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Kooperationsverbot
Bildungsmilliarden für die Hochschulen?

Ein ins Verfassungsrecht gegossener Irrtum sei das gewesen, hat der SPD-Politiker Frank-Walter Steinmeier über das Kooperationsverbot gesagt. 2006 von der Großen Koalition ins Grundgesetz geschrieben, wurde es als Garant für die Bildungsautonomie der Länder gefeiert. Aber schon damals sahen viele den Pferdefuß.

    Studenten sitzen in einem Hörsaal bei der Erstsemesterbegrüßung der Universität Koblenz-Landau im April 2014 im Hörsaal.
    Was bedeutet die Aufhebung des Kooperationsverbots für die Hochschulen? (dpa / picture-alliance / Thomas Frey)
    Wollte der Bund den Hochschulen finanziell helfen, konnte dies seit 2006 nur noch projektbezogen geschehen. Von den potenziellen Bildungsmilliarden aus Berlin landete kaum etwas an den Universitäten.
    Schon Bundesbildungsministerin Schavan wollte das Kooperationsverbot kippen, jedoch ohne Erfolg. Jetzt müht sich ihre Amtsnachfolgerin Johanna Wanka, diese Scharte auszumerzen. Eine Grundgesetzänderung soll her, die dem Bund die institutionelle Unterstützung der Hochschulen ermöglicht. Der Bundestag hat darüber bereits in 1. Lesung beraten.
    Doch die Gesetzesänderung ist umstritten. Besonders die CSU fürchtet um den Einfluss des Freistaates auf die eigenen Hochschulen. Den Grünen geht die Verfassungsänderung nicht weit genug, weil sie die Schulen ausklammert. Und was bedeutet die Aufhebung des Kooperationsverbots für die Hochschulen? Wenn Berlin die Musik bestellt, wer bestimmt dann in Zukunft, was gespielt wird? Und was wird aus dem föderalen Grundsatz "Bildung ist Ländersache"?
    Moderation:
    • Michael Kroeher, manager magazin
    • Christian Floto, Deutschlandfunk

    Im Hochschulquartett diskutieren:
    • Dr. Jörg Dräger, Geschäftsführer Centrum für Hochschulentwicklung CHE
    • Prof. Jürgen Hesselbach, Präsident der TU Braunschweig
    • Prof. Sabine Kunst, Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
    • Prof. Dieter Lenzen, Präsident der Universität Hamburg