Abtreibungsdebatte
Gehört Paragraf 218 auf den Prüfstand?

Ein Schwangerschaftsabbruch ist strafbar. SPD und Grüne wollen das ändern, die FDP sieht keine Notwendigkeit. Auch die Union warnt, den einst gefundenen Kompromiss aufzukündigen. Droht eine neue gesellschaftliche Zerreißprobe? Eine Diskussion.

Küpper, Moritz | 15. April 2024, 10:08 Uhr
Eine Person hält auf einer Demo ein Schild in der Hand, auf dem "Mein Bauch gehört mir" steht.
Demo für Frauenrechte und sexuelle Selbstbestimmung: Im Strafgesetzbuch ist Abtreibung unter Paragraf 218 geregelt. Nur unter bestimmten Voraussetzungen darf in Deutschland straffrei ein Schwangerschaftsabbruch vorgenommen werden. (imago / IPON)