Migrationspolitik
Keine Zustimmung im Bundesrat für Teil des Sicherheitspakets

Der Bundesrat hat einem Teil des sogenannten Sicherheitspakets der Bundesregierung die Zustimmung verweigert. Dabei geht es um die erweiterten Befugnisse für die Sicherheitsbehörden bei der Terrorismusbekämpfung.

    Blick in den Plenarsaal des Bundesrats in Berlin
    Plenarsitzung des Bundesrats in Berlin (Archivbild) (picture alliance / dpa / Bernd von Jutrczenka)
    In dem Gesetz, das der Bundesrat jetzt abgelehnt hat, geht es um mehr Möglichkeiten für die Sicherheitsbehörden. Sie sollten die Befugnis erhalten, in bestimmten Fällen biometrische Daten im Internet abzugleichen. Die Suche nach Gesichtern und Stimmen mittels einer automatisierten Anwendung sollte aber nur dann erlaubt sein, wenn dies der Präsident des Bundeskriminalamtes oder seine Vertretung von einem Gericht genehmigen lässt. Bei Gefahr im Verzug hätten der BKA-Chef oder einer der drei Vize selbst die Anordnung für maximal drei Tage treffen müssen.
    Bundesinnenministerin Faeser nannte die Ablehnung "völlig unverständlich und verantwortungslos". Die SPD-Politikerin sagte: "Die Union verweigert unseren Ermittlungsbehörden Befugnisse, die angesichts der aktuellen Bedrohungen absolut notwendig sind."

    Bundestag stimmte Paket zu

    Den anderen Teil der Vorlage, der Verschärfungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht sowie im Waffenrecht vorsieht, ließ der Bundesrat passieren. Dieser war nicht zustimmungspflichtig.
    Zuvor hatte der Bundestag die Neuregelungen zur Verschärfung der Migrationspolitik mit den Stimmen der Ampelkoalition von SPD, Grünen und FDP verabschiedet. Dazu gehört beispielsweise, dass Sozialleistungen für Asylsuchende gestrichen werden können, für deren Verfahren ein anderer EU-Staat zuständig ist.
    Der Oppositionsfraktion von CDU und CSU gehen die Maßnahmen nicht weit genug. Sie scheiterte allerdings angesichts der Mehrheitsverhältnisse mit dem Antrag, die Bundesregierung zur Zurückweisung Geflüchteter an den deutschen Grenzen zu verpflichten.
    Diese Nachricht wurde am 18.10.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.