Gerwald Herter: Herr Kilic, sprechen wir zunächst über das Gesetz gegen die Zwangsheirat. Das konnte schon bisher bestraft werden, wir haben es gehört. Am Strafmaß hat sich nichts geändert. Ist dieses Gesetz deshalb schon überflüssig?
Memet Kilic: Aus meiner Sicht ist das Gesetz weitgehend überflüssig. Nur in einem Punkt, was uns bekannt geworden ist, ist es nicht überflüssig, nämlich Aufenthaltsrechte der Opfer. Bisher ist es so: Wenn die Opfer länger als sechs Monate im Ausland leben, dann verlieren sie eigentlich ihre Aufenthaltserlaubnis. Sie müssen natürlich unter erschwerten Bedingungen nachweisen, dass sie innerhalb der sechs Monate nach Deutschland nicht zurückkehren konnten. In der Praxis ist das problematisch. Wir wissen jetzt, dass die Bundesregierung hier Abhilfe schaffen möchte, unserem Antrag von Juli entgegenkommen möchte. In diesem Punkt ist es nicht überflüssig. Aber was das Strafmaß angeht, ist es wirklich eine symbolische Geste. Mehr als Show ist es nicht, weil wir seit 2005 unter rot-grüner Regierung das Strafmaß als besonderen Fall von Nötigung auf 5 Jahre erhoben haben. In diesem Punkt ändert sich gar nichts, sondern der Gesetzgeber will hier momentan sozusagen nur eine Show veranstalten. Da ändert sich überhaupt nichts.
Herter: Diese Show-Funktion ist aber eine Eigenheit des deutschen Strafrechts. Es geht ja auch um eine sogenannte Verkündungsfunktion. Damit also jeder weiß, das ist strafbar, muss es klar im Gesetzblatt stehen. Ist das für Sie trotzdem überflüssig?
Kilic: Ja, deshalb überflüssig, weil diese Verkündung seit Jahrhunderten im deutschen Strafgesetzbuch Artikel 240 steht und jeder weiß, dass Zwangsheirat strafbar ist. Bisher war sie auch strafbar. Und als wir 2005 dieses Strafmaß auf 5 Jahre erhöht haben und zu einem besonderen Fall der Nötigung erklärt haben, gab es auch eine große öffentliche Diskussion darüber und jeder hat, hoffe ich mal, gehört, dass so etwas strafbar ist. Jede einzelne Zwangsheirat ist zu viel und eine Menschenrechtsverletzung und deshalb muss der Staat hier, was Verfolgung angeht, sehr sensibel sein. Viel wichtiger ist natürlich die Opferrechte. Aufenthaltsrecht haben wir bereits erwähnt. Frauenhäuser sind in miserablem Zustand, Finanzierung reicht nirgendwo und die Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Ländern ist sehr erschwert. Es gibt sozusagen Residenzpflicht auch für die Opfer. Wenn die dann vor einer Zwangsheirat oder Misshandlung fliehen, dann müssen die in der Regel sozusagen in der Kommune bleiben, wo der Gewalttäter auch lebt. Wir brauchen hier länderübergreifende Möglichkeiten. Wir haben in unserem Antrag auf Opferschutz gestellt, die Regierung viel mehr auf Sanktionen und symbolische Verkündungen sozusagen ohne Mehrwert. Das ist schade. Wir werden wo möglich hier eine wunderbare Gelegenheit verpassen, dass wir die Opfer schützen und die Täter effektiv verfolgen.
Herter: Herr Kilic, die Bundesregierung will auch gegen sogenannte Integrationsverweigerung effektiver vorgehen. Wird das irgendjemanden davon überzeugen können, sich besser in Deutschland zu integrieren?
Kilic: Erst mal ist es sehr bedauerlich, dass unter anderem auch Innenminister de Maizière, der eigentlich in der Regel sehr besonnen operiert, hier eine Phantomdebatte ausgelöst hat. Er hat von zehn bis fünfzehn Prozent Integrationsverweigerer gesprochen. Ich habe eine Frage gestellt, die Antwort war wirklich sehr lächerlich. Wir haben festgestellt, dass das Bundesamt diese Zahlen überhaupt nicht erhebt. Und auf die Studien wurde hingewiesen; diese Studien belegen das nicht. Fakt ist, dass 140.000 Menschen Integrationskurse besuchen, 9.000 Menschen warten noch auf einen Kursplatz und bis Ende des Jahres wird diese Zahl auf 20.000 geschätzt. Also die Menschen wollen an diesen Integrationskursen teilnehmen.
Herter: Aber Abbrecher gibt es doch auch! Verzeihen Sie, Herr Kilic. Es gibt doch auch Abbrecher!
Kilic: Exakt. Diese Zahl wurde zwischen zwei bis drei Prozent benannt und aus welchen Gründen ist auch bis heute nicht bekannt. Ich bin ein Macher, ich komme aus dem Anwaltsberuf. Ich habe zwei Mandanten vertreten, die wegen massiver Bandscheibenvorfälle nicht mal zu Hause sitzen können, nur liegend ihr Leben verbracht haben. Ich habe mit den Ausländerbehörden ein Jahr lang mit ärztlichen Attesten verhandelt, damit die dann von der Kurspflicht befreit werden konnten. Es gibt Menschen, die einen Job finden und gemäß Verwaltungsvorschrift auch den Kurs abbrechen müssen. Die brechen den Kurs ab, um dann ihren Job in Anspruch zu nehmen. Diese Bundesregierung hat Teilzeitkurse gestrichen, obwohl die am begehrtesten waren. Also die Regierung tut alles, damit die Integrationskurse unattraktiv werden, und dabei wirft man den Migranten anscheinend Integrationsverweigerung vor. Das gibt es nicht, das vergiftet unser Klima in Deutschland.
Herter: Es gibt keine Integrationsverweigerung, überhaupt niemanden, der zum Beispiel Deutschkurse aus freien Stücken abbricht, ohne schwerwiegende Gründe zu haben?
Kilic: Bestimmt! Bestimmt gibt es die und dagegen gibt es bereits auch Maßnahmen in unserem Aufenthaltsgesetz. Artikel 44a Aufenthaltsgesetz sieht Maßnahmen, Sozialverkürzungen vor. Von zehn bis 100 Prozent kann man sozialrechtliche Ansprüche verkürzen und man hat die Möglichkeit, aufenthaltsrechtliche Ansprüche zu reduzieren oder völlig abzuschaffen. Diese Möglichkeiten sind bereits im Aufenthaltsgesetz geschrieben. Es gibt auch die Zwangsgeldmöglichkeit. Dies ist alles seit 2005 von Rot-Grün geregelt.
Herter: Und diese Maßnahmen reichen aus, sagen Sie?
Kilic: Aus meiner Sicht reichen die aus, und wenn in der Praxis nachgewiesen werden könnte, dass das eine oder andere nicht reicht, selbstverständlich sollten wir nicht Verständnis haben, dass jemand hier lebt und unsere zum Beispiel freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft und dabei sich auch völlig wohlfühlen sollte. So etwas gibt es nicht.
Herter: Memet Kilic war das, der integrationspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, zu den Kabinettsbeschlüssen heute. Herr Kilic, ganz herzlichen Dank.
Kilic: Ich bedanke mich.
Memet Kilic: Aus meiner Sicht ist das Gesetz weitgehend überflüssig. Nur in einem Punkt, was uns bekannt geworden ist, ist es nicht überflüssig, nämlich Aufenthaltsrechte der Opfer. Bisher ist es so: Wenn die Opfer länger als sechs Monate im Ausland leben, dann verlieren sie eigentlich ihre Aufenthaltserlaubnis. Sie müssen natürlich unter erschwerten Bedingungen nachweisen, dass sie innerhalb der sechs Monate nach Deutschland nicht zurückkehren konnten. In der Praxis ist das problematisch. Wir wissen jetzt, dass die Bundesregierung hier Abhilfe schaffen möchte, unserem Antrag von Juli entgegenkommen möchte. In diesem Punkt ist es nicht überflüssig. Aber was das Strafmaß angeht, ist es wirklich eine symbolische Geste. Mehr als Show ist es nicht, weil wir seit 2005 unter rot-grüner Regierung das Strafmaß als besonderen Fall von Nötigung auf 5 Jahre erhoben haben. In diesem Punkt ändert sich gar nichts, sondern der Gesetzgeber will hier momentan sozusagen nur eine Show veranstalten. Da ändert sich überhaupt nichts.
Herter: Diese Show-Funktion ist aber eine Eigenheit des deutschen Strafrechts. Es geht ja auch um eine sogenannte Verkündungsfunktion. Damit also jeder weiß, das ist strafbar, muss es klar im Gesetzblatt stehen. Ist das für Sie trotzdem überflüssig?
Kilic: Ja, deshalb überflüssig, weil diese Verkündung seit Jahrhunderten im deutschen Strafgesetzbuch Artikel 240 steht und jeder weiß, dass Zwangsheirat strafbar ist. Bisher war sie auch strafbar. Und als wir 2005 dieses Strafmaß auf 5 Jahre erhöht haben und zu einem besonderen Fall der Nötigung erklärt haben, gab es auch eine große öffentliche Diskussion darüber und jeder hat, hoffe ich mal, gehört, dass so etwas strafbar ist. Jede einzelne Zwangsheirat ist zu viel und eine Menschenrechtsverletzung und deshalb muss der Staat hier, was Verfolgung angeht, sehr sensibel sein. Viel wichtiger ist natürlich die Opferrechte. Aufenthaltsrecht haben wir bereits erwähnt. Frauenhäuser sind in miserablem Zustand, Finanzierung reicht nirgendwo und die Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Ländern ist sehr erschwert. Es gibt sozusagen Residenzpflicht auch für die Opfer. Wenn die dann vor einer Zwangsheirat oder Misshandlung fliehen, dann müssen die in der Regel sozusagen in der Kommune bleiben, wo der Gewalttäter auch lebt. Wir brauchen hier länderübergreifende Möglichkeiten. Wir haben in unserem Antrag auf Opferschutz gestellt, die Regierung viel mehr auf Sanktionen und symbolische Verkündungen sozusagen ohne Mehrwert. Das ist schade. Wir werden wo möglich hier eine wunderbare Gelegenheit verpassen, dass wir die Opfer schützen und die Täter effektiv verfolgen.
Herter: Herr Kilic, die Bundesregierung will auch gegen sogenannte Integrationsverweigerung effektiver vorgehen. Wird das irgendjemanden davon überzeugen können, sich besser in Deutschland zu integrieren?
Kilic: Erst mal ist es sehr bedauerlich, dass unter anderem auch Innenminister de Maizière, der eigentlich in der Regel sehr besonnen operiert, hier eine Phantomdebatte ausgelöst hat. Er hat von zehn bis fünfzehn Prozent Integrationsverweigerer gesprochen. Ich habe eine Frage gestellt, die Antwort war wirklich sehr lächerlich. Wir haben festgestellt, dass das Bundesamt diese Zahlen überhaupt nicht erhebt. Und auf die Studien wurde hingewiesen; diese Studien belegen das nicht. Fakt ist, dass 140.000 Menschen Integrationskurse besuchen, 9.000 Menschen warten noch auf einen Kursplatz und bis Ende des Jahres wird diese Zahl auf 20.000 geschätzt. Also die Menschen wollen an diesen Integrationskursen teilnehmen.
Herter: Aber Abbrecher gibt es doch auch! Verzeihen Sie, Herr Kilic. Es gibt doch auch Abbrecher!
Kilic: Exakt. Diese Zahl wurde zwischen zwei bis drei Prozent benannt und aus welchen Gründen ist auch bis heute nicht bekannt. Ich bin ein Macher, ich komme aus dem Anwaltsberuf. Ich habe zwei Mandanten vertreten, die wegen massiver Bandscheibenvorfälle nicht mal zu Hause sitzen können, nur liegend ihr Leben verbracht haben. Ich habe mit den Ausländerbehörden ein Jahr lang mit ärztlichen Attesten verhandelt, damit die dann von der Kurspflicht befreit werden konnten. Es gibt Menschen, die einen Job finden und gemäß Verwaltungsvorschrift auch den Kurs abbrechen müssen. Die brechen den Kurs ab, um dann ihren Job in Anspruch zu nehmen. Diese Bundesregierung hat Teilzeitkurse gestrichen, obwohl die am begehrtesten waren. Also die Regierung tut alles, damit die Integrationskurse unattraktiv werden, und dabei wirft man den Migranten anscheinend Integrationsverweigerung vor. Das gibt es nicht, das vergiftet unser Klima in Deutschland.
Herter: Es gibt keine Integrationsverweigerung, überhaupt niemanden, der zum Beispiel Deutschkurse aus freien Stücken abbricht, ohne schwerwiegende Gründe zu haben?
Kilic: Bestimmt! Bestimmt gibt es die und dagegen gibt es bereits auch Maßnahmen in unserem Aufenthaltsgesetz. Artikel 44a Aufenthaltsgesetz sieht Maßnahmen, Sozialverkürzungen vor. Von zehn bis 100 Prozent kann man sozialrechtliche Ansprüche verkürzen und man hat die Möglichkeit, aufenthaltsrechtliche Ansprüche zu reduzieren oder völlig abzuschaffen. Diese Möglichkeiten sind bereits im Aufenthaltsgesetz geschrieben. Es gibt auch die Zwangsgeldmöglichkeit. Dies ist alles seit 2005 von Rot-Grün geregelt.
Herter: Und diese Maßnahmen reichen aus, sagen Sie?
Kilic: Aus meiner Sicht reichen die aus, und wenn in der Praxis nachgewiesen werden könnte, dass das eine oder andere nicht reicht, selbstverständlich sollten wir nicht Verständnis haben, dass jemand hier lebt und unsere zum Beispiel freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft und dabei sich auch völlig wohlfühlen sollte. So etwas gibt es nicht.
Herter: Memet Kilic war das, der integrationspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, zu den Kabinettsbeschlüssen heute. Herr Kilic, ganz herzlichen Dank.
Kilic: Ich bedanke mich.