In einer Botanik-Vorlesung war kurz vor Weihnachten eine angehende Ernährungswissenschaftlerin im Niqab erschienen – also mit einem Schleier, bei dem die Augen frei bleiben. Der Dozent, der sich nicht zu dem Vorfall äußern möchte, wies die junge Frau zurecht. Allerdings musste die Deutsche, die offenbar zum Islam konvertiert ist, den Hörsaal nicht verlassen, erklärt der Sprecher der Universität Kiel Boris Pawloski:
"Zunächst einmal, weil der Dozent ja unsicher war, ob das sozusagen seine persönliche Befindlichkeit ist oder ob das richtig ist, was er tut, und ob sein Störgefühl richtig war, und das wollte er jetzt zunächst einmal klären und Rechtssicherheit haben, was er darf und was er nicht darf, und hat deshalb die Stellen angefragt."
"Zunächst einmal, weil der Dozent ja unsicher war, ob das sozusagen seine persönliche Befindlichkeit ist oder ob das richtig ist, was er tut, und ob sein Störgefühl richtig war, und das wollte er jetzt zunächst einmal klären und Rechtssicherheit haben, was er darf und was er nicht darf, und hat deshalb die Stellen angefragt."
Gesetzliche Regelung gefordert
Nach einem Monat haben das Dekanat, die Diversitätsbeauftragte der Uni und das Präsidium sich auf eine Richtlinie geeinigt: In Zukunft ist eine Verschleierung in Lehrveranstaltungen verboten, auf dem Campusgelände darf aber jeder der möchte mit einer Burka oder einem Niqab herumlaufen, sagt die Vizepräsidentin Prof. Dr. Anja Pistor-Hatam:
"Es ist, wie der Name schon sagt, nur eine Richtlinie, es kann auch nur eine Richtlinie sein. Das heißt, es ist im Moment eher eine politische Entscheidung der Hochschulleitung. Was wir in Schleswig Holstein nicht haben im Gegensatz zum Beispiel zu Bayern, ist ein Gesetz, was die Dinge klar auf eine rechtliche Grundlage stellen würde."
Diese gesetzliche Regelung fordert die Unileitung nun von Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Priehn. Doch die will lediglich eine gesetzliche Regelung für die Schulen in Schleswig-Holstein auf den Weg bringen und zwar im kommenden Jahr.
"Mit Blick auf die Universitäten gehen wir davon aus, dass diese das im Rahmen ihrer Autonomie selber regeln können."
"Es ist, wie der Name schon sagt, nur eine Richtlinie, es kann auch nur eine Richtlinie sein. Das heißt, es ist im Moment eher eine politische Entscheidung der Hochschulleitung. Was wir in Schleswig Holstein nicht haben im Gegensatz zum Beispiel zu Bayern, ist ein Gesetz, was die Dinge klar auf eine rechtliche Grundlage stellen würde."
Diese gesetzliche Regelung fordert die Unileitung nun von Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Priehn. Doch die will lediglich eine gesetzliche Regelung für die Schulen in Schleswig-Holstein auf den Weg bringen und zwar im kommenden Jahr.
"Mit Blick auf die Universitäten gehen wir davon aus, dass diese das im Rahmen ihrer Autonomie selber regeln können."
"Verhältnismäßiger und angemessener Umgang"
Unileitung und die CDU-Bildungsministerin sind sich aber einig: Zu Forschung und Lehre gehöre offene Kommunikation. Nicht nur das gesprochene Wort sei wichtig, sondern auch Gestik und Mimik.
"Ich hab die Entscheidung der CAU (Christian-Albrechts-Universität) begrüßt. Ich glaube, hier klare Regelung, übrigens auch nur für den Hörsaal, zu schaffen - es geht ja gar nicht um ein Verschleierungsverbot auf dem gesamten Unigelände, sondern es geht um die Teilnahme an Vorlesungen und Übungen - ich finde, das ist ein verhältnismäßiger und angemessener Umgang mit dieser Problematik."
Dagegen findet Lasse Petersdotter, Landtagsabgeordneter der Grünen, dass die Entscheidung der Universität ein Fehler ist. Eine freiheitlich demokratische Gesellschaft darf Menschen nicht aufgrund ihrer religiösen Überzeugungen und Ausdrucksweise von staatlichen Bildungseinrichtungen ausschließen. Die Möglichkeit, religiöse Symbole zu tragen oder auf sie zu verzichten, zeichnet eine weltoffene Gesellschaft aus, betont Petersdotter.
"Ich meine damit, dass letzen Endes Frauen selbst entscheiden müssen, und können müssen, ob sie eine Burka, eine Niqab oder irgendwelche anderen Verschleierungen tragen oder nicht. Kein Dozent und auch kein Professor ist in der Lage, durch meine Gestik und Mimik zu ermitteln, was ich denke. Abgesehen davon können auch Lehrende, die beispielsweise sehbeeinträchtigt sind, wunderbar lehren, und die Fähigkeit, dann die Gestik und Mimik zu deuten, haben sie auch nicht. Und auch Online-Kurse können Lehrangebot sein. Also ich halte dieses Argument für sehr vorgeschoben."
"Ich hab die Entscheidung der CAU (Christian-Albrechts-Universität) begrüßt. Ich glaube, hier klare Regelung, übrigens auch nur für den Hörsaal, zu schaffen - es geht ja gar nicht um ein Verschleierungsverbot auf dem gesamten Unigelände, sondern es geht um die Teilnahme an Vorlesungen und Übungen - ich finde, das ist ein verhältnismäßiger und angemessener Umgang mit dieser Problematik."
Dagegen findet Lasse Petersdotter, Landtagsabgeordneter der Grünen, dass die Entscheidung der Universität ein Fehler ist. Eine freiheitlich demokratische Gesellschaft darf Menschen nicht aufgrund ihrer religiösen Überzeugungen und Ausdrucksweise von staatlichen Bildungseinrichtungen ausschließen. Die Möglichkeit, religiöse Symbole zu tragen oder auf sie zu verzichten, zeichnet eine weltoffene Gesellschaft aus, betont Petersdotter.
"Ich meine damit, dass letzen Endes Frauen selbst entscheiden müssen, und können müssen, ob sie eine Burka, eine Niqab oder irgendwelche anderen Verschleierungen tragen oder nicht. Kein Dozent und auch kein Professor ist in der Lage, durch meine Gestik und Mimik zu ermitteln, was ich denke. Abgesehen davon können auch Lehrende, die beispielsweise sehbeeinträchtigt sind, wunderbar lehren, und die Fähigkeit, dann die Gestik und Mimik zu deuten, haben sie auch nicht. Und auch Online-Kurse können Lehrangebot sein. Also ich halte dieses Argument für sehr vorgeschoben."
Studierende sind verschiedener Meinung
Verschleierungsverbot in Lehrveranstaltungen? Ja oder Nein? Da sind sich die Studenten auf dem Campus uneinig.
Studentin: "Ich finde, prinzipiell ist es eigentlich jedem erlaubt, so rumlaufen, wie er oder sie möchte, und auch gerade in der Uni ist es angemessen, dass sie so rumlaufen darf, wenn sie das möchte."
Studentin: "Ich finde, prinzipiell ist es eigentlich jedem erlaubt, so rumlaufen, wie er oder sie möchte, und auch gerade in der Uni ist es angemessen, dass sie so rumlaufen darf, wenn sie das möchte."
Student: "Also ich fände es irritierend. Bei der Gesichtsverschleierung muss ich auch sagen, das Vermummungsverbot gibt es ja auch im deutschen Gesetz, deswegen kann ich da die Richtlinie verstehen."
Zweite Studentin: "Ich finde es auch schwierig, weil man viel auch durch die Mimik der Menschen ablesen kann. Ich persönlich würde sie auch nicht tragen wollen, aber wenn das ihre Entscheidung ist, dann würde ich das so akzeptieren wollen."
Eine entsprechende Schulgesetz-Änderung würde frühestens zum 1. August des kommenden Jahres in Kraft treten. Eine gesetzliche Regelung für Universitäten ist in Schleswig-Holstein vorerst nicht in Sicht.
Eine entsprechende Schulgesetz-Änderung würde frühestens zum 1. August des kommenden Jahres in Kraft treten. Eine gesetzliche Regelung für Universitäten ist in Schleswig-Holstein vorerst nicht in Sicht.