Das Europaparlament hat eine vielleicht wegweisende Entscheidung getroffen. Blutbeutel, Infusionsschläuche, Wunddrainagen und andere Medizinprodukte, die eine gefährliche Substanz enthalten, müssen gekennzeichnet werden. Hiltrud Breyer, grüne Abgeordnete in Brüssel, hält das für einen Erfolg, denn:
"Wir wissen beispielsweise, dass Blutbeutel problematisch sind, weil sie ja aus PVC bestehen und bis zu 60 Prozent aus Weichmachern, so dass natürlich klar ist, diese Weichmacher, die landen im Körper von den Menschen, und gerade ja auch von Menschen, die auf eine medizinische Behandlung angewiesen sind."
Es geht um den Weichmacher Diethylhexylphthalat, kurz DEHP. Diese chemische Substanz ist in der PVC-Kunststoffmatrix nicht fest eingebunden, löst sich daher langsam aus Infusions-, Beatmungs- oder Dialyseschläuchen und gelangt in messbaren Mengen in den Körper. Das ist ein Risiko, vor allem für Neugeborene, Kinder bis zur Pubertät, Schwangere, stillende Mütter und Dialysepatienten. Josef Zündorf vom Bundesinstitut für Medizinprodukte und Arzneimittel in Bonn nennt den Sachstand:
"Die Gefährlichkeit von DEHP beim Menschen ist überhaupt nicht nachgewiesen. Aber sie ist im Tierversuch nachgewiesen. In zahlreichen Studien konnte gezeigt werden, dass DEHP ab einer bestimmten Dosierung, ab einer bestimmten Expositionsdauer, also Verabreichungsdauer, durchaus zu Störungen der geschlechtlichen Fortpflanzung und auch der Geschlechtsentwicklung insbesondere bei männlichen Nachkommen führen kann."
Und weil in der EU das Vorsorgeprinzip gilt, muss nicht hundertprozentig nachgewiesen sein, dass eine Substanz einen Schaden hervorruft, um ihren Einsatz zu beschränken. So hat die EU fortpflanzungsgefährdende Weichmacher bereits aus kosmetischen Produkten und Spielzeug für Kleinkinder verbannt. Ein vollständiges Verbot bei lebensrettenden Medizinprodukte wäre aber überzogen gewesen. Josef Zündorf:
"Nehmen wir beispielsweise mal die Monitore, wo Kabel drin enthalten sind, die mit DEHP-PVC isoliert sind. Solche Produkte, da geht keinerlei Risiko für den Patienten oder für Anwender aus. Insofern wäre ein komplettes Verbot für solche Produkte nicht sinnvoll. Auf der anderen Seite hat die EU jetzt so entschieden, dass es für bestimmte Risikoprodukte eine Kennzeichnungspflicht gibt für DEHP."
Die grüne Abgeordnete Hiltrud Breyer hatte sich sogar ein vollständiges Verbot für gefährliche Weichmacher gewünscht. Die beschlossene Kennzeichnungspflicht hält sie aber auch für richtig, denn so erhält das Medizinpersonal die Möglichkeit, ganz bewusst Produkte ohne diese Substanz einzusetzen. Nicht nur das:
"Denn mit dieser Kennzeichnung können wir natürlich Druck machen auf Krankenhäuser, auf ärztliche Einrichtungen, die es nutzen, das natürlich auszusortieren, durch weniger problematische medizinische Geräte zu ersetzen."
Das ist zum Teil heute schon möglich. Es gibt Alternativen. Chemiefirmen wie etwa die BASF in Ludwigshafen stellen ungefährlichere Weichmacher für den spröden Kunststoff PVC her. Einige Firmen nutzen solche neuen Substanzen bereits, um etwa Infusions- oder Dialyseschläuche ohne Weichmacher anzubieten. Was allerdings noch fehlt, sind Blutbeutel ohne die umstrittene Substanz DEHP. Josef Zündorf:
"Hier haben wir die Situation, dass wir eine mehr oder weniger salomonische Entscheidung treffen müssen. Einerseits benötigen wir die Blutkonserven und die lange Haltbarkeit der Blutkonserven, um eine vernünftige Transfusionstherapie überall durchführen zu können. Auf der anderen Seite erkaufen wir uns diese Bereitstellung hinreichender Anzahl von Blutkonserven mit dem Risiko des DEHP-Eintrags."
Das muss nicht so bleiben. Blutbeutel, die den fruchtbarkeitsschädigenden Weichmacher DEHP nicht mehr enthalten, sind in der Entwicklung. Und sind diese Beutel erst einmal auf dem Markt erhältlich, kann jedes Krankenhaus selbst entscheiden, welchen Weichmacher es in Blutbeuteln akzeptiert.
"Wir wissen beispielsweise, dass Blutbeutel problematisch sind, weil sie ja aus PVC bestehen und bis zu 60 Prozent aus Weichmachern, so dass natürlich klar ist, diese Weichmacher, die landen im Körper von den Menschen, und gerade ja auch von Menschen, die auf eine medizinische Behandlung angewiesen sind."
Es geht um den Weichmacher Diethylhexylphthalat, kurz DEHP. Diese chemische Substanz ist in der PVC-Kunststoffmatrix nicht fest eingebunden, löst sich daher langsam aus Infusions-, Beatmungs- oder Dialyseschläuchen und gelangt in messbaren Mengen in den Körper. Das ist ein Risiko, vor allem für Neugeborene, Kinder bis zur Pubertät, Schwangere, stillende Mütter und Dialysepatienten. Josef Zündorf vom Bundesinstitut für Medizinprodukte und Arzneimittel in Bonn nennt den Sachstand:
"Die Gefährlichkeit von DEHP beim Menschen ist überhaupt nicht nachgewiesen. Aber sie ist im Tierversuch nachgewiesen. In zahlreichen Studien konnte gezeigt werden, dass DEHP ab einer bestimmten Dosierung, ab einer bestimmten Expositionsdauer, also Verabreichungsdauer, durchaus zu Störungen der geschlechtlichen Fortpflanzung und auch der Geschlechtsentwicklung insbesondere bei männlichen Nachkommen führen kann."
Und weil in der EU das Vorsorgeprinzip gilt, muss nicht hundertprozentig nachgewiesen sein, dass eine Substanz einen Schaden hervorruft, um ihren Einsatz zu beschränken. So hat die EU fortpflanzungsgefährdende Weichmacher bereits aus kosmetischen Produkten und Spielzeug für Kleinkinder verbannt. Ein vollständiges Verbot bei lebensrettenden Medizinprodukte wäre aber überzogen gewesen. Josef Zündorf:
"Nehmen wir beispielsweise mal die Monitore, wo Kabel drin enthalten sind, die mit DEHP-PVC isoliert sind. Solche Produkte, da geht keinerlei Risiko für den Patienten oder für Anwender aus. Insofern wäre ein komplettes Verbot für solche Produkte nicht sinnvoll. Auf der anderen Seite hat die EU jetzt so entschieden, dass es für bestimmte Risikoprodukte eine Kennzeichnungspflicht gibt für DEHP."
Die grüne Abgeordnete Hiltrud Breyer hatte sich sogar ein vollständiges Verbot für gefährliche Weichmacher gewünscht. Die beschlossene Kennzeichnungspflicht hält sie aber auch für richtig, denn so erhält das Medizinpersonal die Möglichkeit, ganz bewusst Produkte ohne diese Substanz einzusetzen. Nicht nur das:
"Denn mit dieser Kennzeichnung können wir natürlich Druck machen auf Krankenhäuser, auf ärztliche Einrichtungen, die es nutzen, das natürlich auszusortieren, durch weniger problematische medizinische Geräte zu ersetzen."
Das ist zum Teil heute schon möglich. Es gibt Alternativen. Chemiefirmen wie etwa die BASF in Ludwigshafen stellen ungefährlichere Weichmacher für den spröden Kunststoff PVC her. Einige Firmen nutzen solche neuen Substanzen bereits, um etwa Infusions- oder Dialyseschläuche ohne Weichmacher anzubieten. Was allerdings noch fehlt, sind Blutbeutel ohne die umstrittene Substanz DEHP. Josef Zündorf:
"Hier haben wir die Situation, dass wir eine mehr oder weniger salomonische Entscheidung treffen müssen. Einerseits benötigen wir die Blutkonserven und die lange Haltbarkeit der Blutkonserven, um eine vernünftige Transfusionstherapie überall durchführen zu können. Auf der anderen Seite erkaufen wir uns diese Bereitstellung hinreichender Anzahl von Blutkonserven mit dem Risiko des DEHP-Eintrags."
Das muss nicht so bleiben. Blutbeutel, die den fruchtbarkeitsschädigenden Weichmacher DEHP nicht mehr enthalten, sind in der Entwicklung. Und sind diese Beutel erst einmal auf dem Markt erhältlich, kann jedes Krankenhaus selbst entscheiden, welchen Weichmacher es in Blutbeuteln akzeptiert.