Ärzte bezeichnen die aktuelle Gesetzeslage zur Reproduktionsmedizin aus wissenschaftlicher Perspektive als antiquiert, Medizinethiker als ungerecht. Und Juristen beklagen seit Langem, dass sie für erhebliche Rechtsunsicherheit sorge.
Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina und die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften haben im Juni dieses Jahres deshalb eine Stellungnahme veröffentlicht, in der sie eine umfassende Neuregelung der Reproduktionsmedizin und zusätzlich ein einheitliches Fortpflanzungsgesetz in Deutschland fordern.
Denn es gilt nicht nur zu klären, wie behandelt werden darf, sondern auch wer. Krankenkassen übernehmen Kosten nur dann, wenn ein Paar verheiratet ist - und jung, und heterosexuell. Das schließt viele Menschen aus.
Denn es gilt nicht nur zu klären, wie behandelt werden darf, sondern auch wer. Krankenkassen übernehmen Kosten nur dann, wenn ein Paar verheiratet ist - und jung, und heterosexuell. Das schließt viele Menschen aus.
Es muss also geregelt werden, was in der Reproduktionsmedizin erlaubt ist und welche Formen der Familiengründung der Staat zulässt.
Es diskutieren:
- Dr. Birgit Mayer-Lewis, wissenschaftliche Mitarbeiterin, Staatsinstitut für Familienforschung, Universität Bamberg
- Prof. Dr. Jochen Taupitz, Geschäftsführender Direktor, Institut für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik der Universitäten Heidelberg und Mannheim
- Prof. Annika Ludwig, Gynäkologin, Praxis für Frauengesundheit und Pränatalmedizin, Hamburg
- Prof. Dr. Jochen Taupitz, Geschäftsführender Direktor, Institut für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik der Universitäten Heidelberg und Mannheim
- Prof. Annika Ludwig, Gynäkologin, Praxis für Frauengesundheit und Pränatalmedizin, Hamburg