Beim Treffen der Koalitionsspitzen im Kanzleramt ist ein letzter Streitpunkt bei der Reform der Ökostrom-Förderung beigelegt worden. Die von der CSU verlangte weitere Förderung von Biogasanlagen sei akzeptiert worden, meldete die Deutsche Presse-Agentur. In den ersten drei Jahren sei ein Ausbau von 150 Megawatt geplant, in den darauffolgenden drei Jahren von 200 Megawatt.
Der Weg für die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sei damit frei. Am Tag zuvor hatten sich bereits Bund und Länder auf die Grundzüge der Novelle geeinigt, wobei die Biomasse-Förderung umstritten geblieben war. Stromerzeugung aus Biomasse ist vor allem in Bayern verbreitet.
Fortschritte bei der Erbschaftssteuer
Andere Entscheidungen wurden dagegen vertagt: So gibt es weiter unterschiedliche Ansichten, wie die Erbschaftssteuer neu geregelt werden soll. Es habe aber zumindest Fortschritte gegeben, wurde in Unionskreisen betont.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember 2014 wesentliche Teile der bislang gültigen Steuervergünstigungen für Firmenerben gekippt und eine Frist für die Neuregelung bis Ende Juni 2016 gesetzt. Für Streit sorgt in der Koalition die Frage, unter welchen Auflagen und wie weit der Staat den Firmenerben entgegenkommen soll.
Vorbehalte gegen Auskunftsrecht
Ebenfalls keine Einigung gab es über ein Gesetz zur Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen, das vor allem von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) vorangetrieben wird. Umstritten ist besonders das geplante Auskunftsrecht. Damit sollen Frauen das Recht haben zu erfahren, was ihre männlichen Kollegen auf vergleichbaren Posten im Durchschnitt verdienen. Union und Wirtschaft fürchten einen zu hohen bürokratischen Aufwand. Die Union will das Auskunftsrecht erst in Unternehmen ab 500 Arbeitnehmern gelten lassen, Schwesig will, dass es für alle gilt.
Einigung bei Teilhabegesetz
Nach Angaben von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) verständigte sich die Runde zudem auf die Grundzüge des geplanten Teilhabegesetzes für eine bessere Unterstützung von Behinderten. Unter anderem ist geplant, dass berufstätige Behinderte, die auf intensive Hilfe angewiesen sind, deutlich mehr Geld ansparen und verdienen dürfen, ohne dass diese Beträge mit staatlichen Hilfszahlungen verrechnet werden. Mit dem Teilhabegesetz setzt die Bundesregierung Vorgaben der UNO-Behindertenkonvention um.
(hba/rei)