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Kompromiss zum Fracking-Gesetz
"Bei unkonventionellem Fracking sind viel mehr Bohrungen nötig"

Der Bundestag hat ein weitgehendes Verbot der umstrittenen Gas-Fördermethode Fracking beschlossen. Demnach soll konventionelles Fracking stärker reguliert werden, unkonventionelles Fracking wird verboten – mit Ausnahme von Testbohrungen zu wissenschaftlichen Zwecken. Stefan Ladage von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, erklärt den Unterschied zwischen den Bohrungsarten.

Stefan Ladage im Gespräch Monika Seynsche |
    Ein Fracking-Bohrturm in der Abenddämmerung.
    Fracking-Bohrturm nahe Tunkhannoclk, Pennsylvania, USA (dpa/picture alliance/Jim Lo Scalzo)
    Ein Jahr lang hat der Bundestag mit einem Gesetzentwurf zum sogenannten Fracking gerungen – dem Aufbrechen tiefer Gesteinsschichten zur Förderung von Erdgas. Heute nun wurde das Gesetz beschlossen. Die Abgeordneten verabschiedeten ein Gesetzespaket, das der Technologie enge Grenzen setzt. Demnach ist künftig das sogenannte unkonventionelle Fracking - das heißt die Gasförderung aus Schiefer-, Ton-, Mergel- oder Kohleflözgestein - ganz verboten. Bei Sandstein soll es stärkere Einschränkungen geben als zunächst von der Regierung geplant. Der Opposition und Umweltschutzorganisationen gehen diese Neuregelungen nicht weit genug.
    Beim Fracking werden Gas und Öl aus schwer zugänglichen Gesteinsschichten gewonnen. Dabei wird unter hohem Druck ein Gemisch aus Wasser, Sand und Chemikalien in den Boden gepresst, um das Gestein aufzuspalten. Stefan Ladage von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, erklärt den Unterschied zwischen den Bohrungsarten
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