängt dabei natürlich auch von den Weltmarktpreisen für die Module ab. Die sind gefallen, und werden es wohl auch weiterhin tun. Und allein dies wird den künftigen Zubau weiterhin positiv beeinflussen. Ob allerdings so stark wie in den vergangenen Jahren zu den Boomzeiten - das bleibt erst einmal abzuwarten.
Auf jeden Fall gibt es nun Rechtssicherheit. Denn das Bundesverfassungsgericht hat gestern eine einstweilige Anordnung eines Solar-Bauherren zurückgewiesen und somit die von der Bundesregierung beschlossene Neuregelung bei der Förderung für rechtens erklärt. Konkret ging es hier um die Förderung von Solaranlagen auf Ackerflächen. Ein Investor hatte auf Vertrauensschutz geklagt. Er hatte gehofft, dass bereits begonnene Investitionen auch weiterhin gefördert würden. Nun steht fest, die spezielle Solarförderung auf Ackerflächen darf gänzlich gestrichen werden.
Für Hildegard Müller, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) ein Zeichen, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mit den darin festgelegten Möglichkeiten zur Absenkung der Fördersätze auch generell funktioniere:
"Wir haben ja eine Kürzung in diesem Jahr durchgeführt. Wir werden auch zum Januar 2011 eine weitere Kürzung um etwa 13 Prozent bekommen. Das hat mit dem massiven Zubau der Vergangenheit zu tun, die Ausbauziele sind somit übererfüllt worden. Und für diesen Fakt hat der Gesetzgeber ja eine weitere Bremse bereits eingezogen, und die gilt weiter. Insofern ist es wichtig, dass das Gericht dies mit dem Urteil bestätigt hat."
Umstritten waren die Höhe diese Fördersätze für die erneuerbaren Energien, speziell für die Fotovoltaik, ja stets gewesen. Und trotz dieser deutlichen Absenkungen in diesem Jahr geht auch die Debatte weiter.
Hildegard Müller ist seit gut zwei Jahren Geschäftsführerin beim BDEW. Vorher war sie Staatsministerin im Kanzleramt unter Angela Merkel. Im BDEW sind große Stromerzeuger ebenso vertreten wie kleinere Anbieter. Auf die Entwicklung der Kosten zu schauen, ist für Hildegard Müller eine Selbstverständlichkeit:
"Zum einen haben sich Steuern und Abgaben, das muss man deutlich machen, vom Jahr 2000 bis heute um 84 Prozent erhöht. Steuern und Abgaben generell auf den Strompreis. Hier sollte also jeder Teil des Strompreises genau betrachtet werden. Im Bereich der Fotovoltaik ist es sicherlich auch so, dass es einen hohen Zubau gegeben hat, aber auch eine überproportional hohe Förderung. Einfach gesagt: Wir können heute etwa Strom aus Windenergie mit deutlich weniger Aufwand und somit Belastungen für den Bürger produzieren."
So betont die Bundesregierung in ihrem Energiekonzept, dass die Solarförderung rund 40 Prozent der Subventionen für Ökostrom ausmache, der Sonnenstrom aber nur einen geringen Anteil an den erneuerbaren Energien generell habe. Da müsse also auch künftig genau hingeschaut werden, sagt Hildegard Müller. Und sie kennt auch neue Zahlen:
"Schauen wir uns die Entwicklung der vergangenen zwölf Monate an. Das zeigt, welch sprunghaften Anstieg wir hier haben. Im letzten Jahr haben die Verbraucher rund fünf Milliarden Euro für die Förderung erneuerbarer Energien aufgewandt, in diesem Jahr sind es schon über acht Milliarden. Wir erwarten auch zum nächsten Jahr einen weiteren Anstieg. Die Erfolgsgeschichte erneuerbarer Energien hat somit auch ihren Preis. Deshalb müssen wir nachdenken, ob die Fördersätze im Verhältnis zur erzeugten Kilowattstunde auch angemessen sind."
Wie angedeutet, das EEG hat ohnehin Möglichkeiten der Degression, zur Absenkung der Fördersätze also, im Gesetz verankert. Ob hier auch weiterhin Handlungsbedarf besteht, das wird die Entwicklung der nächsten Monate zeigen.
Auf jeden Fall gibt es nun Rechtssicherheit. Denn das Bundesverfassungsgericht hat gestern eine einstweilige Anordnung eines Solar-Bauherren zurückgewiesen und somit die von der Bundesregierung beschlossene Neuregelung bei der Förderung für rechtens erklärt. Konkret ging es hier um die Förderung von Solaranlagen auf Ackerflächen. Ein Investor hatte auf Vertrauensschutz geklagt. Er hatte gehofft, dass bereits begonnene Investitionen auch weiterhin gefördert würden. Nun steht fest, die spezielle Solarförderung auf Ackerflächen darf gänzlich gestrichen werden.
Für Hildegard Müller, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) ein Zeichen, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mit den darin festgelegten Möglichkeiten zur Absenkung der Fördersätze auch generell funktioniere:
"Wir haben ja eine Kürzung in diesem Jahr durchgeführt. Wir werden auch zum Januar 2011 eine weitere Kürzung um etwa 13 Prozent bekommen. Das hat mit dem massiven Zubau der Vergangenheit zu tun, die Ausbauziele sind somit übererfüllt worden. Und für diesen Fakt hat der Gesetzgeber ja eine weitere Bremse bereits eingezogen, und die gilt weiter. Insofern ist es wichtig, dass das Gericht dies mit dem Urteil bestätigt hat."
Umstritten waren die Höhe diese Fördersätze für die erneuerbaren Energien, speziell für die Fotovoltaik, ja stets gewesen. Und trotz dieser deutlichen Absenkungen in diesem Jahr geht auch die Debatte weiter.
Hildegard Müller ist seit gut zwei Jahren Geschäftsführerin beim BDEW. Vorher war sie Staatsministerin im Kanzleramt unter Angela Merkel. Im BDEW sind große Stromerzeuger ebenso vertreten wie kleinere Anbieter. Auf die Entwicklung der Kosten zu schauen, ist für Hildegard Müller eine Selbstverständlichkeit:
"Zum einen haben sich Steuern und Abgaben, das muss man deutlich machen, vom Jahr 2000 bis heute um 84 Prozent erhöht. Steuern und Abgaben generell auf den Strompreis. Hier sollte also jeder Teil des Strompreises genau betrachtet werden. Im Bereich der Fotovoltaik ist es sicherlich auch so, dass es einen hohen Zubau gegeben hat, aber auch eine überproportional hohe Förderung. Einfach gesagt: Wir können heute etwa Strom aus Windenergie mit deutlich weniger Aufwand und somit Belastungen für den Bürger produzieren."
So betont die Bundesregierung in ihrem Energiekonzept, dass die Solarförderung rund 40 Prozent der Subventionen für Ökostrom ausmache, der Sonnenstrom aber nur einen geringen Anteil an den erneuerbaren Energien generell habe. Da müsse also auch künftig genau hingeschaut werden, sagt Hildegard Müller. Und sie kennt auch neue Zahlen:
"Schauen wir uns die Entwicklung der vergangenen zwölf Monate an. Das zeigt, welch sprunghaften Anstieg wir hier haben. Im letzten Jahr haben die Verbraucher rund fünf Milliarden Euro für die Förderung erneuerbarer Energien aufgewandt, in diesem Jahr sind es schon über acht Milliarden. Wir erwarten auch zum nächsten Jahr einen weiteren Anstieg. Die Erfolgsgeschichte erneuerbarer Energien hat somit auch ihren Preis. Deshalb müssen wir nachdenken, ob die Fördersätze im Verhältnis zur erzeugten Kilowattstunde auch angemessen sind."
Wie angedeutet, das EEG hat ohnehin Möglichkeiten der Degression, zur Absenkung der Fördersätze also, im Gesetz verankert. Ob hier auch weiterhin Handlungsbedarf besteht, das wird die Entwicklung der nächsten Monate zeigen.