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Konto für Jedermann
Bundestag nimmt Banken in die Pflicht

Ob Miete, Strom oder Gehalt: Ohne Girokonto ist vieles umständlich bis unmöglich. Trotzdem haben Hunderttausende Menschen in Deutschland kein Girokonto - weil die Banken sich weigern. Vor allem Asylsuchende und Obdachlose sind als Kunden unerwünscht. Das soll sich jetzt ändern.

Von Falk Steiner |
    Eine EC-Karte steckt im Schlitz eines Geldautomaten
    Karte rein, Geld raus - nicht für jeden selbstverständlich (dpa / picture-alliance / Karl-Josef Hildenbrand)
    Es ist nur die erste Lesung des Gesetzes im Bundestag, die Ausschüsse werden es also noch beraten, doch klar ist: Das Basiskonto wird kommen. Denn die Opposition fordert es seit Jahren und im Koalitionsvertrag ist das Vorhaben festgeschrieben – und das deutsche Gesetz ist Ergebnis einer EU-Richtlinie, die die Bundesregierung umsetzen muss.
    Das CDU-geführte Finanz- und das SPD-geführte Justiz- und Verbraucherschutzministerium haben die Gesetzesvorlage erarbeitet. Ulrich Kelber, Parlamentarischer Staatssekretär im Justizministerium, sagt:
    "Wir setzen erstens ein Verbraucherrecht durch und zweitens sorgen wir dafür, dass der Wettbewerb in Gang kommt."
    Aus Sicht des SPD-Politikers war das auch höchste Zeit:
    "Es gibt auch in Deutschland eine hohe Zahl von Menschen, die bisher kein Girokonto bekommen konnten, diesen Missstand beendet der Gesetzentwurf."
    Die Opposition freut sich, dass nun "selbst in der Union der Sozialismus ausgebrochen sei", wie Caren Lay, verbraucherpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, schmunzelnd zu Protokoll gibt. Denn jahrelang hätten sich deren Finanzpolitiker gegen einen solchen Anspruch auf ein Girokonto für Alle gesperrt, die es als unnötigen Eingriff in den Wettbewerb sahen. Lay sagt:
    "Ein Girokonto ist einfach unverzichtbar in der modernen Welt und ich finde, es ist ein Skandal, dass immer noch über 700.000 Menschen kein Konto haben. Über 700.000 Menschen in Deutschland, da sind Flüchtlinge, Geflüchtete, noch nicht eingerechnet. Und insofern freuen auch wir uns, dass endlich ein Basiskonto für alle kommen soll, das wird auch höchste Zeit."
    Weigerung nur noch in Ausnahmefällen
    Kreditinstitute dürfen künftig nur noch dann ein Basiskonto ablehnen, wenn eines von wenigen Kriterien wie zum Beispiel eine Straftat gegen das Kreditinstitut vom Antragsteller vorliegt – oder dieser bereits über ein anderes Zahlungskonto verfügt.
    "Wir geben auch die Möglichkeit, unabhängig von der Frage des Gerichtsweges über die Bafin eine Überprüfung einer Ablehnung vornehmen zu lassen, was schneller und möglicherweise auch mit weniger Kosten verbunden ist", erläutert Michael Meister, CDU, Parlamentarischer Staatssekretär im Finanzministerium.
    Ohne inhaltliche Kritik kommt natürlich auch der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Basiskonto nicht durch die erste Lesung. So kritisiert Nicole Maisch, verbraucherpolitische Sprecherin der Grünen, dass der Entwurf den Kreditinstituten das Erheben "angemessener" und "marktüblicher" Gebühren für das Basiskonto erlauben soll:
    "Wir finden, die Begriffe Angemessen und marktüblich, die sie gewählt haben, zu unkonkret. Wir glauben, dass sie damit den Banken Spielräume eröffnen, sich die unliebsame Kundschaft über saftige Kontoführungsgebühren vom Hals zu halten."
    Ein Punkt, über den die Parlamentarier nun in den Ausschüssen diskutieren dürften.
    Angebote leichter vergleichen
    Eine weitere Neuerung soll zudem mehr Vergleichbarkeit bringen: Künftig sollen Verbraucher einfacher Girokontenangebote vergleichen können – das Gesetz sieht unter anderem genau vorgeschriebene Informationspflichten durch die Banken sowie eine Zertifizierung für Vergleichswebsites vor. Damit die Vergleichbarkeit auch Konsequenzen haben kann, soll zudem künftig der Wechsel von einem zum anderen Kontoanbieter deutlich vereinfacht werden – und das EU-weit.
    Das Gesetz dürfte in den kommenden Monaten die letzten Hürden des Verfahrens nehmen: bis Ende August muss die zugrunde liegende EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt sein.