Damit wolle man Zeit gewinnen, um sich mit der Union zu einigen, hieß es aus Kreisen der Ampel-Koalition. SPD, Grüne und FDP hatten einen bereits im Bundesrat durchgefallenen Gesetzentwurf in zwei Teile aufgeteilt, von denen nur einer dem Bundesrat vorgelegt werden sollte. Dies hält die Union für verfassungsrechtlich bedenklich. Grundsätzlich sieht sie in dem Vorhaben der Ampel eine zu starke bürokratische Belastung für Unternehmen.
Die Bundesregierung will das Risiko für Beschäftigte senken, die auf Missstände in der eigenen Firma oder Behörde hinweisen. Mit den Neuregelungen würde eine EU-Richtlinie umgesetzt. Das hätte eigentlich schon bis zum 17. Dezember 2021 erfolgen müssen.
Diese Nachricht wurde am 31.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.