Seit mehreren Jahren beobachten Naturwissenschaftler, dass Männer heute weniger Spermien haben als im letzten Jahrhundert und dass in unseren Gewässern mehr weibliche als männliche Fische schwimmen.
Die Vermutung der Forscher: Für diese schleichende "Verweiblichung" von Lebewesen sind hormonähnliche Substanzen verantwortlich. Also Stoffe, die entweder wie weibliche Sexualhormone wirken oder die verhindern, dass männliche Hormone auf den Körper einwirken. Wenn die Politik derartige Substanzen eingrenzen will, hat sie allerdings ein Problem: Die Welt ist voll davon. Darauf machte Professor Andreas Hensel aufmerksam, der Präsident des Bundesinstituts für Risikobewertung in Berlin.
"Wenn das denn so ist, dass viele Substanzen hormonell aktiv sind, muss man sich auch dann fragen: Ist es überhaupt sinnvoll, dass man anfängt, Definitionen für ganz bestimmte Stoffgruppen zu erarbeiten, die letztlich dann ja für diese Stoffe, wenn sie in einem anderen Rechtsrahmen auftauchen, ja auch gelten müssen."
Doch bereits ab Juni 2011 sollen europaweit Pflanzenschutzmittel nur noch dann zugelassen werden, wenn sie keine schädigenden hormonell wirksamen Eigenschaften haben. Und über ähnliche Verordnungen im Chemikalien- und Lebensmittelrecht wird bereits nachgedacht. Andreas Hensel zufolge muss sich die Fachwelt deshalb jetzt bewegen und sich fragen: Wann und unter welchen Bedingungen sind hormonell aktive Substanzen in der Nahrung, in Bedarfsgegenständen oder auch als Industriechemikalie tolerierbar und wann nicht? Das sei nicht leicht, bekennt der Institutschef.
"Die Problematik lässt sich leicht daraus erklären, dass man Forschung machen kann in sogenannten 'In-Vitro-Systemen' - das heißt also in Zellen oder auch an Hefen oder Bakterien - und dann auch 'in vivo'. Das heißt: in Tierversuchen oder am Menschen selbst. Und anders als bei Fragen der Giftigkeit von Stoffen ist es bei hormonell aktiven Substanzen sehr schwierig, die Ergebnisse vom Tier auf den Menschen zu übertragen."
Da die menschlichen Organe auf Hormonmengen sehr widersprüchlich reagieren können, liefert die Wissenschaft nach Erkenntnissen des Bundesinstituts selten exakte, unzweideutige Forschungsergebnisse. Das Risiko der betreffenden Substanz sei deshalb oft nicht präzise zu beschreiben.
"Und dann ist es auch wichtig, dass man eben das der Politik auch mitteilt! Weil nämlich einfach Stoffe zu verbieten und zu sagen: 'Die wollen wir nicht, die brauchen wir nicht', das wird nicht funktionieren. Wir müssen uns anschauen: Hat der Verbraucher Zugang zu den Substanzen und in welchem Ausmaß. Und dann muss auch die biologische Relevanz solcher Substanzen geprüft werden."
Wie diffizil eine Risikobewertung von hormonähnlichen Substanzen sein kann, schilderte Professor Alfonso Lampen. Er leitet die Abteilung Lebensmittelsicherheit im Bundesinstitut und hat sogenannte Isoflavone untersucht. Das sind pflanzliche Stoffe, die in Soja oder Rotklee enthalten sind und hormonähnlich wirken können. Sie werden gegen Wechseljahrsbeschwerden eingesetzt. Frauen, die diese Stoffe als Hormon-Ersatztherapie einnehmen, müssen sie aber in hohen Konzentrationen schlucken. Damit könnten sie nach den Untersuchungen von Alfonso Lampen ein ähnliches Risiko eingehen wie beim Konsumieren von synthetischen Östrogen-Präparaten.
"Hier ist es so, dass bei diesen Frauen häufig im Brustgewebe bestimmte Zellen, Brustzellen, in einer Phase sind, wo sie durch ein Östrogen-Stimulans noch weiter wachsen, stimuliert werden. Das ist ein theoretisches Risiko, wo es aber praktisch, aus der Forschung, in Vitro, oder mit Tieruntersuchungen Belege gibt, aber es natürlich keinen Humanbeleg gibt."
Obwohl also die Risikobewertungen von hormonell aktiven Substanzen kompliziert und schwierig sind, will sich das Bundesinstitut von den Problemen nicht entmutigen lassen. "Auch der längste Weg beginnt mit dem ersten Schritt", hieß es. Die neue EU-Verordnung zu Pflanzenschutzmitteln ist nun die Herausforderung der kommenden Monate. Es gelte ein praktikables und verbindliches Bewertungs- und Entscheidungskonzept über schädliche Wirkungen hormonell wirkender Pflanzenschutzmittel zu entwickeln, damit diese Richtlinie 2011 auch tatsächlich umgesetzt werden kann.
Die Vermutung der Forscher: Für diese schleichende "Verweiblichung" von Lebewesen sind hormonähnliche Substanzen verantwortlich. Also Stoffe, die entweder wie weibliche Sexualhormone wirken oder die verhindern, dass männliche Hormone auf den Körper einwirken. Wenn die Politik derartige Substanzen eingrenzen will, hat sie allerdings ein Problem: Die Welt ist voll davon. Darauf machte Professor Andreas Hensel aufmerksam, der Präsident des Bundesinstituts für Risikobewertung in Berlin.
"Wenn das denn so ist, dass viele Substanzen hormonell aktiv sind, muss man sich auch dann fragen: Ist es überhaupt sinnvoll, dass man anfängt, Definitionen für ganz bestimmte Stoffgruppen zu erarbeiten, die letztlich dann ja für diese Stoffe, wenn sie in einem anderen Rechtsrahmen auftauchen, ja auch gelten müssen."
Doch bereits ab Juni 2011 sollen europaweit Pflanzenschutzmittel nur noch dann zugelassen werden, wenn sie keine schädigenden hormonell wirksamen Eigenschaften haben. Und über ähnliche Verordnungen im Chemikalien- und Lebensmittelrecht wird bereits nachgedacht. Andreas Hensel zufolge muss sich die Fachwelt deshalb jetzt bewegen und sich fragen: Wann und unter welchen Bedingungen sind hormonell aktive Substanzen in der Nahrung, in Bedarfsgegenständen oder auch als Industriechemikalie tolerierbar und wann nicht? Das sei nicht leicht, bekennt der Institutschef.
"Die Problematik lässt sich leicht daraus erklären, dass man Forschung machen kann in sogenannten 'In-Vitro-Systemen' - das heißt also in Zellen oder auch an Hefen oder Bakterien - und dann auch 'in vivo'. Das heißt: in Tierversuchen oder am Menschen selbst. Und anders als bei Fragen der Giftigkeit von Stoffen ist es bei hormonell aktiven Substanzen sehr schwierig, die Ergebnisse vom Tier auf den Menschen zu übertragen."
Da die menschlichen Organe auf Hormonmengen sehr widersprüchlich reagieren können, liefert die Wissenschaft nach Erkenntnissen des Bundesinstituts selten exakte, unzweideutige Forschungsergebnisse. Das Risiko der betreffenden Substanz sei deshalb oft nicht präzise zu beschreiben.
"Und dann ist es auch wichtig, dass man eben das der Politik auch mitteilt! Weil nämlich einfach Stoffe zu verbieten und zu sagen: 'Die wollen wir nicht, die brauchen wir nicht', das wird nicht funktionieren. Wir müssen uns anschauen: Hat der Verbraucher Zugang zu den Substanzen und in welchem Ausmaß. Und dann muss auch die biologische Relevanz solcher Substanzen geprüft werden."
Wie diffizil eine Risikobewertung von hormonähnlichen Substanzen sein kann, schilderte Professor Alfonso Lampen. Er leitet die Abteilung Lebensmittelsicherheit im Bundesinstitut und hat sogenannte Isoflavone untersucht. Das sind pflanzliche Stoffe, die in Soja oder Rotklee enthalten sind und hormonähnlich wirken können. Sie werden gegen Wechseljahrsbeschwerden eingesetzt. Frauen, die diese Stoffe als Hormon-Ersatztherapie einnehmen, müssen sie aber in hohen Konzentrationen schlucken. Damit könnten sie nach den Untersuchungen von Alfonso Lampen ein ähnliches Risiko eingehen wie beim Konsumieren von synthetischen Östrogen-Präparaten.
"Hier ist es so, dass bei diesen Frauen häufig im Brustgewebe bestimmte Zellen, Brustzellen, in einer Phase sind, wo sie durch ein Östrogen-Stimulans noch weiter wachsen, stimuliert werden. Das ist ein theoretisches Risiko, wo es aber praktisch, aus der Forschung, in Vitro, oder mit Tieruntersuchungen Belege gibt, aber es natürlich keinen Humanbeleg gibt."
Obwohl also die Risikobewertungen von hormonell aktiven Substanzen kompliziert und schwierig sind, will sich das Bundesinstitut von den Problemen nicht entmutigen lassen. "Auch der längste Weg beginnt mit dem ersten Schritt", hieß es. Die neue EU-Verordnung zu Pflanzenschutzmitteln ist nun die Herausforderung der kommenden Monate. Es gelte ein praktikables und verbindliches Bewertungs- und Entscheidungskonzept über schädliche Wirkungen hormonell wirkender Pflanzenschutzmittel zu entwickeln, damit diese Richtlinie 2011 auch tatsächlich umgesetzt werden kann.