Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Landsberg, sagte dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland", die hierfür bislang vorgesehenen 500 Millionen Euro reichten nach eigenen Berechnungen keinesfalls aus.
Der Kieler Oberbürgermeister und Präsident des Verbands kommunaler Unternehmen, Kämpfer, äußerte sich im Deutschlandfunk mit Blick auf die geplante Verkürzung der Fristen kritisch. Dass der Zeitplan um ein halbes Jahr vorgezogen worden sei, halte man nicht für sinnvoll. Viele Dinge hätten sich in dem neuen Gesetzesentwurf aber auch verbessert.
Die kommunale Wärmeplanung war Thema im Bundeskabinett. Sie ist eine Grundlage für das sogenannte Heizungsgesetz. Dessen Verpflichtungen sollen bei bestehenden Bauten erst gelten, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. In Großstädten muss diese laut Gesetzentwurf bis Mitte Juni 2026 vorliegen, in kleineren Kommunen zwei Jahre später.
Diese Nachricht wurde am 16.08.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.