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Bundesverwaltungsgericht
Klage der Deutschen Umwelthilfe zu LNG-Leitung abgewiesen

Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen den langfristigen Betrieb der Flüssiggas-Leitung zwischen Wilhelmshaven und Etzel abgewiesen.

    Ein Leitungsrohr wird mit Hilfe von mehreren Kränen verlegt, im Hintergrund sieht man Bauarbeiter in Warnwesten.
    Mai 2023: Eine LNG-Leitung wird zwischen Wilhelmshaven und dem Speicher bei Jemgum (Landkreis Leer) verlegt. (Lars Penning / dpa / Lars Klemmer)
    Die Umwelthilfe wollte erreichen, dass der Betrieb ab spätestens 2033 nur noch mit grünem Wasserstoff erlaubt wird. Das sei nach dem LNG-Beschleunigungsgesetz jedoch unzulässig, entschied das Gericht in Leipzig.
    Die Pipeline verbindet das schwimmende Flüssiggas-Terminal in Wilhelmshaven mit dem Speicher in Ostfriesland. Die 26 Kilometer lange Leitung war im vergangenen Jahr binnen weniger Monate gebaut worden. Das Flüssiggas soll helfen, die Energieversorgung in Deutschland zu sichern und unabhängig von russischen Lieferungen zu machen. Die Deutsche Umwelthilfe kritisiert, dass der Bau den Klimazielen widerspreche.
    (Az.: BVerwG 7 A 9.22)
    Diese Nachricht wurde am 22.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.