Arndt Reuning: Er galt als ein Kandidat für den Nobelpreis: Der Tübinger Hirnforscher Nikos Logothetis. Doch seine Karriere hat im Jahr 2014 einen deutlichen Knick erfahren: Damals hatte "SternTV" schwer erträgliche Bilder ausgestrahlt, die im Primatenlabor des Max-Planck-Instituts für biologische Kybernetik heimlich aufgenommen worden waren: Zu sehen war ein Affe, dem nach einer Operation eine rote Flüssigkeit aus einer Narbe lief. Ein anderes Tier hatte einen gelähmten Arm. Nikos Logothetis wurden Verstöße gegen das Tierschutzgesetz vorgeworfen. Im Januar hätte der Gerichtsprozess beginnen sollen. Doch der ist nun wohl eingestellt. Mein Kollege Volkart Wildermuth hat das Geschehen verfolgt. Volker, lassen Sie uns zunächst einen Blick zurück werfen: Was genau ist denn damals in Tübingen geschehen?
Volkhard Wildermuth: Ja diese Aufnahmen, die ein Aktivist verdeckt gedreht hatte. Ziemlich schnell stellte sich aber heraus, dass Bilder wirklich auch täuschen können. Ja, einem Affen lief Wundflüssigkeit über das Gesicht. Er war am Tag zuvor operiert worden, Menschen legt man dann einen Verband an, das geht bei Affen nicht, denn würden die abreißen, und deshalb ist die Wundflüssigkeit zu sehen. Das belegt aber kein Fehlverhalten der Forscher. Das ist bei veterinärmedizinischen Eingriffen Standard.
Alle Operationen und Experimente waren im Übrigen genehmigt. Worum es jetzt eigentlich geht, dass sind nur noch drei Affen. Bei denen kam es nach der Operation zu Krampfanfällen. Sie wurden behandelt, zwei erholten sich, einer musste nach einem Monat eingeschläfert werden. Und die Staatsanwaltschaft in Tübingen argumentiert jetzt: die Affen hätten direkt eingeschläfert werden müssen, um ihnen Leiden zu ersparen. Bei einem Affen aber noch nicht einmal eine Behandlung zu versuchen, das hält Nikos Logothetis wiederum für unethisch. Schließlich geht es ja um Affen und Primaten - und nicht um eine Maus zum Beispiel. Trotzdem gab es eben diesen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft, gegen den Logothetis Einspruch einlegte.
Stimmung gegen die Forscher kochte hoch
Reuning: Ja das betrifft die rechtlichen Aspekte dieses Falls, auf die möchte ich gleich zurückkommen. Aber wie hat denn damals die Öffentlichkeit reagiert auf diese Auseinandersetzung um die Affenversuche?
Wildermuth: Ja also in Tübingen ist wirklich die Stimmung hochgekocht, da gab es Demonstrationen, es wurde aber auch ganz persönlich. Die Friseure und die Bäcker haben sich zum Teil geweigert, die Forscher zu bedienen. Es gab Drohungen. Im Grunde wurden die Mitarbeiter des Institutes, die Familien sozusagen mit in Sippenhaft genommen. Das alles war so belastend, dass Nikos Logothetis die Versuche mit den Affen dann tatsächlich auch beendet hat. Und viele Forscher, nicht nur aus Tübingen, hätten sich gewünscht, dass die Max-Planck-Gesellschaft hier deutlich offensiver an die Öffentlichkeit gegangen wäre, um die Angriffe der Tierversuchsgegner zu verurteilen.
Reuning: Ja damit wären wir ja schon beim nächsten Protagonisten: Wie ist denn die Max-Planck-Gesellschaft selbst mit diesen Vorwürfen umgegangen?
Wildermuth: Ja also das Vertrauen zwischen der Arbeitsgruppe Logothetis und der Max-Planck- Gesellschaft hat definitiv Schaden genommen. Die MGP hat nach dem Strafbefehl einen Teil der Leitungsfunktionen von Nikos Logothetis eingeschränkt, da wo es um Tierversuche geht. Das ist nachvollziehbar, die Öffentlichkeit erwartet heute, dass schon bei einem Verdacht reagiert wird. Das haben aber viele Mitarbeiter in Tübingen als Vorverurteilung empfunden. Und auch international stellten sich viele Forscher hinter Logothetis.
Großteil der Vorwürfe schon früh nicht bestätigt
Reuning: Jetzt wird diese Sache juristisch beigelegt. Was bedeutet denn die Einstellung des Verfahrens?
Wildermuth: Also erstmal gab es ein neues Gutachten. Dazu sagt der Direktor des Tübinger Amtsgerichts Rainer Ziegler im Schwäbischen Tagblatt: "Nach den gutachterlichen Feststellungen scheint es nachvollziehbar, dass die medikamentöse Behandlung der Versuchstiere aus tiermedizinischer Sicht über eine bestimmten Zeitraum erfolgsversprechend war." Und das würde im Grunde den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft die Grundlage entziehen. Das Verfahren wird nun nach Paragraf 153a Strafprozessordnung eingestellt. Nikos Logothetis und seine Mitarbeiter müssen eine Geldauflage zahlen, sind aber nicht vorbestraft. Hier greift die Unschuldsvermutung, weil in der Sache letztlich nicht entschieden wurde.
Reuning: Ja wie geht es jetzt weiter für die Forscher in Tübingen?
Wildermuth: Also erstmal: Die Öffentlichkeit hat sich schon länger beruhigt, keine persönlichen Angriffe mehr. Die Tierversuchsgegner sind erwartungsgemäß nicht zufrieden mit dem Urteil, sind empört. Aber hier muss man nochmal sagen: der Großteil der Vorwürfe hat sich eben schon ganz früh nicht bestätigt. Und der letzte Streitpunkt - einen Affen behandeln oder gleich einschläfern - das eignet sich wirklich kaum zur Skandalisierung, das ist eine schwierige auch moralische Frage.
Die Max-Planck-Gesellschaft hat direkt erklärt, dass sich der Verwaltungsrat unverzüglich mit der Leitungsfunktion von Nikos Logothetis befassen wird. Zusätzlich verweisen sie darauf, dass das Tübinger Institut neu ausgerichtet wurde. Die Mitarbeiter dort sind aber nach wie vor enttäuscht und haben den Eindruck, dass sie wenig Unterstützung bekommen haben von der Zentrale in München.