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Kompromiss zum Mindestlohn

Mit dem Kompromiss zum Mindestlohn hat die CDU-Führung einen offenen Streit auf dem Parteitag verhindert: Eine Kommission soll für die nicht tarifgebundenen Bereiche eine Lohnuntergrenze aushandeln, kann aber Differenzierungen etwa nach Branchen und Regionen vornehmen.

Von Gerhard Schröder |
    Kompromiss gefunden, Streit beigelegt. Alle sind zufrieden. Gegner wie Befürworter eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes. Dabei ist schon die Grundsatzfrage nach wie vor offen. Strebt die Union nun einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn an oder nicht. Die Kanzlerin sagt: Nein. Niemand möchte einen einheitlichen Mindestlohn. Karl-Josef Laumann, der Chef des Arbeitnehmerflügels in der Union, dagegen glaubt, sein wichtigstes Ziel erreicht zu haben: Nämlich eine allgemeine, verbindliche Lohnuntergrenze, die die Regel sein wird?

    Die CDU, so viel ist sicher, strebt eine Lohnuntergrenze an. Wie sie aussehen soll, und für wen sie gelten soll, ist unklar. Angela Merkel sagt, nur für jene Beschäftigte, die von keiner tariflichen Regelung erfasst werden. Was aber heißt das genau? Sollen tariflich fixierte Stundenlöhne von unter vier Euro, wie sie im ostdeutschen Friseurgewerbe gelten, weiter Bestand haben?

    Unklar ist auch, welche weiteren Abweichungen möglich sein sollen. Kann in München eine andere Untergrenze gelten als in Rostock? Soll sie für Berufseinsteiger niedriger sein als für Altgediente Fachkräfte? Auch das bleibt offen wie auch die Frage, welche branchenspezifischen Unterschiede möglich sein sollen. Bislang gibt es Mindestlöhne für zehn Branchen: Zielt der Vorstoß der Union lediglich darauf ab, diesen Haltelinien noch ein paar neue hinzuzufügen?

    Klar ist immerhin, dass sich der oder die neuen Mindestlöhne nicht an der Zeitarbeit orientieren sollen, dort gelten Untergrenzen von 7,01 Euro im Osten und 7,89 Euro im Westen.

    Stattdessen sollen Gewerkschaften und Arbeitgeber eine Tarifkommission bilden, die die Höhe der Lohnuntergrenze bestimmen soll. Was aber geschieht, wenn sich die Tarifpartner nicht einigen können. Was ja nicht ganz unwahrscheinlich ist. Dieter Hundt, der Präsident der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände, ist strikt gegen branchenübergreifende Mindestlöhne. Er wird in Verhandlungen mit den Gewerkschaften also kaum einer Lohnuntergrenze zustimmen, die über die bislang schon geltenden Untergrenzen hinaus geht. Was also wäre gewonnen?

    Schaltet sich dann ein Schlichter vermittelnd ein? Dürfen die Gewerkschaften ihren Forderungen dann – wie es in Tarifverhandlungen üblich ist – mit Warnstreiks Nachdruck verleihen?

    Oder bleibt einfach alles so, wie es ist?