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Kommt ein Ermittlungsverfahren zum NSA-Skandal?

Massenhafte Ausspähung, ein abgehörtes Kanzlerinnenhandy: Ob wegen dieser Vorgänge ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, sei derzeit noch offen, sagt Generalbundesanwalt Harald Range. Jeder Bürger könne eigene Unterlagen vorlegen, um diese Vorprüfungen zu unterstützen.

Harald Range im Gespräch mit Gudula Geuther |
    Gudula Geuther: Herr Range, auf den Tag genau seit zwei Jahren sind Sie Generalbundesanwalt. Die Bundesanwaltschaft hat in Ihrer Amtszeit viele, auch sehr große Verfahren betrieben. Was im Moment aber am meisten interessiert ist das, das Sie nicht eröffnet haben. Wann kommt ein Ermittlungsverfahren zum NSA-Abhörskandal?

    Harald Range: Das kann ich Ihnen heute noch nicht sagen, ich kann Ihnen auch nicht sagen, ob überhaupt ein Ermittlungsverfahren kommen wird. Die Bundesanwaltschaft befindet sich noch nicht in einem förmlichen Ermittlungsverfahren, sondern in einer Vorprüfungsphase. Das heißt, wir haben natürlich wahrgenommen, welche Vorgänge in der Öffentlichkeit diskutiert werden und welche Vorwürfe auch gegen verschiedene Institutionen und Personen erhoben werden. Und da sind wir dabei, den Tatsachenkern zunächst einmal zu versuchen, zu ermitteln und dann zu entscheiden, ob wir ein Ermittlungsverfahren einleiten.

    Gudula Geuther: Sie führen ja zwei Beobachtungsvorgänge, eines wegen der Vorwürfe, die ursprünglich sich schon aus den Unterlagen ergeben haben des ehemaligen US-Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden, vermutlich zumindest, soweit wir das wissen. Und das andere wegen des Vorwurfs, die Mobiltelefone der Kanzlerin seien abgehört worden. Diese Vorwürfe stehen doch relativ konkret im Raum. Die Bundesregierung hat auf jeden Fall schon relativ deutlich darauf reagiert. Was fehlt Ihnen denn noch?

    Harald Range: Für uns kommt es darauf an, den Tatsachenkern dieser Vorwürfe herauszuarbeiten, zu versuchen, festzustellen, wer etwas falsch gemacht haben kann und ob das strafbar ist. Und zwar strafbar im Sinne einer geheimdienstlichen Agententätigkeit, für die wir zuständig sind. Man muss ja wissen, dass für die Strafverfolgung in Deutschland grundsätzlich die Länder zuständig sind und wir nur eine eingeschränkte Zuständigkeit haben für Verfahren unter anderem der Spionage, das heißt der geheimdienstlichen Agententätigkeit. Wir nehmen die Vorwürfe und die Vorgänge sehr ernst und haben deshalb schon gleich, als sie bekannt wurden, ein sogenanntes Prüfverfahren eingeleitet. Das heißt, wir haben uns bemüht, das, was wir gesetzlich tun können zu tun, nämlich zu fragen, Informationen einzuholen bei den beteiligten Stellen.

    Gudula Geuther: Beteiligte Stellen heißt deutsche Nachrichtendienste, heißt Bundeskanzleramt. Zumindest beim Bundeskanzleramt gibt es ja wohl die Unterlagen, die "Der Spiegel" hatte. Was haben Sie denn davon bisher bekommen?

    Harald Range: Da steht die Antwort noch aus. Diese Unterlagen, die "Der Spiegel" bekommen hat – da sprechen Sie jetzt vielleicht das Verfahren gegen Frau Merkel an, aber ich wollte noch einmal das erste Verfahren ansprechen. Wir nehmen diese Vorgänge dort sehr ernst, weil ein Eingriff, ein massenhafter Eingriff in die Privatheit und in die ungeschützte Kommunikation ein Eingriff ist, der die Grundrechte in unserem freiheitlichen Staat besonders betrifft, also gerade das Recht auf Freiheit der Persönlichkeit, Freiheit der Information – aber der Information, die man eben auch gibt und die man entgegen nimmt. Deswegen sind wir auch gleich aktiv geworden.

    Gudula Geuther: Inwiefern?

    Harald Range: Wir haben diese Anfragen gestellt an die Ämter, die Sie genannt haben und auch an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), weil wir uns auch natürlich über den technischen Hintergrund klar werden müssen.

    Gudula Geuther: Sie sind also jetzt bei dem Beobachtungsvorgang wegen der möglichen massenhaften Datenausspähung. Da haben Sie ja inzwischen Unterlagen bekommen. Wie weit sind Sie da?

    Harald Range: Diese Unterlagen prüfen wir noch und werten sie aus und müssen eventuell noch ergänzende Fragen stellen. Dazu kann ich Ihnen aber im Moment noch nicht sagen.

    Gudula Geuther: Aber es ist ja so, dass auch ein massenhaftes Ausspähen, auch wenn nicht Staatsgeheimnisse betroffen sind, durchaus den Tatbestand der geheimdienstlichen Agententätigkeit erfüllen könnte.

    Harald Range: Könnte es erfüllen, das ist gerade das, das wir im Augenblick prüfen.

    Gudula Geuther: Nun gibt es ja eine Quelle, die Ihnen möglicherweise weiterhelfen könnte, nämlich Edward Snowden selbst. An ihn können Sie nicht herantreten, solange Sie kein Ermittlungsverfahren haben, Sie können aber schwer zu den Informationen kommen zu einem Ermittlungsverfahren, solange Sie nicht an ihn herangetreten sind. Dabei kann es doch eigentlich nicht stehen bleiben.

    Harald Range: Sehen Sie, das ist im Augenblick eben der Stand des Verfahrens. Und die Rechte, die uns zustehen, die nutzen wir aus. Aber wir können nicht darüber hinaus gehen. Wir können keine förmliche Zeugenvernehmung in diesem Prüfverfahren zu diesem Zeitpunkt vornehmen, wir können auch sonst nicht die Mittel der Strafprozessordnung zur Wahrheitsforschung ausnutzen. Deswegen sind wir angewiesen auf Information, darum bemühen wir uns auch im Augenblick. Es steht aber auch jedem Bürger frei, sich an uns zu wenden mit Informationen über seinen Fall, über das, was er weiß. Und wir haben auch im Zusammenhang mit diesen Vorwürfen des Sommers etwa 100 Strafanzeigen von besorgten Bürgern bei uns noch vorliegen, die wir dann, wenn wir zu einer Entscheidung kommen werden, auch im Einzelnen behandeln werden.

    Gudula Geuther: Nun gibt es diesen zweiten Prüfvorgang, das sind die Vorwürfe im Zusammenhang mit den Telefonen der Bundeskanzlerin. Da steht ja sehr viel Konkreteres im Raum. Da haben Sie noch gar keine Antwort bekommen?

    Harald Range: Genau. Ich kann Ihnen vielleicht mal schildern, wie das bei uns praktisch aussieht. Ich habe also am 23.10. abends zu Hause gekocht und Radio gehört. Und um neun Uhr kam in den Nachrichten, dass die Bundeskanzlerin meint, abgehört worden zu sein, und sich an Präsident Obama gewandt hat. Dann habe ich um 10.15 Uhr die Tagesthemen geschaut und bin dann schlafen gegangen, um am nächsten Morgen mit meinen Fachleuten zu besprechen, wie wir mit dieser Nachricht umgehen. Dann haben wir uns entschieden, dass wir gleich eine entsprechende Anfrage, wie auch in dem ersten Fall im Fall von Frau Merkel stellen. Und da warten wir noch auf die Antworten, die sind noch nicht alle da.

    Gudula Geuther: Sie haben noch nicht die Antworten aus dem Kanzleramt, rechnen Sie mit Antworten der deutschen Nachrichtendienste?

    Harald Range: Ich rechne mit Antworten, natürlich. Denn das ist für uns die Erkenntnisquelle. Und von daher denke ich, wir werden diese Antworten bekommen. Wir müssen sie dann bewerten und müssen dann letztlich entscheiden, wie konkret die Tatsachen sind, die in diesen Antworten stehen. Denn ohne Tatsachen können wir nichts machen.

    Gudula Geuther: Nun zielte meine Frage darauf, dass der Verfassungsschutz ja gegen befreundete Staaten bisher nicht die Spionageabwehr offenbar in der Weise betrieben hat, dass daraus viele Tatsachen kommen könnten. Sie sind trotzdem angewiesen auf die Informationen, die Sie von dem deutschen Dienst bekommen?

    Harald Range: Wir sind angewiesen auf diese Auskünfte, die, wenn man so will, im Wege der Amtshilfe bei uns eingehen können und werden. Und wir können natürlich – ich sagte es, jeder Bürger kann sich an uns wenden -, es wäre auch ungenommen, dass Journalisten, die mehr wissen als ich, mir Tatsachen vorzulegen.

    Gudula Geuther: Das heißt, wenn "Der Spiegel" Ihnen die Dokumente gäbe, wären Sie nicht darauf angewiesen, sie vom Kanzleramt zu bekommen.

    Harald Range: Ich würde sie, falls ich sie bekomme, prüfen, inwieweit es auch werthaltig ist und einer Tatsache auch entspricht.

    Gudula Geuther: Nun sind Sie ja an das Legalitätsprinzip gebunden. Wenn Sie von einer Straftat erfahren, die in Ihre Zuständigkeit fällt, dann müssen Sie ermitteln. Aber es gibt Ausnahmen, vor allem die: Sie können von einem Verfahren absehen, wenn Sie sonst einen schweren Nachteil für die Bundesrepublik fürchten. Haben Sie sich die Frage schon gestellt, ob das hier ein Verfahren gegen Mitarbeiter von US-Stellen hindern könnte?

    Harald Range: Auch diese Frage steht bei uns im Raum. Und wir werden dann zu gegebener Zeit, wenn wir meinen, wir haben konkrete Tatsachen für die Einleitung eines förmlichen Ermittlungsverfahrens auch diese Frage bedenken. Aber auch da brauchen wir Tatsachen, die uns eine Bewertung zulassen, wie schwer die Nachteile sind und ob sie so schwer sind, dass die Strafverfolgung zurückstehen muss. Nach unserer Verfassung sind die außenpolitischen Belange der Bundesrepublik Deutschland und damit die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger vor Angriffen von außen, vor Feindseligkeiten von außen, natürlich ein ganz erheblicher Belang, und dem hat der Gesetzgeber durch die von Ihnen genannte Vorschrift eben auch Rechnung getragen. Und das werde ich selbstverständlich auch tun. Und zwar nicht erst, wenn wir vor der Frage stehen "Anklage ja oder nein", sondern wenn wir vor der Frage stehen, ob wir ein Ermittlungsverfahren einleiten. Denn mir ist bewusst, dass schon die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens im politisch-diplomatischen Bereich natürlich eine ganz schwerwiegende Nachricht sein könnte.

    Gudula Geuther: Aber müsste man nicht zumindest das Zeichen setzen, dass ein Rechtsstaat aufmerksam ist und reagiert und damit zumindest, wenn die Tatsachen vorliegen, ein Ermittlungsverfahren erst einmal einleiten, was auch immer dann daraus werden wird?

    Harald Range: Ich glaube, die Ernsthaftigkeit und Stringenz, mit der wir jetzt dieses Vorermittlungsverfahren, wenn man es so nennen will, betreiben, deutet darauf hin, dass wir die Vorgänge ernst nehmen, dass wir auch aktiv sind, dass ich auch versuche, Informationen von allen Seiten zu bekommen. Herr Ströbele hatte mir nach seinem Besuch in Moskau bei Herrn Snowden ja angeboten, ein Gespräch mit ihm zu führen, um die Intention von Herrn Snowden näher kennenzulernen. Dieses Gespräch haben wir dann gleich geführt, drei Tage nachdem sein freundliches Angebot kam. Wir haben uns ausgetauscht über die Information, die er hat. Ich habe ihm auch erklärt, was wir im Augenblick machen können und wo wir gesetzlich gehindert sind, etwas zu tun und auch erklärt, wie der Stand unserer Anfragen bei den Diensten ist. Über die Einzelheiten dieses Gespräches haben wir vereinbart Stillschweigen im allerseitigen Interesse, nicht zuletzt auch von Herrn Snowden, denke ich, sodass ich dazu nichts weiter sagen möchte. Ich kann vielleicht nur so viel sagen, dass er mich auch alles das erklärt hat, was er in der Öffentlichkeit und vielleicht auch im geheimen Ausschuss erklärt hat.

    Gudula Geuther: Und können Sie sagen, ob das Ihren Eindruck der Sache verändert hat?

    Harald Range: Nein, das hat es nicht. Wir sind weiterhin an den rechtlichen Rahmen gebunden. Wir können nicht mehr machen, auch wenn wir es wollten.

    Gudula Geuther: Deutschland ist in der Vergangenheit zurückhaltender gewesen als andere europäische Staaten im Verhältnis zu den USA. Im Fall der sogenannten Extraordinary Renditions zum Beispiel, der Verschleppung von Terrorverdächtigen durch die CIA, da ist ein Verfahren in Deutschland stecken geblieben. In Italien wurden CIA-Angehörige in Abwesenheit verurteilt. Warum?

    Harald Range: Das ist eine politische Frage, die letztlich jeder für sich beantworten muss und in erster Linie die Bundesregierung. Aber vor dem Hintergrund und der langjährigen amerikanisch-deutschen Freundschaft und auch der engen Beziehungen, die da bestehen, kann ich dazu weiter nichts sagen, als ich das zur Kenntnis nehmen muss, wie wir auch in anderen Fällen zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Außenpolitik einen Vorrang hat vor der Strafverfolgung.

    Gudula Geuther: Ein möglicher anderer solcher Fall ist auch das Verhältnis zu Großbritannien. Da hat es die Vorwürfe der Spionage aus der Botschaft gegeben. Haben Sie da auch einen Beobachtungsvorgang angelegt?

    Harald Range: Auch diese Frage haben wir gestellt in unserer ersten Anfrage an die Dienste. Und deswegen werden wir auch dort prüfen, inwieweit in den Antworten darauf eingegangen wird und inwieweit es uns noch in den Stand versetzt, noch Nachfragen zu stellen.

    Gudula Geuther: Herr Generalbundesanwalt, Deutschland arbeitet mit Großbritannien in Sicherheitsfragen zusammen, profitiert aber wesentlich auch von Hinweisen aus den USA, angeblich und vermutlich auch von der NSA, auch wenn wir das nicht genau wissen. Welche Rolle spielt das bei Ihren Überlegungen?

    Harald Range: Das ist die andere Seite der Medaille. Das, was wir in der Zusammenarbeit von amerikanischen Erkenntnissen profitieren, und da haben wir in der Vergangenheit profitiert in Afghanistan, insbesondere zum Schutz der deutschen Soldaten, indem rechtzeitig Warnhinweise gegeben wurden, und in unserem Inneren eben auch im Bereich der Strafverfolgung gegen Terroristen aus dem Bereich der religiös übersteigerten Dschihadbewegung. Und das hatte ja auch zu Erfolgen geführt. Ich denke nur an das Sauerland-Verfahren, das auch wesentlich auf Hinweise von unseren Diensten herrührt, die ihrerseits wiederum Hinweise von den Amerikanern bekommen haben.

    Gudula Geuther: Kann das die Frage eines Ermittlungsverfahrens beeinflussen?

    Harald Range: Diese Frage wird man dann stellen, wenn wir die Frage des Paragrafen 153 d prüfen, nämlich der schwerwiegenden Nachteile für die Belange der Bundesrepublik Deutschland. Und der Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger auch im Ausland ist natürlich auch ein ganz wesentlicher Belang, den wir dabei mit einbeziehen.

    Gudula Geuther: Sie haben in der Vergangenheit, als Sie einmal abgesehen haben von der Anklageerhebung im Fall von syrischen mutmaßlichen Agenten, mitgeteilt, dass das Verfahren eingestellt wird wegen der Interessen der Bundesrepublik Deutschland. Würden Sie das in diesem Fall auch tun, würden Sie mitteilen, ein Ermittlungsverfahren wird nicht eröffnet wegen der besonderen Interessen?

    Harald Range: Ich würde im Interesse natürlich der Transparenz in der Öffentlichkeit diese Entscheidung auch erläutern und begründen. Und ich denke, da werden die Argumente dann auch genau abgewogen. Die Argumente einer Strafverfolgung auf der einen Seite, die Argumente eines außenpolitischen Nachteils, wenn eine Strafverfolgung begonnen wird auf der anderen Seite.

    Gudula Geuther: Herr Range, Sie haben eben Afghanistan schon erwähnt. Lassen Sie uns noch in der Region bleiben und mindestens vermutlich beim USA-Bezug. Bei den Drohnen-Einsätzen in Waziristan und bei gezielten Tötungen. Sie haben in einem Fall entschieden, keine Anklage zu erheben im Fall des getöteten Deutschen Bünyamin E. mit der Begründung, er sei nicht Zivilist, sondern feindlicher Kämpfer gewesen. Bei Ihnen liegt ein weiteres Verfahren. Werden Sie noch einmal grundsätzlich an die Frage der Drohneneinsätze herangehen?

    Harald Range: Die Grundsatzentscheidung haben wir getroffen und auch schon in der Einstellungsentscheidung begründet. Das ist die Grundlage unseres Einschreitens, unserer Prüfung in allen Fällen. Also wir müssen zunächst einmal abschichten, ob ein Deutscher betroffen ist oder eine Deutsche oder nicht. Dann müssen wir entscheiden, ob es sich um einen Schaden im Rahmen eines bewaffneten Konfliktes handelt. Wenn es kein bewaffneter Konflikt ist, sind die normalen Staatsanwaltschaften zuständig, das heißt die Staatsanwaltschaften der Länder, die für den Schutz eben der Deutschen im Ausland auch grundsätzlich zuständig sind. Wenn wir sagen, es ist ein bewaffneter Konflikt, dann gilt das Kriegsvölkerrecht, dann gelten besondere Bestimmungen, insbesondere was auch die Verletzung anderer Menschen angeht. Und dort müssen wir dann entscheiden: Ist diese Person ein sogenannter Kombattant, das heißt Teil einer Partei in diesem kriegerischen Bereich, nenne ich ihn mal, oder ist es eine Zivilperson, die dort betroffen wurde.

    Gudula Geuther: Ihre Entscheidung ist teilweise in der Rechtswissenschaft kritisiert worden, Sie seien zu schnell beim feindlichen Kämpfer angelangt, es müsste eigentlich mehr kommen, als dass man sich in der Weise verbindet, wie Bünyamin E. es getan hat mit den dortigen Kämpfern. Hat das Sie nachdenklich gemacht?

    Harald Range: Ich habe das verfolgt, die Diskussion, die schon vor unserer Entscheidung war und sich natürlich danach auch fortgesetzt hat. Ich kann nur sagen, wir haben eben Erkenntnisse, dass es sich hier um einen Kombattanten gehandelt hat. Das mögen andere anders sehen, das kann ich auch nicht bewerten. Unsere Bewertung ist die, die wir in dieser Entscheidung, die wir auch veröffentlicht haben, getroffen haben. Und daran etwas zu ändern, sehe ich keinen Anlass.

    Gudula Geuther: Zu den Drohnen in einem ganz anderen Sinn. Sollte die Bundeswehr, wie offenbar geplant, auch mit bewaffneten Kampfdrohnen ausgerüstet werden: Ist das als solches ein Problem?

    Harald Range: Das ist für mich jetzt strafrechtlich zunächst einmal kein Problem. Eine Drohne ist eine Waffe. Und über ihren Einsatz und die Rechtmäßigkeit und die Konsequenz in strafrechtlicher Sicht wird man im Einzelfall entscheiden können. Das kann man so generell nicht sagen.

    Gudula Geuther: Sie hören das Interview der Woche im Deutschlandfunk mit Generalbundesanwalt Harald Range, der heute genau zwei Jahre im Amt ist. Ihr Amtsantritt, Herr Range, fiel fast genau zusammen mit der für die meisten völlig überraschende Erkenntnis, dass in Deutschland mutmaßlich jahrelang Rechtsterroristen unerkannt mordend und raubend durch Deutschland gezogen waren. Die Bundesanwaltschaft führt das Verfahren gegen Beate Zschäpe und andere. Wie groß schätzen Sie derzeit die Gefahren des Rechtsterrorismus ein?

    Harald Range: Wir haben den Rechtsterrorismus aufmerksam im Auge, möchte ich sagen. Wir haben im Zusammenhang mit den Informationen, die wir bekommen haben, mittlerweile vier Ermittlungsverfahren eingeleitet gegen vier verschiedene Gruppierungen. Ich kann aber dazu sagen, dass man sich keine Sorgen machen braucht, weil konkrete Anschläge noch nicht im Raum standen. Es geht noch um Planungen im Vorfeld. Also, Sorgen machen müssen wir uns nicht, wir müssen aufmerksam sein. Und da sind nicht nur wir gefordert, da ist auch die Bevölkerung gefordert, sich umzuschauen und eventuell auch Hinweise mitzuteilen, aus denen sich wiederum Ansätze zu Ermittlungen für uns ergeben könnten.

    Gudula Geuther: Die Erkenntnisse, die Sie haben, haben Sie wo her?

    Harald Range: Diese Erkenntnisse haben wir aus den Informationen, die wir aus den gemeinsamen Informationszentren bekommen haben.

    Gudula Geuther: Was gerade den sogenannten nationalsozialistischen Untergrund, die mutmaßlichen Rechtsterroristen betrifft, da wirft Ihnen der Bundestagsuntersuchungsausschuss – nicht Ihnen, Sie waren damals noch nicht im Amt, aber Ihrer Behörde - vor, sich nicht genug gekümmert zu haben. Im Abschlussbericht steht da der erstaunliche Satz: Nach sechs Jahren intensiver Ermittlungen hätten der Bundesanwaltschaft als Prüfungsgrundlage für die Frage, ob sie nicht vielleicht doch zuständig sei, vier Zeitungsartikel und die Homepage des Bundeskriminalamtes gedient. Dass man mal auf sachgerechtere Weise die federführende Staatsanwaltschaft oder eben das BKA kontaktiert hätte, das sei nicht feststellbar gewesen. Wie erklären Sie sich das?

    Harald Range: Zunächst einmal muss ich sagen, dass ich es sehr begrüße, dass der Untersuchungsausschuss sich so intensiv mit den Vorgängen beschäftigt hat, denn mich beschäftigt natürlich auch und hat sofort nach meinem Amtsantritt die Frage beschäftigt, wie konnte es eigentlich passieren, dass man unerkannt untertauchen und Morde begehen kann. Ich habe daraufhin dann veranlasst, dass in meiner Behörde alle Unterlagen herausgesucht und überprüft werden, ob wir Fehler gemacht haben. Den rechtlichen Rahmen, in dem wir prüfen können, habe ich Ihnen vorhin in Zusammenhang mit der NSA erläutert. Und nach meiner Überzeugung haben wir in allen Fällen das gemacht, was wir tun konnten. In dem vom Untersuchungsausschuss angesprochenen Fall, den Sie gerade zitiert haben, muss ich allerdings sagen, dass ich diese Auffassung des Untersuchungsausschusses nicht teile, denn es finden sich in der Akte, die wir ihm auch vorgelegt haben, Hinweise darauf, dass wir uns nicht nur mit Zeitungsartikeln beschäftigt haben, sondern dass wir auch nachgefragt haben. Und auf die weitere Nachfrage vor dem Hintergrund dieser Zeitungsinformationen haben wir die Auskunft bekommen: Das ist nichts für Euch, das ist aus dem Bereich der organisierten Kriminalität. Dann war für uns sozusagen das Ende der Prüfung erreicht und wir haben die Akten weglegen müssen. Es ist nicht so, dass wir nur die Zeitung gelesen haben und die Sache beiseitegelegt haben.

    Gudula Geuther: Was ja in dem Fall gerade das Problem war, dass eben alle glaubten, das sei organisierte Kriminalität. Gab es da auch einen Systemfehler oder war es eben einfach eine Fehleinschätzung? Was auch gerade Ihre Zuständigkeit betrifft?

    Harald Range: Nach meinen Überprüfungen war es einfach eine Fehleinschätzung. Man hat es, ich denke, unbewusst ausgeblendet, dass hier ein Bereich des Terrorismus ist, denn in den Jahren vorher gab es keinen Rechtsterrorismus in diesem Sinne. Wir waren fixiert auf die RAF, auf den Linksterrorismus, wir waren fixiert auf den islamistischen Terrorismus. In der Zeit vorher, in den 60er-Jahren, gab es ja Wehrsportgruppe Hoffmann und andere Vorkommnisse, die einen Terrorismus damals begründet haben, aber danach gab es das nicht mehr. Das ist eine Fehleinschätzung gewesen. Und da geht es jetzt darum, kann man solche Fehleinschätzung vermeiden?

    Gudula Geuther: Die eine Frage ist, wie man jeweils vor Ort in einer Behörde die Fehleinschätzung vermeiden kann, die andere Frage ist eben auch, ob man in den Zuständigkeiten strukturell man da etwas tun kann. Es hätten ja damals schon die zuständigen Staatsanwaltschaften Sie weiter informieren können als sie das getan haben. Der Untersuchungsausschuss meint auch, mehr informieren müssen. Und trotzdem, obwohl man dort der Ansicht ist, das geltende Recht sei schon nicht ausgeschöpft, will man Ihnen mehr Kompetenzen geben. Brauchen Sie die denn überhaupt?

    Harald Range: Ja. Nach den Überprüfungen dieser 5.000 Vorgänge in meinem Hause, die übrigens neben der umfangreichen Ermittlungsarbeit gegen die Mitglieder des NSU gelaufen ist und auch neben der Mitarbeit und Zuarbeit im Untersuchungsausschuss, also eine ganz wichtige schwierige und umfangreiche Leistung, die im Hause erbracht wurde, habe ich für mich doch den Schluss gezogen, dass wir mehr konkretisierte Möglichkeiten haben müssen im Vorfeld, uns mit der Prüfung von Verfahren zu beschäftigen. Da gibt es jetzt mehrere Vorschläge, die auf dem Tisch liegen von Kommissionen, auch vom Untersuchungsausschuss. Und ich habe in der Zeitung gelesen, dass die Parlamentarier jetzt im Rahmen der Koalitionsverhandlungen wohl diese Ergebnisse umsetzen wollen. Und darauf setze ich, da muss man abwarten, welche Vorschläge aus dem politischen Raum kommen. Und dann werde ich dort Stellung nehmen gegenüber dem Ministerium, wie sich das gehört.

    Gudula Geuther: Nun ist Justiz ja eigentlich Ländersache, auch Strafverfolgung ist an sich Ländersache, Sie haben das eben schon gesagt. Der Generalbundesanwalt ist ja nicht der Superstaatsanwalt der Republik, sondern für ganz bestimmte Konstellationen zuständig, insbesondere im Staatsschutz. Jetzt sagt eben der Untersuchungsausschuss, Sie sagen es, möglicherweise auch möglicherweise die zukünftige Koalition, Sie sollten öfter zuständig sein. Was sagen Ihnen die Länderkollegen dazu?

    Harald Range: Wir werden das diskutieren, wenn die Vorschläge auf dem Tisch liegen. Die Länderkollegen sind sehr offen, was die Zuarbeit zum Generalbundesanwalt, eine verbesserte Zuarbeit, angeht. Das merken wir auch schon an der zunehmenden Zahl von Vorlagen zur Prüfung bei uns im Hause.

    Gudula Geuther: Es soll auch einfacher werden, dass der Generalbundesanwalt, dass Sie einen Fall wegen seiner besonderen Bedeutung an sich ziehen. Das hatte ja Ihr Vorgänger, ihr Vor-Vorgänger, Kay Nehm, schon angefangen im Bereich des Rechtsterrorismus. Er hat in drei Fällen von rassistisch beziehungsweise antisemitisch motivierten Straftaten die Ermittlungen übernommen. Und das war nach Ansicht des Bundesgerichtshofes auch in Ordnung. Warum brauchen Sie mehr?

    Harald Range: Sie wissen, dass das gerade auch zu Konflikten geführt hat mit dem Bundesgerichtshof, der eine von uns bejahte und auch vom Ermittlungsrichter, dem Einzelrichter, bejahte Zuständigkeit nachher im Rahmen des weiteren Verfahrens verneint hat. Und genau da erhoffe ich mir von einer Gesetzesänderung mehr Klarheit, auch mehr Bestimmtheit der Fallgruppen, in denen ich aktiver tätig werden kann.

    Gudula Geuther: Das heißt, nicht unbedingt mehr, sondern Rechtssicherheit.

    Harald Range: Rechtssicherheit ist ganz wichtig, ist auch eine Frage der Motivation eines Ermittlers, der gerne natürlich ein Verfahren dann auch weiter bearbeiten möchte, wenn er angefangen hat und wenn auf gesetzlicher Grundlage die Zuständigkeit einmal begründet war. Dieses Hin und Her zwischen Land und Bund, das halte ich für kontraproduktiv.

    Gudula Geuther: Das Hin und Her zwischen Land und Bund hat es ja auch in anderer Hinsicht gegeben, auch das Hin und Her zwischen den verschiedenen Ermittlungsbehörden und auch eben zwischen Nachrichtendiensten und Strafverfolgern. Hier gibt es mehr Zusammenarbeit: Sie sitzen mit im gemeinsamen Terrorabwehrzentrum, Sie sitzen mit im gemeinsamen Abwehrzentrum, das sich unter anderem auch mit rechts- und linksextremistischen Straftaten befasst – zusammen mit Diensten, mit BKA, mit Landeskriminalämtern, die Sie ja an sich auch kontrollieren, zumindest Letztere. Ist das manchmal nicht ein bisschen eng?

    Harald Range: Das sehe ich nicht so. Also jede Information, die wir bekommen, die wir austauschen können und über die wir uns unterhalten können und die wir auch bewerten können, ist ja ein Mehr an Mitwirkungsmöglichkeit und auch an Einflussmöglichkeit auf die Aufnahme von Ermittlungen. Und da, denke ich, haben wir schon, ich hatte es erwähnt, einige Strukturverfahren jetzt im rechtsterroristischen Bereich, die aus dieser Zusammenarbeit des letzten Jahres entstanden sind.

    Gudula Geuther: Nun hat in der vergangenen Legislaturperiode eine weitere Kommission getagt, eine Kommission zur Überprüfung der Sicherheitsgesetze. Die hat vor allem kritisiert, dass diese gemeinsamen Zentren ohne Rechtsgrundlage arbeiten. Sehen Sie da ein Problem?

    Harald Range: Das kann ich Ihnen im Moment noch nicht sagen. Diese Frage werden wir noch mal bei uns im Hause eingehend diskutieren. Im Augenblick sehen wir diese Zusammenarbeit als einen praktischen, unterhalb des gesetzlichen Trennungsgebotes bestehenden Informationsgewinn und Informationsaustausch. Wenn die Parlamentarier sich dazu entschließen, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, dann kann das mehr Rechtsklarheit schaffen, könnte aber auch wiederum auf der anderen Seite Probleme bereiten, wenn man an die Grenzfälle denkt, die dann natürlich diskutiert werden. Und dann wird man weitersehen müssen, wie sich das entwickelt.

    Gudula Geuther: In den beiden Zentren, um den Kreis zu schließen, hatten Sie bisher mindestens mittelbar Kontakt auch mit ausländischen Geheimdiensten durch Informationen, die Sie bekommen haben. Das gemeinsame Abwehrzentrum, dieses jünger Zentrum, das soll sich auch um Spionage kümmern. In Zukunft auch Spionage der NSA und des britischen GCHQ?

    Harald Range: Das wird man sehen müssen. Spionage ist zunächst einmal ein wertfreier Begriff. Der bezieht sich, und so steht es auch im Strafgesetzbuch, auf alle geheimdienstliche Tätigkeit, Agententätigkeit gegen die Bundesrepublik Deutschland. Der macht keinen Unterschied zwischen Freunden, Neutralen und Feinden – in Anführungszeichen.

    Gudula Geuther: Wir können das weiter beobachten. Herr Range, vielen Dank für das Gespräch.

    Harald Range: Bitte schön.

    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.