Das sei eine wettbewerbswidrige geschäftliche Handlung, die zudem gegen das Gebot der Staatsferne der Presse verstoße, hieß es in der veröffentlichten Urteilsbegründung. Im Streitfall hatte der niedersächsische Landkreis Grafschaft Bentheim in seinem Onlineportal eine Jobbörse eingerichtet und Arbeitgebern die Möglichkeit zu kostenlosen Stellenanzeigen gegeben. Dagegen klagte der Verlag der örtlichen "Grafschafter Nachrichten", der neben der Tageszeitung auch ein Anzeigenblatt vertreibt.
Wie schon das Oberlandesgericht Oldenburg gab nun auch der BGH in Karlsruhe der Klage statt.
(Az. I ZR 142/23)
Diese Nachricht wurde am 24.10.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.