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Kinderwunsch
Umstrittene Spende

Sollen Eizellspende und Leihmutterschaft in Deutschland erlaubt sein? Wissenschaftler fordert ein neues Fortpflanzungsmedizingesetz, auch die FPD wünscht sich eine Liberalisierung. In der Moraltheologie wird darüber kontrovers diskutiert.

Von Rainer Brandes |
    Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten. Die Eltern der Zwillinge auf dem Bild haben sich im Ausland eine Leihmutter gesucht.
    Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten. Die Eltern der Zwillinge auf dem Bild haben sich im Ausland eine Leihmutter gesucht. (picture-alliance / dpa / Rolf Vennenbernd)
    "Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
    1. auf eine Frau eine fremde unbefruchtete Eizelle überträgt,
    2. es unternimmt, eine Eizelle zu einem anderen Zweck künstlich zu befruchten, als eine Schwangerschaft der Frau herbeizuführen, von der die Eizelle stammt."
    So steht es in Paragraph 1, Absatz 1 des Embryonenschutzgesetzes von 1990. Damals befürchtete der Gesetzgeber vor allem die negativen Folgen einer gespaltenen Mutterschaft. Die männliche Samenspende blieb ungeregelt. Eine gespaltene Vaterschaft erschien den Bundestagsabgeordneten offenbar als unproblematisch. Für die Familientherapeutin Petra Thorn ist das eine antiquierte Vorstellung. Aus ihrer Erfahrung ist die gespaltene Elternschaft nicht das vordringliche Problem.
    Die eigenen Wurzeln kennen
    Sie sagt: "Wir müssen bedenken, dass natürlich auch Spenderinnen entweder schon eigene Kinder haben oder mit großer Wahrscheinlichkeit später eigene Kinder haben werden. Das sind Halbgeschwister! Wir wissen aus dem Bereich der Samenspende: Kinder wollen nicht nur den Spender oder die Spenderin kennenlernen, sondern auch Halbgeschwister. Also auch diese Dynamik, diese Bedürfnisse müssen wir mitberücksichtigen."
    Nach dieser Lesart ist es für ein Kind nicht so wichtig, ob es mehr als zwei Eltern hat. Wichtig ist das Wissen um die eigene Herkunft. Deshalb sind anonyme Samen- oder Eizellspenden so problematisch. Solange aber in Deutschland die Eizellspende verboten ist, sagt Petra Thorn, führen viele Paare ins Ausland. Und dort gibt es oft nur die anonyme Eizellspende.
    "Indem wir dieses Verbot weiter aufrecht erhalten, müssen wir akzeptieren, dass Kinder gezeugt werden, die schlechtere Vorbedingungen haben, als wir es hier in Deutschland regeln könnten."
    Eine Frage der Gleichberichtigung?
    Das ist auch das zentrale Argument von 16 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die an der Leopoldina ein Thesenpapier veröffentlicht haben, in dem sie ein modernes Fortpflanzungsmedizingesetz fordern. Petra Thorn gehört dazu. Hinzu kommt ein weiteres Argument der Autoren: Wenn zeugungsunfähige Männer sich ihren Kinderwunsch durch eine Samenspende erfüllen könnten, dann dürfe man das Gleiche Frauen nicht verbieten.
    Franz-Josef Bormann lässt dieses Argument nicht gelten. Er ist Professor für Moraltheologie an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Tübingen. Für ihn beginnt der Denkfehler schon da, wo man die Samenspende eines fremden Mannes - die sogenannte heterologe Insemination - für unproblematisch hält. Bormann:
    "Also, die Katholische Kirche zumindest hält auch die heterologe Insemination für ein moralisches Problem. Und die zweite Problematik, die sich hier stellt, ist natürlich, dass unterstellt würde, die sogenannte Samenspende und die sogenannte Eizellspende seien ja vergleichbare Handlungen. Das stimmt aber allein schon deswegen nicht, weil es sich ja um Handlungen mit einer ganz unterschiedlichen Eingriffstiefe und auch daraus resultierend mit ganz unterschiedlichen möglichen gesundheitlichen Belastungen für die Betroffenen handelt."
    Natur versus individuelle Autonomie
    In der katholischen Moraltheologie ist das Naturrecht vorherrschend. Das bedeutet: Die katholische Kirche ist skeptisch gegenüber allen Wegen der Fortpflanzung, die vermeintlich nicht der Natur des Menschen entsprechen. In der evangelischen Theologie spielt dagegen die Autonomie des Einzelnen eine größere Rolle. In diesem Geist ist auch eine aktuelle Orientierungshilfe zur Reproduktionsmedizin des Rates der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa - kurz GEKE - geschrieben. Sie ist im Juni 2017 erschienen. Zur Eizellspende heißt es darin:
    "Das Verbot von Eizellspenden in manchen europäischen Ländern kann in Bezug auf die Stabilität eines ehemaligen christlichen Familienmodells und seiner anhaltenden Rolle als Orientierung für die moderne Gesellschaft nicht mehr ethisch und rechtlich gerechtfertigt werden."
    Mit anderen Worten: In einer pluralistischen Gesellschaft könnten die Kirchen ihr Idealbild der monogamen Ehe nicht mehr für alle vorschreiben. Darüber hinaus verletze eine unterschiedliche Behandlung von Eizell- und Samenspenden das Gleichheitsprinzip.
    Mitautorin der Orientierungshilfe ist die Theologin Ruth Denkhaus. Sie forscht am Zentrum für Gesundheitsethik der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannovers.
    "Die Orientierungshilfe plädiert für eine rechtliche Gleichbehandlung. Sie geht also davon aus, dass unter den Bedingungen ärztlicher Aufklärung, informierter Zustimmung, wenn die Eizellen ohne Entgelt abgegeben werden, freiwillig, dass die Eizellspende dann zumindest nicht rechtlich verboten werden sollte. Aber sie spricht sich sehr ausdrücklich für ein Kommerzialisierungsverbot im Bereich der Samen- und Eizellspende aus."
    Die Frage der Leihmutterschaft
    Noch viel umstrittener als Eizell- und Samenspenden ist die Leihmutterschaft. Den Bauch einer anderen Frau zu nutzen, um für sich selbst ein Kind austragen zu lassen: das erscheint vielen als ethisch verwerflich. Hier ist auch die GEKE-Orientierungshilfe eindeutig, sagt die Theologin Ruth Denkhaus:
    "Die Orientierungshilfe positioniert sich sehr klar gegen die Leihmutterschaft, und zwar sowohl gegen die kommerzielle als auch gegen die altruistische, zunächst mit dem Argument, dass Leihmutterschaft die Bedeutung der pränatalen Mutter-Kind-Beziehung relativiert, dann mit dem Hinweis auf die Gefahr der Ausbeutung und Instrumentalisierung von Frauen und schließlich mit Blick auf die Gefahren für die so gezeugten Kinder, insbesondere dann, wenn es keine klaren rechtlichen Regularien mit Blick darauf gibt, wer hinterher die elterliche Verantwortung übernimmt."
    Trotz dieser Bedenken fordert die FDP in ihrem jüngsten Wahlprogramm als bisher einzige Partei in Deutschland die Zulassung zumindest der altruistischen Leihmutterschaft. In diesem Fall verdient die Leihmutter kein Geld. Die Empfängereltern ersetzen der Leihmutter nur die Auslagen für Schwangerschaft und Geburt. Doch auch ohne finanzielle Anreize sieht der katholische Theologe Franz-Josef Bormann in der Leihmutterschaft eine große Gefahr.
    "Man betrachtet im Grunde genommen die Leihmutter als eine Dienstleisterin, die jetzt irgendwie zu einem bestimmten gewünschten Zeitpunkt eine Dienstleistung zu erbringen hat. Und das ist ein völlig verdinglichter Handlungszusammenhang, in dem die personale Qualität von so etwas wie Zeugung, von Schwangerschaft und Elternschaft überhaupt nicht vorgesehen ist."
    Dieser Betrachtung widerspricht die Familientherapeutin Petra Thorn. Aus ihrer Erfahrung sei jedem betroffenen Paar klar, dass es kein Recht auf ein Kind gibt. Aber:
    "Die Frage ist sehr viel mehr, inwieweit wir als Gesellschaft in die Fortpflanzungsautonomie eingreifen dürfen, ja, inwieweit wir als Gesellschaft Regeln aufstellen dürfen, wer sich auf welche Art fortpflanzen kann und wo wir Grenzen ziehen."
    Für sie liegen die Grenzen dort, wo eine Frau aus rein finanzieller Notwendigkeit zur Eizellspenderin oder Leihmutter wird. Aus ihrer Sicht spricht das dafür, die altruistische Leihmutterschaft in Deutschland zuzulassen und klar gesetzlich zu regeln. Denn Studien aus dem angelsächsischen Raum hätten gezeigt: Mit der Trennung von dem Kind nach der Geburt kämen sowohl die Leihmutter als auch das Kind gut zurecht - vorausgesetzt, der Kontakt bleibe bestehen.
    Tickt die biologische Uhr heute anders?
    In einem sind sich übrigens alle drei Protagonisten einig: Wer glaube, mit immer neuen reproduktionsmedizinischen Verfahren die biologische Uhr anhalten zu können, mache einen großen Fehler. Die evangelische Theologin Ruth Denkhaus, ihr katholischer Kollege Franz-Josef Bormann und die Paartherapeutin Petra Thorn:
    "Wenn die Orientierungshilfe davor warnt, die Reproduktionsmedizin als einfache Lösung für soziale Probleme einzusetzen, dann geht es vor allen Dingen darum anzunehmen, dass der Zeitpunkt der Familiengründung keine Rolle mehr spielt, weil sich mit der Reproduktionsmedizin ohnehin alles richten lässt."
    Franz-Josef Bormann: "Man müsste zunächst mal natürlich fragen, warum in Deutschland so viele Paare erst in einem sehr späten biografischen Stadium überhaupt ihren Kinderwunsch realisieren können - und zwar in einem Stadium Ende des vierten Lebensjahrzehnts, was ja biologisch gesehen gar nicht der eigentlich vorgesehene Reproduktionszeitraum ist."
    Petra Thorn: "Das ist ein Thema, das wir beispielsweise auch in den Sexualkundeunterricht in den Schulen mit aufnehmen sollten, damit eben die nächste Generation mit mehr Wissen über ihre Fruchtbarkeit heranwächst."