Die 32-Jährige wurde wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Nötigung und Sachbeschädigung schuldig gesprochen, wie eine Sprecherin des Amtsgerichts Tiergarten mitteilte. Laut Anklage hatte sich die Beschuldigte mehrmals an Straßenblockaden beteiligt. Zudem verübte sie eine Farbattacke auf die denkmalgeschützte Fassade des Bundesverkehrsministeriums und ein Bekleidungsgeschäft auf dem Berliner Kurfürstendamm. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Nach Gerichtsangaben wurde die 32-Jährige zuvor bereits wegen anderer Aktionen der Klimagruppe in Hamburg und Berlin zu Geldstrafen verurteilt.
Diese Nachricht wurde am 17.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.