Bundesrat
Kita-Qualitätsgesetz und Maßnahmen zum Bürokratieabbau beschlossen

Der Bundesrat hat das sogenannte Kita-Qualitätsgesetz beschlossen. Es sieht zusätzliche finanzielle Zuschüsse des Bundes für die Länder bei der frühkindlichen Betreuung vor. Hauptanliegen ist es, die Zahl der Erzieherinnen und Erzieher in den Einrichtungen zu erhöhen. Diese können das Geld aber auch einsetzen, um etwa die Sprachentwicklung der Kinder zu fördern, Sportangebote zu machen oder die Verpflegung zu verbessern.

    In der Garderobe einer Kita hängen Kinderjacken und -rucksäcke, darunter stehen Kinderschuhe. In der Mitte sitzt ein weißer Stoffhase.
    In vielen Kitas fehlen Erzieherinnen und Erzieher. (picture alliance / dpa / Friso Gentsch)
    Zuvor hatte die Länderkammer dem vierten sogenannten Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt. Davon sollen vor allem Unternehmen und Verwaltung profitieren. Vorgesehen sind auch Erleichterungen für Steuerberater.
    Zustimmung fand auch ein Gesetz, das den Betrug mit "Schrottimmobilien" eindämmen soll. Dabei handelt es sich um Wohnungen und Häuser mit erheblichen Mängeln. In den Betrugsfällen zahlt ein Käufer bei einer Zwangsversteigerung nur eine Anzahlung für die Immobilie, kann sie aber bereits vermieten. Weil er nie den vollen Preis zahlt, wird sie erneut zwangsversteigert. Durch die Vermietungen hat der Betrüger dennoch Gewinn erzielt, während sich der Zustand der Immobilie und damit die Wohnsituation der Mieter weiter verschlechtert haben.
    Mit dem nun vom Bundesrat verabschiedeten Gesetz können Gemeinden dem Käufer einer ersteigerten Immobilie diese vorübergehend entziehen; die Mieteinnahmen gehen dann an einen gerichtlich bestellten Verwalter. So soll verhindert werden, dass in betrügerischer Absicht überhöhte Gebote für solche Immobilien abgegeben werden. Der Bundestag hatte das Gesetz bereits im September gebilligt.

    Bundestag beschließt weitere Anhebung des Grundfreibetrags

    Der Bundestag beschloss zudem eine weitere Erhöhung des Grundfreibetrags bei der Einkommensteuer für dieses Jahr. Der Teil des Einkommens, der nicht besteuert wird, soll demnach rückwirkend zum Jahresbeginn um 180 Euro auf 11.784 Euro angehoben werden. Zudem steigt der steuerliche Kinderfreibetrag um weitere 228 Euro auf 6.612 Euro. Die Entlastung soll bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung im Dezember für das laufende Jahr erfolgen. Die Entscheidung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.
    Die Freibeträge werden regelmäßig angehoben. Grundlage ist das berechnete Existenzminimum, das von der Steuer freigestellt sein muss. Berücksichtigt werden unter anderem die Lohn- und Preisentwicklung. Die Freibeträge für 2023 wurden bereits einmal erhöht. Finanzminister Lindner hatte die neuerliche Anhebung unter anderem damit begründet, dass auch das Bürgergeld stark gestiegen sei.
    Diese Nachricht wurde am 18.10.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.