Der Journalist Ralf Meutgens, der auch Autor für die Deutschlandfunk-Sportredaktion ist, hatte geklagt. Meutgens sagte, es gehe darum, dass man keine Steuermillionen ausgeben dürfe und sich dann auf einen Geheimvertrag berufen könne. Er sei allerdings überrascht von der Deutlichkeit des Urteils. Das Gericht stellte nach eigenen Angaben fest, dass der Journalist einen Auskunftsanspruch nach den Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes NRW hat. Dem könne die Stadt ein Geheimhaltungsinteresse nicht entgegenhalten. Die Stadt habe nicht ausreichend erläutert, dass der Vertrag Geschäftsgeheimnisse des französischen Veranstalters A.S.O. enthalte. Die Stadt könne sich zudem nicht auf eine Vertraulichkeitsvereinbarung mit dem Veranstalter berufen.
Meutgens sagte, er habe gemeinsam mit seinem Kollegen Fred Kowasch während der Berichterstattung 2016 über die Bewerbung Düsseldorfs schon prognostiziert, dass alles viel teurer werde. Einnahmen in Höhe von acht Millionen Euro standen Ausgaben von 15,8 Millionen Euro entgegen. Der Stadtrat hatte vorab ein Minus von 4,9 Millionen Euro wegen der Werbewirkung für die Stadt abgesegnet. Es waren nachher aber 7,8 Millionen geworden.
Hoffen auf Präzedenzwirkung
Schon 2016 habe Meutgens nach der Öffentlichkeit des Vertrags gefragt, da die Stadt Utrecht, die zwei Jahre vor Düsseldorf den Tour-Start ausrichtete, den Vertrag öffentlich gemacht habe. Dann habe er am Thema dran bleiben wollen. Als die Stadt Düsseldorf "nein" zur Veröffentlichung sagte, habe der Deutsche Journalistenverband Meutgens unterstützt, sodass er vor Gericht habe ziehen können.
Meutgens sagte, er sei zwar kein Jurist, aber seiner Ansicht nach müsste das Urteil Präzedenzwirkung haben für alle Sportverträge, bei denen Kommunen involviert sind - sei es im Fall einer Olympiabewerbung das IOC oder ein anderer Sportverband: Die Verträge müssten öffentlich gehandhabt werden.