Laut dem noch nicht rechtskräftigen Urteil des Landgerichts wäre es Eon damals zuzumuten gewesen, eine Anfechtungsklage gegen das Moratorium zu erheben. Dies hätte eine aufschiebende Wirkung gehabt, und Eon hätte die Atomkraftwerke nicht vom Netz nehmen müssen. Dazu sei Eon auch wegen seiner Schadensminderungspflicht verpflichtet gewesen.
Der Konzern hatte vor Gericht vergeblich argumentiert, solch eine Klage sei ihm nicht zumutbar. Denn die Stilllegung der Kraftwerke sei "politisch gewollt" gewesen und vom Konzern habe nicht verlangt werden können, sich gegen die fast einmütige Haltung der Politik und der medialen Berichterstattung zu stellen. Der Energiekonzern EnBW war mit einer entsprechenden Klage bereits im April vor dem Landgericht Bonn gescheitert.
Tiefrote Zahlen als Folge der Energiewende
Der Konzern musste nach der Entscheidung des Bundes für den Atomausstieg nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima 2011 zwei Atommeiler zeitweise stilllegen. Betroffen waren die beiden Kraftwerke Isar 1 und Unterweser in Bayern und Niedersachsen. Eon sieht sich deswegen enteignet und fordert eine Entschädigung. "Ich erwarte Gerechtigkeit," hatte Konzernchef Johannes Teyssen im Frühjahr auf der Bilanzpressekonferenz des Unternehmens gesagt. Eon war auch wegen der Folgen der Energiewende in tiefrote Zahlen gerutscht.
Bereits 2012 hatte Teyssen angekündigt, Gerechtigkeit einzufordern: "Es geht uns im Ergebnis nicht darum, die politischen Entscheidungen in der Sache zu revidieren, sondern die wirtschaftlichen Interessen und Rechte von Unternehmen, Kunden, Mitarbeitern und Ihnen, den Aktionären, durch faire Entschädigungsregeln durchzusetzen." In der Klage ging es um Ansprüche gegen Bayern, Niedersachsen und die Bundesregierung. Geklagt hatte die mittlerweile in PreussenElektra umbenannte Eon Kernkraft GmbH.
Weitere Klage vor dem Bundesverfassungsgericht
Eon klagt außerdem gemeinsam mit Vattenfall und RWE vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Entscheidung der Bundesregierung zum beschleunigten Atomausstieg. Sie machen geltend, mit der Entscheidung nach der Katastrophe von Fukushima habe die Regierung die Grundrechte der Konzerne verletzt - vor allem Ihr Eigentumsrecht.
Im März 2011 hatte die Bundesregierung unter dem Eindruck des Reaktorunglücks an der japanischen Ostküste sieben deutsche Atommeiler herunterfahren lassen. Nach einem dreimonatigen Moratorium folgte die Änderung des Atomgesetzes mit dem endgültigen Aus für zunächst acht Kraftwerke. Bis 2022 sollen auch die übrigen Anlagen heruntergefahren werden.
(cvo/tzi)