Nach Angaben eines Sprechers ging ein Antrag der Organisatoren auf vorläufigen Rechtsschutz ein. Darüber werde voraussichtlich am Nachmittag in einem Eilverfahren entschieden, hieß es.
Die Stadt Leipzig hatte die für morgen geplante Kundgebung der linken Szene untersagt und dies mit zu erwartenden Ausschreitungen begründet. Schon nach Verkündung des Urteils hatte es in Leipzig Angriffe auf Einsatzkräfte gegeben.
Lina E. war gemeinsam mit drei Mitangeklagten am Mittwoch wegen Gewalttaten gegen Rechtsextreme zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Anschließend war sie aus der Untersuchungshaft entlassen und auf freien Fuß gesetzt worden. Ein Sprecher des Oberlandesgerichts Dresden teilte mit, dabei handele es sich um einen üblichen Vorgang bei nicht vorbestraften Beschuldigten. Weil das Gericht Revision zuließ, muss sie ihre Haftstrafe erst verbüßen, wenn das Urteil rechtskräftig ist.
Diese Nachricht wurde am 02.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.