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Kinderrechte im Grundgesetz
Das zähe Ringen um Formulierungen

Die große Koalition will Kinderrechte stärken, das Wie ist aber umstritten. Kinderrechte haben bereits Verfassungsrang. Das Grundgesetz dennoch um einen neuen Absatz zu Kinderrechten zu ergänzen - für die einen Symbolpolitik, für die anderen ein Weg zu mehr Teilhabe von Kindern.

Von Susanne Grüter |
Gruppe Kinder als multikulturelles Team im Kreis
Artikel 6 des Grundgesetzes, der die Elternrechte beschreibt, soll durch einen neuen Absatz zu Kinderrechten ergänzt werden (picture alliance / Zoonar)
"Vor einem Jahr habe ich einen Referentenentwurf vorgelegt, der das Ergebnis einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe wiedergibt. Wir haben auch eine klare Vereinbarung im Koalitionsvertrag, dass Kinderrechte verankert werden sollen. Und deswegen kann ich auch immer nur den Koalitionspartner auffordern, jetzt endlich auch den Worten Taten folgen zu lassen, damit wir ins parlamentarische Verfahren kommen."
"Ich weiß, dass die Öffentlichkeit drängt, das ist auch richtig so, denn es ist ein wichtiges Thema. Und wir haben es ja auch vereinbart, aber uns ist wichtig, dass wir eine gute, durchdiskutierte, tragfähige Lösung haben. Und deswegen ist es kein Zeichen, dass nichts passiert, wenn man jetzt mal ein paar Wochen oder Monate nichts hört." Gehört hat man ein Jahr lang nichts. Marcus Weinberg, familienpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, ist nicht in Eile. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht dagegen schon. Die SPD-Politikerin hatte schon im September letzten Jahres anlässlich des Weltkindertages angekündigt: "Ich bin jetzt ziemlich optimistisch, dass wir auf der Ziellinie sind."
Der Endspurt vor dem Ziel entpuppt sich als zäher Marathon. Die Große Koalition ist sich einig: Mehr Rechte für Kinder ja, aber das Wie ist umstritten. Artikel 6 des Grundgesetzes, der die Elternrechte beschreibt und die Familie schützt, soll durch einen neuen Absatz zu den Kinderrechten ergänzt werden. Darin heißt es unter anderem: "Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör."
Es geht vor allem um eine Formulierung
Um die Kinderrechte in der Verfassung festzuschreiben, benötigt die Koalition eine Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat. Daher wurde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe beauftragt, ein konsensfähiges Konzept zu erarbeiten. Heraus kamen drei verschiedene Gesamtregelungen.
Es geht vor allem um die Formulierung, ob Kinderrechte in der Verfassung "angemessen", "wesentlich" oder "vorrangig" zu berücksichtigen sind. Die Justizministerin hat sich für die "angemessene" Variante entschieden. Ein Kompromissangebot an die Union. Dennoch geht der Vorschlag den einen immer noch zu weit, den anderen nicht weit genug.
Innerhalb der CDU sorgen sich viele um das im Grundgesetz austarierte Dreiecksverhältnis zwischen Kindern, Eltern und Obhutspflicht des Staates. Familienpolitiker Marcus Weinberg fordert: "Dass wir nicht Kinderrechte und Elternrechte gegeneinander ausspielen, dass wir weiterhin das, was das Grundgesetz aussagt zum Thema Familie, Kinder und Eltern, dass das bestehen bleibt und ergänzt wird um einen wichtigen Passus mit Blick auf die Kinderrechte."
Kinderrechte haben bereits Verfassungsrang
Bedenken gegen eine Verfassungsänderung haben vor allem die Rechtspolitiker in der CDU, die fürchten, der Staat könnte sein Wächteramt missbrauchen und zu sehr in die Elternrechte eingreifen. Völlig unbegründet, findet die Justizministerin. Es gehe ausschließlich darum, den Staat stärker auf die Kinderinteressen zu lenken.
Immerhin kann Christine Lambrecht mit dem Wohlwollen großer Teile der CSU rechnen. Die Christsozialen wollen Kinderrechte auch in der bayerischen Landesverfassung verankern. In der Union herrscht also kein einheitliches Meinungsbild. Die Justizministerin muss abwarten.
Schüler an einer Schule in Berlin
UNICEF-Studie zu Kindeswohl: "Wohlstand ist keine Garantie für gutes Aufwachsen"
Die Lebenszufriedenheit deutscher Kinder ist einer Unicef-Studie zufolge geringer als in anderen Ländern. Die hiesige Gesellschaft vermittle jungen Menschen nicht genug Zuversicht.
Die FDP wird ihr nicht beistehen. Die Liberalen lehnen Kinderrechte im Grundgesetz nicht generell ab, halten sie aber für Symbolpolitik. Denn Kinderrechte hätten bereits jetzt Verfassungsrang. Außerdem gerate das Gefüge im Grundgesetz durcheinander, wenn bestimmte Gruppen besondere Grundrechte erhielten, sagt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion Jürgen Martens: "Dann würden andere Einzelgruppen natürlich zu Recht beanspruchen können, dass auch ihre Mitwirkungs-, Förderungs- und Gestaltungsrechte ausdrücklich im Grundgesetz genannt werden. Und das würde dann zu sehr schwierigen, langanhaltenden und im Ergebnis fruchtlosen Diskussionen führen."
Die AfD lehnt eine Grundgesetzänderung rundweg ab. In einer Bundestagsdebatte zu Kinderrechten im Juni 2019 sagte Stephan Brandner, damals Vorsitzender des Rechtsausschusses des Bundestages: "Sie wollen typisch Freiheiten einschränken, die Familie entwerten. Sie von Grün bis ganz Links wollen den Eltern in die Erziehung der Kinder pfuschen. Im Ergebnis wollen sie unsere Kinder verstaatlichen."
Das sei abstrus. Eltern bekämen sogar mit der Reform Instrumente an die Hand, effektiver für die Rechte ihrer Kinder einzutreten, meint der Vorsitzende der Kinderkommission des Deutschen Bundestages und jugendpolitische Sprecher der Linksfraktion, Norbert Müller. Die Linken wollen das Kindeswohl "vorrangig" im Grundgesetz festschreiben. Der Entwurf der Justizministerin sei unzureichend, so Norbert Müller.
"Das hat auch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages, das ich in Auftrag gegeben habe, ergeben: Wir können nicht einer Grundgesetzänderung zustimmen, die hinter völkerrechtlichen Normen der UN-Kinderrechtskonvention bleibt, und die noch nicht einmal weitergeht als schon bestehendes deutsches Recht. Das wird dann zum Placebo. Und da muss einfach nachgebessert werden, damit er mehrheitsfähig werden kann im Bundestag und Bundesrat."
Kinder sitzen auf einer Bank in einer Kindertagesstätte.
Vor 60 Jahren: Verabschiedung der "Erklärung der Rechte des Kindes"
Mit der "Erklärung der Rechte des Kindes" haben die Vereinten Nationen vor 60 Jahren menschenrechtliche Mindeststandards für Kinder definiert. Doch rechtlich verbindlich waren sie nicht, das folgte 30 Jahre später.
Die UN-Kinderrechtskonvention – ein Meilenstein für die Kinderrechte. Am 20. November 1989 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen dieses Übereinkommen. 1990 trat es in Kraft. Inzwischen haben es bis auf die USA alle Staaten der Welt ratifiziert. In Deutschland gilt es seit 1992.
16 Kinder klagten vor dem UN-Kinderrechtsausschuss
Vier Grundprinzipien leiten die UN-Kinderrechtskonvention: Das Recht auf Leben und Entwicklung, auf Nichtdiskriminierung, auf Einhaltung des Kindeswohls und auf Beteiligung. Zum ersten Mal wurden Kinder damit Rechtssubjekte und Träger von Rechten. Inzwischen gibt es drei Zusatzprotokolle. Das dritte ermöglicht seit 2014 ein Individualbeschwerdeverfahren vor dem UN-Kinderrechtsausschuss. Im vergangenen Jahr haben 16 Kinder das Recht zum ersten Mal in Anspruch genommen.
"Ihr habt meine Träume und meine Kindheit mit Euren leeren Worten gestohlen. Menschen sterben. Ganze Ökosysteme kollabieren. Wir stehen am Anfang eines Massensterbens, und das einzige, worüber ihr reden könnt, ist Geld und Märchen über ewiges Wirtschaftswachstum. Wie könnt ihr es wagen!" - Klimaaktivistin Greta Thunberg und ihre Mitstreiter sehen durch den Klimawandel fundamentale Kinderrechte verletzt. Ihre Beschwerde richtet sich gegen die größten Verursacher von Treibhausgasen, auch gegen Deutschland. Es handelt sich nicht um eine Klage. Am Ende des Verfahrens steht keine rechtsverbindliche Verurteilung, sondern nur eine Empfehlung des UN-Kinderrechtsausschusses. Aber öffentlicher Druck könnte Staaten veranlassen, ihre Verpflichtungen ernst zu nehmen.
1968 wegweisende Entscheidung
In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht wegweisende Entscheidungen für die Kinderrechte getroffen. 1968 stellte es klar, Kinder sind Wesen mit eigener Menschenwürde und eigenem Recht auf Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Im Jahr 2008 folgte eine weitere Grundsatzentscheidung: Ein Kind ist nicht Gegenstand elterlicher Rechtsausübung, sondern Rechtssubjekt und Grundrechtsträger. Eltern sind verpflichtet, ihr Handeln am Wohl des Kindes auszurichten.
Außerdem regeln in Deutschland drei Gesetze die Belange der Kinder: Das Jugendschutzgesetz, das Kinder- und Jugendhilfegesetz und das Bürgerliche Gesetzbuch. Darin ist auch das Recht auf gewaltfreie Erziehung verbrieft. Im Oktober brachte die Regierung das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder auf den Weg.
Auf dem Campingplatz Eichwald stehen vor der inzwischen eingezäunten Parzelle des mutmaßlichen Täters, zwei Polizeibeamte. Auf dem rechten Areal steht der Campingwagen, aus dem die Beweismittel stammen, die mittlerweile verschwunden sind. Auf dem Campingplatz in Lügde im Kreis Lippe waren Kinder für Pornodrehs missbraucht worden.
Umgang mit Missbrauchsfällen: Fachwissen in der Hochschulausbildung stärken
Staufen, Lügde, Münster oder Bergisch Gladbach – immer wieder stellt sich in Fällen des Kindesmissbrauchs die Frage: Warum wurden informierte Jugendämter nicht tätig?
Reichen diese Gesetze aus oder gehören Kinderrechte ins Grundgesetz? Darüber streiten Parlamente seit vielen Jahren. Ministerrunden haben das Thema beraten und vertagt. Länderinitiativen im Bundesrat verliefen im Sande. Schließlich hat die große Koalition eine Grundgesetzänderung beschlossen, aber noch nicht umgesetzt. Sebastian Sedlmayr, Leiter der Programmarbeit des UN-Kinderhilfswerks UNICEF, zeigt Verständnis. Bei der Übersetzung der UN-Kinderrechtskonvention vom Englischen ins Deutsche gebe es Missverständnisse, meint Sedlmayr, auch weil der Text an das deutsche Rechtssystem angepasst werden musste.
"Zum Beispiel ist das Kindeswohl ein Begriff des Familienrechts in Deutschland. In der Kinderrechtskonvention geht es aber nicht ums Familienrecht, sondern an der Stelle geht es um alle Interessen des Kindes in jeder Hinsicht, nicht nur gegenüber den Eltern, sondern eben auch um alle anderen Rechtsbereiche: Kinder als Verkehrsteilnehmer, Kind als Patient, Kind als Computerspieler. Das sind Bereiche, die mit dem Begriff Kindeswohl nicht wirklich gut abgedeckt sind im Deutschen, und die aber hier gemeint sind."
Was könnte eine Grundgesetzänderung bringen?
Was könnte eine Grundgesetzänderung bringen? Beispiel Kindeswohlgefährdung. Ekin Deligöz, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik der Grünen-Fraktion im Bundestag, will dringend in diesem Bereich die Belange der Kinder vorrangig festschreiben:
"Ein 13-jähriges Mädchen wendet sich an das Jugendamt, was passiert dann? Eigentlich ist das Jugendamt dann verpflichtet, als erstes die Eltern zu informieren. Jetzt wissen wir aber, ein Großteil der Täter kommt aus dem Nah- und Vertrauensbereich des Kindes, der dann damit mit informiert wird, noch bevor Schutzmaßnahmen greifen können. So etwas wie kindgerechte Justiz haben wir in Deutschland nicht. Im Extremfall führt das dazu, dass Kinder, die schwerst missbraucht wurden, immer wieder und immer wieder vor Erwachsenen aussagen müssen. Es gibt sogar Gerichte, die in dieser Zeit untersagen, dass die Kinder eine Traumabehandlung bekommen mit dem Argument, die Ergebnisse dürfen ja nicht getäuscht werden. So ein Verfahren dauert manchmal ein Jahr lang. Und ein Jahr lang wird dieses Kind allein gelassen. Und wenn es bis dahin nicht traumatisiert war, geht es erst recht traumatisiert aus diesem Verfahren raus."
Vater und Mutter mit ihrem kleinen Sohn an der Hand
Gesetz seit 20 Jahren: Das Recht auf eine Erziehung ohne Schläge
Vor 20 Jahren bekamen Kinder in Deutschland mit dem "Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung" ein Recht auf gewaltfreie Erziehung zugestanden. Doch Kindesmisshandlung bleibt ein Thema.
Bei Gefahr für das Kindeswohl könne der Staat schon jetzt eingreifen, meint hingegen Claudia Marquardt, seit 30 Jahren Fachanwältin für Familienrecht in Köln und inzwischen auch in Berlin: "Das große Problem liegt in der Fortbildung der Richter und Richterinnen und der Fortbildung der Jugendamtsmitarbeiter. Faktisch ist es so, dass die Qualität der Arbeit der Jugendämter von Stadt zu Stadt unterschiedlich ist, weil es keine Standards gibt, und es gibt keine Fachaufsicht in den Ländern."
Der Referentenentwurf der Bundesjustizministerin, der das Kindeswohl angemessen und eben nicht vorrangig berücksichtige, würde hinter geltendes Recht zurückfallen und damit eher schaden, sagt Claudia Marquardt. Und denkt dabei vor allem an Pflegekinder: "Was muss ich tun, um Kontinuität zu erreichen im Leben der Kinder? Ich habe in meinen Akten Kinder, die an fünf verschiedenen Orten aufgewachsen sind, sich jedes Mal schreiend und weinend an die Personen geklammert haben, bei denen sie seit Monaten oder Jahren waren und dann mit Gewalt rausgerissen wurden zu einer anderen Familie oder einer anderen Institution."
Demokratie üben von klein auf
Wie achtlos oft über Kinderbelange hinweggegangen wird, zeigt auch die Corona-Pandemie. Jugendliche wurden zum Teil als Superspreader wahrgenommen, die Coronapartys feiern. Und dann der Lockdown. Ekin Deligöz von den Grünen: "Worüber haben wir diskutiert? Über Fußballvereine, öffentliche Fußballspiele, wir haben diskutiert über Reisen, über Öffnung zurzeit Fitness-Studios oder Autosalons oder Baumärkte. Was ist eigentlich mit unseren Kindern?"
Ekin Deligöz bekommt Hilfeschreiben von Eltern, deren Kinder in Quarantäne sind. Sie werden vom Gesundheitsamt aufgefordert, auch kleine Kinder zu Hause zu isolieren, allein in abgetrennten Räumen essen zu lassen. Das Infektionsschutzgesetz schreibe das vor. Manche Ämter drohen bei Nichteinhaltung damit, Kinder in Krankenhäusern unterzubringen. Auch das Infektionsschutzgesetz ist ein Beispiel, das auf Kinder wenig Rücksicht nimmt.
Kinder liegen oft nicht im Blickfeld von Erwachsenen. Eine alltägliche Erfahrung für die 16-jährige Negin Moghiseh. Sie engagiert sich im UNICEF Junior Team Kaiserslautern und will Kinder über deren eigene Rechte aufklären. Neben einer Grundgesetzänderung fordert sie mehr Mitwirkungsrechte: "Ich könnte mir vorstellen, dass die Senkung vom Wahlalter ziemlich viel bewirken könnte, weil letztendlich sind wir Kinder in Deutschland zwölf Prozent der Bevölkerung, das muss man sich auch erst einmal klarmachen. Und durch das Wahlrecht würden wir viel mehr in den Mittelpunkt auch des Interesses von Entscheidungstreffern gelangen, weil sie natürlich in uns auch potenzielle Wähler sehen, die für sie natürlich auch wieder eine große Rolle spielen."
Demokratie üben von klein auf. Das hat sich auch die offene Ganztagsschule Gottfried Kinkel in Bonn zum Ziel gesetzt. Sie ist eine Kinderrechteschule. Die achtjährige Lucia weiß, was Kindern zusteht: "Ich kenne Recht auf Privatsphäre, Recht auf Spiel und Freizeit, Recht auf Beteiligung, Recht auf Bildung und Schule. Ich finde eigentlich alle Kinderrechte besonders wichtig, aber am meisten interessieren mich im Moment Schutz vor Gewalt."
Nur wer seine Rechte kennt, kann sich auch einbringen, ist motiviert, hat Spaß am Lernen. Schulleiter Christian Eberhard erlebt es jeden Tag, wie wichtig es ist, Kinder zu fördern, sie in den Mittelpunkt zu stellen: "Sie haben Einfluss, es gibt immer wieder auch Ideen, die wir als Pädagogen einbringen, die die Kinder dann aber ablehnen und sagen: Nein, möchten wir gar nicht oder brauchen wir auch nicht. Das Kinderparlament, das tagt einmal im Monat. Da treffen wir uns dann hier in der Schulmitte in der Eingangshalle mit den Kinderparlamentariern, so nennen sie sich auch. Die Kinder nehmen das unglaublich ernst. Schon die Erstklässler bringen sich hier ein, die Kinder moderieren dieses Kinderparlament selber."
Kinder könnten sich durch die Instanzen klagen
Schulleiter Christian Eberhard ist überzeugt, Gesellschaft und Demokratie profitieren davon, wenn Kinder ihre Rechte wahrnehmen können. Sie sollten Verfassungsrang haben. Das hätte auch Einfluss auf die Kommunen.
Katja Dörner war lange stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag und Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik, bevor sie im November 2020 in Bonn Oberbürgermeisterin geworden ist. Sie befürwortet Kinderrechte im Grundgesetz: "Das würde auch für die Stadt Bonn ganz konkrete Maßnahmen bedeuten. Bei uns sind heute Kinder schon bei Entscheidungen beteiligt, beispielsweise bei der Spielplatzplanung. Aber wenn ich an die großen Verkehrsprojekte beispielsweise denke, wenn ich an Baumaßnahmen denke, da sind Kinder nicht institutionalisiert sozusagen auch an den Entscheidungswegen beteiligt. Und das müsste dann anders sein."
Die UN-Kinderrechtskonvention fordert, Kinderinteressen "vorrangig" zu achten. Luise Pfütze vom SOS-Kinderdorf ist Sprecherin eines Netzwerks zur Umsetzung dieser Konvention. Sie erklärt, was "vorrangig" in der Praxis bedeuten würde: "Da geht es nicht darum, dass die Interessen von Kindern zwangsläufig immer bei einer Abwägung gewinnen, sondern es geht darum, dass die Interessen vorrangig bei einer Abwägung von verschiedenen Interessen berücksichtigt werden. Aber letztlich ist es natürlich schon so, dass mit einem Grundrecht am Ende des Tages auch Kinder, natürlich dann rechtlich vertreten durch ihre Eltern, sich durch die Instanzen durchklagen könnten."
Ob es soweit kommt, ist nicht entschieden. Kinderrechte im Grundgesetz könnten strukturelle Probleme wie Kinderarmut nicht lösen, aber einen allmählichen Bewusstseinswandel einleiten, sagt der Vorsitzende der Kinderkommission des Deutschen Bundestages, Norbert Müller: "Männer und Frauen in Deutschland sind auch gleichgestellt und zwar mit dem Grundgesetz von 1949, trotzdem über Jahrzehnte ist Gleichstellungspolitik immer nur in kleinen Schritten vorangekommen. Und so wird das auch bei Kinderrechten sein. Da geht nicht morgen die Sonne auf."
Die Bundesjustizministerin setzt weiter darauf, dass ihr Referentenentwurf in den nächsten Koalitionsrunden auf die Tagesordnung kommt. Christine Lambrecht ist kompromissbereit: "Da bin ich dann überhaupt nicht allein auf meinen Entwurf fixiert, aber wichtig ist, dass dieser Entwurf jetzt in die Beratung kommt. Weiße Salbe ins Grundgesetz schreiben, das wird es mit mir nicht geben. Es geht schon darum, auch konkret aufzuzeigen, dass Kinder besondere Berücksichtigung erfahren müssen."
UNICEF-Aktivistin Negin Moghiseh will endlich Taten sehen und Kinderrechte, die etwas bewirken, und keine Sonntagsreden: "Ich würde doch schon sagen, dass oft von Erwachsenen so eine Art Alibipartizipation von Kindern und Jugendlichen stattfindet, also oft ist es nur fürs Image gut, zu sagen ja, wir haben Kinder und Jugendliche in unsere Entscheidungsfindung mit eingebunden, aber tatsächlich wird man oft nur nach der Meinung gefragt, aber tatsächlich mit eingebunden wird sie eher seltener."