Einen entsprechenden Gesetzentwurf billigte der Bundestag am Abend. Damit sollen die Rechte Betroffener sowie die Rolle der Aufarbeitungskommission und das Amt des Missbrauchsbeauftragten gestärkt werden. Konkret sollen Betroffene etwa ein Recht auf Akteneinsicht in den Jugendämtern erhalten. Zudem soll der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung regelmäßig im Bundestag berichten.
Die Abgeordneten stimmten auch dem Gewalthilfegesetz zu. Damit haben von Gewalt betroffene Frauen einen Rechtsanspruch auf Beratung. Der Bund beteiligt sich in den kommenden Jahren zudem mit 2,6 Milliarden Euro erstmalig an der Finanzierung von Beratungsstellen und Frauenhäusern. In Deutschland stirbt laut Statistik fast jeden Tag eine Frau oder ein Mädchen durch eine Gewalttat.
Diese Nachricht wurde am 01.02.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.