Es waren die abschließenden Bausteine für das wohl letzte, große gesetzgeberische Werk der großen Koalition. Groß deshalb, weil es mit Vielzahl von Regelungen das Fundament der föderalen Bundesstaates überarbeitet.
Über Grundzüge der Reform hatten sich Bund und Länder bereits im Oktober letzten Jahre verständigt: Entlastungen der Länder aus der übervollen Kasse des Bundes, dafür Kompetenzverlagerungen zum Bund in den Bereichen Straßenbau, Bildung, Steuerverwaltung und Digitalisierung von Behörden.
Autobahnkompromiss
Immer wieder aber drohten auch seit der Verständigung von Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten im Herbst die weiteren Verhandlungen über die Details der Reform zu scheitern. Am Ende rang man über die Frage, wie und mit welchen Folgen Autobahnen ganz in die Hand des Bundes überführt werden sollen:
"Wir haben Wert darauf gelegt, dass es zu keinen Privatisierungen kommen kann." Erklärte SPD Fraktionschef Thomas Oppermann nach der gestrigen Einigung. In der SPD hatte es zuletzt Einwände gegen die geplante Gründung einer Infrastrukturgesellschaft des Bundes gegeben, die für Planung, Verwaltung und Betrieb der Autobahnen zuständig sein soll. Die Sozialdemokraten hatten vor allem befürchtet, dass künftige Regierungen wesentliche Teile des Autobahnnetzes privatisieren könnten. Entsprechende Forderungen hatte es in der Union immer wieder gegeben. Mit einer detaillierten Regelung im Grundgesetz soll nun öffentliche Verantwortung für die Autobahnen festgeschrieben werden.
· Öffentlich-Private Partnerschaften beim Autobahnbau werden eng begrenzt. Eine Privatisierung des gesamten Autobahnnetzes oder von "Teilnetzen" ist ausgeschlossen.
· Einzelne Streckenabschnitte allerdings könnten durchaus privat finanziert und betrieben werden.
Der gestrige Autobahnkompromiss macht der Weg frei, die Gesamtreform noch in dieser Wahlperiode zu verabschieden.
Neuordnung des Länderfinanzausgleichs
Für den Vorsitzenden der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Volker Kauder hat "das Werk vor allem eine Bedeutung in der Neuordnung des Länderfinanzausgleichs. Der Bund wird in einer Größenordnung von etwa neun Milliarden Euro unterstützen
Aufhebung des Kooperationsverbots
Kauders SPD-Kollege Oppermann sprach von rund zehn Milliarden Euro. Der tatsächliche Betrag, der ab 2020 verlagert werden soll, dürfte etwa in der Mitte, bei 9,7 Milliarden liegen.
· Bayern als größter Geber im Bund-Länder-Finanzausgleich, wird um mehr als eine Milliarde entlastet. Die hochverschuldeten Klein-Länder Bremen und Saarland erhalten zusätzliche Hilfen des Bundes.
· Durch die Aufhebung des sogenannten Kooperationsverbots in der Hochschul- und Bildungspolitik kann der Bund künftig Schulen, Fachhochschulen und Universitäten auch dauerhaft mitfinanzieren. Bisher durften nur befristete Bildungsprojekte – etwa die Exzellenzinitiative für Universitäten – von Bund und Ländern gemeinsam finanziert werden.
Um die Finanzreform umzusetzen, sind 13, zum Teil detaillierte Änderungen des Grundgesetzes erforderlich. Bundestag und Bundesrat müssen also mit Zweidrittelmehrheit zustimmen.