Die Leipziger Richter stellten fest, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung wegen der Ausnahmevorschriften des LNG-Beschleunigungsgesetzes nicht notwendig gewesen sei. 2023 habe eine Gasversorgungskrise bestanden und die "Neptune" habe einen wesentlichen Beitrag dazu leisten können, diese Krise zu bewältigen.
Die Deutsche Umwelthilfe hatte - Zitat - "massive Klima- und Umweltschäden" durch die schwimmende Anlage geltend gemacht, die Flüssig-Erdgas speichern und wieder gasförmig machen kann. Inzwischen liegt die "Neptune" nicht mehr in Lubmin, sondern im Rügener Hafen Mukran. Die Umwelthilfe kündigte an, auch gegen die Betriebsgenehmigung des Terminalschiffs am neuen Standort zu klagen.
Diese Nachricht wurde am 14.11.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.