Wie mehrere Medien berichten, soll es wie vorgesehen dabei bleiben, dass Asylbewerbern sämtliche Sozialleistungen gestrichen werden können, wenn für ihr Asylgesuch ein anderer EU-Staat zuständig ist. Allerdings solle dies nur gelten, wenn es für die Betroffenen tatsächlich möglich ist, in das urspünglich zuständige Land auszureisen. Zudem sei eine Härtefallklausel geplant, etwa für den Fall, dass Kinder betroffen sind. In einem Brief der SPD-Fraktion heißt es demnach, man wolle mit dem Leistungsausschluss weder Obdachlosigkeit noch Verelendung von Asylsuchenden hervorrufen. Laut den Berichten soll es zudem nur beim Verdacht einer besonders schweren Straftat möglich sein, dass Ermittlungsbehörden Software für den automatischen Abgleich biometrischer Daten nutzen dürfen.
Das Sicherheitspaket war von der Bundesregierung nach den Messerangriffen von Mannheim und Solingen angekündigt worden. Am Freitag soll der Bundestag abschließend darüber beraten.
Diese Nachricht wurde am 12.10.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.