Das Verfahren vor dem Landgericht Köln wird am 8. Dezember fortgesetzt. Der Vorsitzende Richter gab in seiner Pressemitteling lediglich den Hinweis, dass das Gericht "dem Grunde nach von einem bestehenden Ersatzanspruch des Klägers wegen Persönlichkeitsverletzung ausgeht". Zur geforderten Höhe von fünf Millionen Euro sollen Kohls Anwälte jedoch weitere Angaben machen.
Kohl hatte vor vielen Jahren lange Gespräche mit dem Journalisten Heribert Schwan geführt, damit dieser anschließend als Ghostwriter seine Memoiren verfassen konnte. Bevor der vierte und letzte Band der Memoiren erscheinen konnte, zerstritten sich Kohl und Schwan. Später veröffentlichte Schwan eigenmächtig ein Buch mit pikanten Äußerungen Kohls aus ihren gemeinsamen Gesprächen - "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle". Das gemeinsam mit dem Journalisten Tilman Jens geschriebene Buch wurde ein Bestseller.
Kohl klagte dagegen und bekam vor Gericht mehrfach Recht. Er erreichte, dass das Buch in der vorliegenden Form nicht mehr ausgeliefert werden durfte. Außer auf Schmerzensgeld und die Unterlassung von 116 Zitaten klagt Kohl auch auf Herausgabe aller Kopien der Kassetten, auf denen Schwan ihre Gespräche aufgenommen hatte. Die Originalbänder musste Schwan ihm schon aushändigen. Auch hierzu soll erst im Dezember die endgültige Entscheidung fallen.
"Ein Witz"
Schwan hatte die geforderten fünf Millionen Euro Schmerzensgeld nach Bekanntwerden der Klage als "Witz" bezeichnet. Kohls Anwälte hätten sich damit "ziemlich lächerlich" gemacht, sagte er im März im Deutschlandfunk.
In dem Gespräch sprach Schwan davon, nicht Kohl verklage ihn, sondern dessen neue Ehefrau Maike Kohl-Richter. Diese habe ihn nach dem Tod von Kohls erster Gattin, Hannelore, "rausgemobbt". Er selbst habe zuvor über acht Jahre lang ein "fast intimes Verhältnis" zu Kohl gehabt. Nun werde der Ex-Bundeskanzler in der Öffentlichkeit manipuliert.
(bor/jcs)