Bundesgerichtshof
Kommunen dürfen online keine kostenlosen Stellenanzeigen veröffentlichen

Städte und Kommunen dürfen einem Urteil des Bundesgerichtshofs zufolge in ihren Internetauftritten keine kostenlosen Stellenanzeigen veröffentlichen.

    Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug "Bundesgerichtshof", aufgenommen vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Der Dritte Strafsenat verhandelt über die Revisionen von Bundesanwaltschaft, Angeklagten und Nebenklägern, rund drei Jahre nach dem Mord an dem CDU-Politiker Walter Lübcke.
    Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (picture alliance / dpa / Uli Deck)
    Das sei eine wettbewerbswidrige geschäftliche Handlung, die zudem gegen das Gebot der Staatsferne der Presse verstoße, hieß es in der veröffentlichten Urteilsbegründung. Im Streitfall hatte der niedersächsische Landkreis Grafschaft Bentheim in seinem Onlineportal eine Jobbörse eingerichtet und Arbeitgebern die Möglichkeit zu kostenlosen Stellenanzeigen gegeben. Dagegen klagte der Verlag der örtlichen "Grafschafter Nachrichten", der neben der Tageszeitung auch ein Anzeigenblatt vertreibt.
    Wie schon das Oberlandesgericht Oldenburg gab nun auch der BGH in Karlsruhe der Klage statt.
    (Az. I ZR 142/23)
    Diese Nachricht wurde am 24.10.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.