Politische Debatten haben immer eine gewisse Eigendynamik, und das gilt erst recht beim Bürgergeld. Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz war der Erste, der öffentlich deutliche Kürzungen einforderte, nachdem die Karlsruher Richter die Haushaltsplanungen der Ampelkoalition über den Haufen geworfen hatten.
Auch die FDP fordert das als Koalitionspartner mit dem Argument ein, nur so könne das Lohnabstandsgebot gewahrt werden.
Inzwischen dürften beide gelernt haben, dass die 563 Euro, die erwachsenen Bürgergeldbeziehern ab Januar zustehen, nicht willkürlich gegriffen sind. Sondern auch sie folgen einer gleichermaßen vom Verfassungsgericht vorgegebenen Regel, dass das Existenzminimum für alle Betroffenen gesichert werden muss. Dass die Lebenshaltungskosten deutlich gestiegen sind, ist unbestreitbar. Aber klar ist auch, dass der Anhebung im Januar so schnell keine weitere in vergleichbarer Größenordnung folgen wird, weil die Inflation das nicht mehr hergibt. Vorerst zumindest.
Eine maximal zweimonatige Sperre
Insofern sind die Handlungsmöglichkeiten begrenzt. Die jetzt vorgesehenen Sanktionen für sogenannte Totalverweigerer dienen mehr dem psychologischen Druck, als dass damit Einsparungen für den Haushalt einhergehen. Die Zahl der Verweigerer ist statistisch betrachtet nach wie vor sehr gering. Sie hat mit der Einführung des Bürgergelds aber leicht zugenommen, weil mit der Reform auch der Eindruck vermittelt wurde, dass Sanktionen eigentlich keine große Rolle mehr spielen.
Auch dafür hatten die Verfassungsrichter in Karlsruhe gesorgt, indem sie die vorherigen Sanktionsregeln unter Hartz-IV als zu streng verworfen hatten. Die hätten nämlich auch die Kosten für die Unterkunft betreffen können. Aber Menschen auf die Straße zu werfen, lässt der Sozialstaat nicht zu. Deshalb sehen die jetzt geplanten Verschärfungen auch nur eine maximal zweimonatige Sperre beim Bürgergeld vor. Die Kosten für die beheizte Wohnung bleiben unangetastet.
Auf Zusammenarbeit kommt es an
Das mag in Einzelfällen wiederum hart erscheinen, und die Sozialverbände halten den Vorstoß für kontraproduktiv. Aber auch da gilt der Grundsatz, dass die Betroffenen zur Mitwirkung verpflichtet sind.
Und der mögliche Zahlungsstopp steht auch nur ganz am Ende einer Kette. Auf der anderen Seite darf man den Jobcentern nicht abstreiten, dass sie darum bemüht sind, die Menschen schon viel früher abzuholen und es erst gar nicht so weit kommen zu lassen. Die neuen Eingliederungsvereinbarungen zwischen den Jobcentern und den Langzeitarbeitslosen sind keine Drohbriefe mehr wie noch zu Hartz-IV-Zeiten. Aber auf die Zusammenarbeit kommt es an. Auch bei schwierigen Fällen.