Wer im Pfarrhaus unterkommt, bleibt oftmals mehr als ein Jahr hinter den Kirchenmauern, erhält in der Zeit keinerlei staatliche Mittel und wird auch von keiner Krankenkasse mehr betreut.
Was das für die Christen und Flüchtlinge bedeutet, aber auch für die zahlreichen ehrenamtlichen Helferkreise und Geistlichen, gegen die häufig ermittelt wird, wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt, das erfahren Sie von Henning Hübert im Wochenendjournal.