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Kontroverse um Blitzer-Warner

Geräte, die vor stationären Radarfallen warnen, sind in Deutschland eigentlich verboten. Verkehrspolitiker der Koalition wollen das jetzt ändern. Anton Hofreiter von Bündnis 90/Die Grünen glaubt, dass die sogenannten Starenkästen sehr wohl zur Sicherheit mit beitragen. Markus Schäpe, Verkehrsjurist des ADAC, hält das Verbot, das nie angewandt wurde, indes für sinnlos.

Christiane Kaess mit Markus Schäpe und Anton Hofreiter |
    Christiane Kaess: Sie sind bislang verboten, Blitzerwarner im Auto. Verkehrspolitiker aus der Regierungskoalition wollen, dass sie künftig zugelassen werden. Einen entsprechenden Antrag will der Verkehrsexperte der Unions-Fraktion, Thomas Jarzombek, im Bundestag einbringen. Dann dürften Navigationssysteme oder Handy-Apps dem Fahrer anzeigen, wo Radarfallen stehen. Warnungen vor mobilen Blitzern sollen aber untersagt bleiben. Bundesverkehrsminister Ramsauer will prüfen, ob der Vorstoß für mehr Verkehrssicherheitsorge, nur dann sei er umsetzungswürdig. Das Für und Wider wollen wir jetzt diskutieren mit dem Verkehrsjuristen des ADAC, Markus Schäpe, der uns zugeschaltet ist aus dem Studio des ADAC. Guten Morgen, Herr Schäpe.

    Markus Schäpe: Guten Morgen.

    Kaess: ... und mit Anton Hofreiter von Bündnis 90/Die Grünen, Vorsitzender des Verkehrsausschusses des Bundestages. Guten Morgen!

    Anton Hofreiter: Guten Morgen.

    Kaess: An erster Stelle steht ja in solchen Diskussionen die Frage nach der Sicherheit. Setzen wir die nicht aufs Spiel, wenn Rasern eine Möglichkeit eröffnet wird, unbehelligt schnell zu fahren, denn da, wo geblitzt wird, werden sie ja sowieso gewarnt, Herr Schäpe?

    Schäpe: Na ja, ich denke nicht, dass die Verkehrssicherheit hier groß gefährdet wird. Die Realität schaut so aus, dass wir Millionen von Navigationsgeräten haben, die diese Software aufgespielt haben, obwohl es seit zehn Jahren verboten ist, solche Geräte in Deutschland zu benutzen. Es gibt aber keinen Bußgeldbescheid und es gibt auch keine Urteile, wo jemals schon ein Autofahrer deshalb belangt worden wäre.

    Kaess: Aber es ist strafbar.

    Schäpe: Es würde 75 Euro und vier Punkte kosten. Nur ein Verbot, das nie kontrolliert wird und das nie angewandt wird, ist völlig sinnlos. Man muss unterscheiden bei den Starenkästen zwischen den guten Starenkästen, die an einer echten Gefahrenstelle stehen, da ist jede Form der Warnung sinnvoll, und den Starenkästen, die am Ortsausgang stehen, kurz vor dem Ortsendeschild, und mit 15, 20 Euro die Ortsfremden abkassieren. Da, muss man sagen, ist die Warnung auch kein Makel für die Verkehrssicherheit.

    Kaess: Auf dieses Argument möchte ich später noch mal zu sprechen kommen. – Herr Hofreiter, erst mal Ihre Meinung zur Frage nach der Sicherheit.

    Hofreiter: Also ich wäre da sehr, sehr vorsichtig, ob das kein Problem für die Sicherheit ist. Natürlich haben wir jetzt schon das Problem, dass diese Software illegal verwendet wird. Aber Sie dürfen eines nicht vergessen: Wir haben viel, viel mehr Gefahrenstellen, als wir Starenkästen haben oder Blitzgeräte. Und wenn die Autofahrer ganz genau wissen und das auch noch legalerweise ganz genau wissen, wo die überall hängen, dann führt das einfach dazu, dass nur da langsam gefahren wird, wo entsprechend ein Kasten hängt, und nur im engsten Bereich, aber überall anderswo wird gerast. Und man darf ja eines nicht vergessen: Von diesen schweren Verkehrsverstößen, da werden 90 Prozent von zehn Prozent der Autofahrer begangen. Meiner Erfahrung nach regen sich die Leute eher darüber auf, dass nicht vernünftig kontrolliert wird und der eine oder andere Raser damit völlig entkommt. Und ich wäre auch mal vorsichtig mit "gute und böse Starenkästen". Die Tempobegrenzung gilt da, wo sie gilt.

    Kaess: Wir können mal, um das zu vertiefen, ein Beispiel aus der Praxis nehmen. In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel ist die Zahl der Verkehrstoten im ersten Halbjahr 2012 gesunken und NRW-Innenminister Ralf Jäger von der SPD sagt, er sei davon überzeugt, dass die Blitzmarathons und die öffentliche Diskussion über die verstärkten Polizeikontrollen einen wichtigen Beitrag für mehr Verkehrssicherheit geleistet hätten. Also heißt mehr Kontrolle doch mehr Sicherheit, Herr Schäpe?

    Schäpe: Ich glaube schon, dass man diese Gleichung so setzen kann, und muss auch klar sagen für den ADAC, wir sind auch der Meinung, dass Verkehrskontrollen unbedingt notwendig sind. Deshalb wäre es auch völlig fatal, wenn hier eine Warnung vor den mobilen Messanlagen nun legalisiert würde. Aber man muss sich doch den Sinn und Zweck der Starenkästen mal anschauen.

    Kaess: Die Starenkästen sind die festen, die fest an einem Ort stehen.

    Schäpe: Die fest installierten Anlagen kennt der Ortskundige. Das heißt, der kann mit hoher Geschwindigkeit auf diese Anlage zufahren, kurz vorher abbremsen und danach unbehelligt Gas geben, weil er sich ziemlich sicher sein kann, dass keine mobile Polizeikontrolle danach mehr ist. Deshalb sind Starenkästen nur in einem sehr engen Umfeld wirklich sinnvoll, und zwar dort, wo ich ein Geschwindigkeitslimit unbedingt durchsetzen muss, weil sonst unmittelbar hohe Gefahren entstehen. Aber an den anderen Stellen kennt der Ortskundige diese Anlage und der Fremde rasselt eben rein.

    Kaess: Herr Hofreiter, gehen Sie da mit bei dieser Unterscheidung?

    Hofreiter: Na ja, bei der Unterscheidung kann man schon mitgehen. Aber es wird doch nicht dadurch besser, dass dann der Ortsfremde entsprechend auch gewarnt wird. Man ist ja nicht nur auf seiner täglichen Pendlerstrecke unterwegs, sondern man fährt – zumindest kenne ich viele Leute und das ist auch statistisch so – man ja in viele Bereiche, wo man nicht täglich fährt. Und wenn man da dann auch ganz genau weiß, nur an dieser einen einzelnen Gefahrenstelle steht ein Blitzergerät und an allen anderen Gefahrenstellen steht keines, dann steht zu erwarten eine Reihe von Menschen, nämlich die berüchtigten zehn Prozent Raser, die geben halt dann dort entsprechend Gas.

    Kaess: Ist es denn tatsächlich so, dass an Stellen, an denen auch ein Verkehrsschild vor Radar warnt – das gibt es ja auch schon -, wirklich langsamer gefahren wird? Gibt es da Erfahrungen aus der Praxis?

    Hofreiter: Angeblich wird da langsamer gefahren, und es kommt ja noch dazu, da, wo ein Verkehrsschild vor einer Radaranlage warnt, sind auch die Bußgelder höher, wenn man dann wirklich in die Radaranlage fährt.

    Kaess: Herr Schäpe, können Sie die Erfahrung bestätigen?

    Schäpe: Also es wird auf alle Fälle besser beachtet, und wenn man sagt, dieser Starenkasten, die stationäre Anlage steht an einer Gefahrenstelle, dann dient das Messen ja nicht dazu, Geld zu verdienen, sondern dient dazu, dieses Tempolimit durchzusetzen. Dann ist es konsequent, ein Gefahrenschild aufzustellen mit dem Zusatz "Unfallschwerpunkt" oder "Fahrbahnverschwenkung", was auch immer, damit der Ortsunkundige weiß, hier vorne ist es wirklich sehr gefährlich. Ich halte das für eine ganz legitime Warnung, eine wichtige Warnung, und ich meine, es spricht nichts dagegen, das dann auch mit einem Navigationsgerät weiterzukommunizieren.

    Kaess: Nun gibt es die Kritik, das ist jetzt auch schon so ein bisschen angeklungen, die fest installierten Geräte müssten entfernt werden, weil die Kommunen damit einfach nur bei denjenigen abkassieren, die sie nicht kennen. – Herr Hofreiter.

    Hofreiter: Das ist im Kern Unsinn, denn Sie dürfen ja eines nicht vergessen: Die Tempobegrenzungen werden ja nicht willkürlich aufgestellt. Also man ist ja nicht gezwungen, zu schnell zu fahren. Es gibt ja einen klaren Grund, warum in bestimmten Bereichen Tempobegrenzungen sind. Es gibt einen klaren Grund, warum innerorts Tempo 50 ist auch an Durchgangsstraßen. Es gibt einen klaren Grund, warum über Land, wo auch keine Gefahrenstelle ist, Tempo 100 ist oder zum Teil Tempo 80, wenn es ein bisschen enger ist, weil nämlich das sind bereits Geschwindigkeiten, die bereits am obersten Limit dessen sind, was eigentlich sinnvoll ist. Sie dürfen eines nicht vergessen: Bei Tempo 30 sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass man bei einem Unfall mit einem Fußgänger denjenigen tötet, um fast 90 Prozent. Also das heißt, im gesamten Netz ist es sinnvoll, sich an die Tempobegrenzungen zu halten. Die werden nicht einfach willkürlich aufgestellt und nur an den wenigen, im Verhältnis dazu ganz extremen Gefahrenpunkten, wo ein Starenkasten hängt, sollte man sich regelgerecht verhalten, sondern sinnvollerweise verhält man sich im gesamten Netz regelgerecht, und dann kann man nicht sagen, wenn man da einfach fährt wie noch mal was, Menschenleben gefährdet, dafür sorgt, dass vielleicht die Gefahr besteht, dass Menschen verletzt oder getötet werden, ach, ich werde jetzt abkassiert.

    Kaess: Herr Schäpe, sehen Sie genauso keine Abzocke der Kommunen?

    Schäpe: Man muss das differenzierter sehen und wir kennen viele Beispiele, wo die Auswahl der Messstellen überhaupt nicht nachvollziehbar ist. Natürlich ist es notwendig und sinnvoll, vor einer Schule zu messen beispielsweise, an Gefahrenstellen zu messen, überhaupt keine Frage. Aber wenn beispielsweise eine Kommune sich einen Starenkasten kauft oder least und dabei der Ausstatter des Gerätes ein Mitspracherecht hat, wo das Gerät aufgestellt wird, weil er pro Messung fünf Euro Leasing-Gebühr bekommt, dann hat das einen Beigeschmack, wo man sagt, da stecken doch nicht die Aspekte der Verkehrssicherheit dahinter, sondern ganz klar finanzielle Erwägungen.

    Hofreiter: Ich habe eine Zwischenfrage, Herr Schäpe. Sie sind also der Meinung, dass, wenn es keine ausgewählte Gefahrenstelle ist, dass man da dann zu schnell fahren darf?

    Schäpe: ... , dass man dort keinen Starenkasten aufzustellen hat. Ein Starenkasten soll dort stehen, wo ein Unfall- oder Gefahrenschwerpunkt ist.

    Hofreiter: Wenn es sinnvoll ist, sich an die Tempobegrenzung zu halten, ist es doch auch sinnvoll, dass das überprüft wird.

    Schäpe: ... , aber doch nicht nur für die Ortsfremden, sondern doch für alle. Dann ist es doch wesentlich sinnvoller, den Starenkasten dort abzubauen und eine mobile Anlage aufzustellen, und zwar in unregelmäßigen Abständen und wechselnden Einsatzorten. Das macht doch einen Sinn.

    Hofreiter: Das ist aber dann zu teuer für die Kommune. Und dann hat es doch wenigstens den Effekt, dass sich die Ortsfremden an die Tempobegrenzung halten.

    Schäpe: Wenn es zu teuer für die Kommunen ist, ist das doch genau der Punkt: Dann geht es doch letztlich darum, dass man sagt, die Verkehrssicherheit muss sich finanziell rechnen für die Kommune, sonst wird es nicht durchgeführt, und ich glaube, dass das der falsche Ansatzpunkt ist. Verkehrssicherheit kostet und natürlich darf die Kommune ihre Kosten auch decken durch die Messungen, aber ich darf nicht die Messstelle danach aussuchen, wo ich am meisten Geld verdienen kann.

    Hofreiter: ... , aber sie muss immerhin einigermaßen ihre Kosten decken. Sie wissen ja, insbesondere in Nordrhein-Westfalen: Die meisten Kommunen sind überschuldet. Also das bedeutet, wenn die Verkehrssicherheit nicht mehr kostendeckend ist, dass dort schlichtweg die Durchsetzung gar nicht mehr stattfindet. Ist das denn dann besser?

    Schäpe: Dann ist es nicht besser. Aber ich denke, wenn ein Kämmerer schon gleich in seinem Plan mit ausweist, wie viele Hunderttausend Euro er jährlich an Einnahmen durch stationäre Messanlagen mit einrechnet, dass das der falsche Weg ist.

    Kaess: Ich möchte noch ganz gerne einen anderen Punkt aufgreifen an dieser Stelle und noch mal auf die Statistik gucken für das erste Halbjahr 2012, die besagt: Weniger Verkehrstote, aber mehr Unfälle und Verletzte als vor einem Jahr auf Deutschlands Straßen. In diesem Zusammenhang wurde aber auch die Frage gestellt, inwieweit zu viel Technik im Auto die Fahrer ablenkt. Das heißt: Navigationsgerät, Handy-Apps ist alles eine Ablenkung, Herr Schäpe?

    Schäpe: Sicherlich ist das eine Ablenkung und da muss man sagen, dieses Beispiel, ein Handyverbot einzuführen, greift sicherlich etwas kurz. Warum soll nur das Bedienen eines Handys gefährlich sein? Das Bedienen eines Navigationsgerätes während der Fahrt ist mindestens genauso gefährlich.

    Kaess: Genau, beides. Es geht um die technischen Geräte generell.

    Schäpe: Das ist aber nicht unter Strafe gestellt. Deshalb muss man immer sehen: Nicht alles, was der Gesetzgeber nicht unter Strafe stellt, ist sinnvoll, und ähnlich sehe ich das auch bei den Radarwarnern. Ob das nun strafbewährt ist oder nicht strafbewährt, hat keine großartige Auswirkung. Bei diesen Navigationsgeräten muss man eben sicherstellen, dass die Geräte erst vor der Fahrt programmiert werden und nicht während der Fahrt herumgeschaltet wird.

    Kaess: Es gibt auch ein Gerechtigkeitsargument in der Diskussion, nämlich wer kein Navigationsgerät oder Handy-Apps hat, der zieht den kürzeren. – Herr Hofreiter.

    Hofreiter: Ja, aber das ist bei vielen technischen Geräten entsprechend so. Aber das heißt ja noch lange nicht, dass man deshalb unsinnige Maßnahmen mit großer Freude promoten muss.

    Kaess: Wahrscheinlich gerade nicht, Herr Schäpe?

    Schäpe: Na ja, wenn ich sage, es soll eine Warnung vor Gefahrenstellen stattfinden, dann hat die nicht vorrangig durch das Navi oder durch eine App zu erfolgen, sondern durch ein Verkehrszeichen. Dann habe ich eine Warnung vor einer Gefahr und dann erreicht sie auch alle Verkehrsteilnehmer.

    Kaess: Sollen Warnungen vor Blitzern gegen zu schnell fahren zugelassen werden? Wir haben diskutiert mit dem Verkehrsjuristen des ADAC, Markus Schäpe, und Anton Hofreiter von Bündnis 90/Die Grünen, Vorsitzender des Verkehrsausschusses des Bundestages. Vielen Dank an alle beiden Herren.

    Schäpe: Gerne.

    Hofreiter: Danke!

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