Ihm stehe kein Anspruch auf Schadenersatz wegen Mobbings oder einer sonstigen Verletzung der Fürsorgepflicht durch seinen Dienstherrn zu, entschied das Verwaltungsgericht Köln. Unter Mobbing verstehe man systematisches Anfeinden und Schikanieren, und das lasse sich hier nicht feststellen, so das Gericht.
Schönbohm hatte dem Ministerium eine Verletzung der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht vorgeworfen und wegen seiner Abberufung Schadenersatz in Höhe von 5.000 Euro verlangt. Bundesinnenministerin Faeser hatte Schönbohm im November 2022 als BSI-Präsident abgesetzt. Zuvor hatte ihm die Satiresendung "ZDF Magazin Royale" Nähe zu einem Verein mit angeblichen Kontakten zu russischen Geheimdiensten vorgeworfen.
Das Landgericht München verbot dem ZDF im Dezember die Verbreitung mehrerer Aussagen über Schönbohm aus der Sendung. Die Forderung nach einer Geldentschädigung wies das Gericht allerdings zurück, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Diese Nachricht wurde am 23.01.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.