Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat damit die Klage von knapp 100 französischen Athleten und diversen Sportorganisationen abgewiesen. Eine Lockerung der geltenden Regeln würde zu einer deutlichen Gefährdung der Sportler durch Doping führen würde, so das Gericht. Persönliche Daten und Kalendereinträge in das Dopingmeldesystem ADAMS einzutragen verletze nicht die Privatsphäre. Athleten müssen drei Monate im Voraus angeben, wann sie wo für Dopingkontrollen anzutreffen sind, inklusive eines Zeitfensters von 60 Minuten – für jeden Tag.
Einheitlicher Ansatz
Lars Mortsiefer, Vorstand der Nationalen Anti Doping Agentur sagte, damit werde der weltweit einheitliche Ansatz für unangekündigte Dopingkontrollen gestärkt. Der ARD sagte Mortsiefer, der NADA sei bewusst, "dass sie den Sportlerinnen und Sportlern mit den Meldepflichten, der täglichen Erreichbarkeit und der Ein-Stunden-Regel einiges abverlangt." Sport-Jurist Michael Lehner sagte, tatsächlich sei das Anti-Doping System damit gestärkt, das Urteil sei aber sehr hart, weil eben die Handlungsfreiheit der Sportler eingeschränkt werde.