Einfrieren, Schneiden, Färben, Diagnostizieren. Im Schnellschnittraum des Instituts für Pathologie der Kölner Universitätsklinik untersuchen Spezialisten innerhalb weniger Minuten Gewebeproben. Sie stammen von Krebsoperationen, und wurden kurz zuvor von Chirurgen entnommen. Das Ergebnis der Diagnose unter dem Mikroskop entscheidet darüber, ob und wie die Operation weiter geführt wird.
"Gleichzeitig können wir aus dem Tumor, den Sie hier sehen, der relativ groß ist, ein kleines Stück herausnehmen, da die Patientin, der Entnahme zugestimmt hat, und für die Biobank einfrieren."
Lukas Heukamp ist Pathologe und Betreuer einer auf Krebs spezialisierten Biobank. Sie wird von den Universitätskliniken Köln und Bonn betrieben. An einem Computer mit Etikettendrucker bereitet er eine Probe zur Einlagerung in die Biobank vor.
"Wie Sie sehen können, tragen diese Etiketten eine pseudonomisierte Nummer, mit der wir den Patienten in der Biobank wieder identifizieren könnten."
Statt eines Namens stehen eine Nummer und ein Barcode auf dem kleinen Probenröhrchen. Nur ein Vertreter der Biobank, der unter Schweigepflicht steht, kann die Nummer wieder mit einem Namen verbinden.
"Ein Forscher, der die Probe in Zukunft erhält wird aber die Probe nicht identifizieren können. Dieses Etikett wird dann auf die Probe aufgeklebt und. Dieses Röhrchen geben wir jetzt in den flüssigen Stickstoff. Wenn ein Patient beschließt, dass er seine Proben nicht länger der Forschung zur Verfügung stellen will, kann er sich jederzeit an die Biobank wenden und sagen: 'Ich möchte, dass meine Proben und meine Daten vernichtet werden.' Und in diesem Fall kann die Biobank dann nachvollziehen, wo die Proben dieses einzelnen Patienten zur Anwendung gekommen sind, kann diese Forschungsgruppen kontaktieren und über das Pseudonym – normalerweise eine Nummer – diese Zellen zurückfordern und vernichten lassen."
Die Proben lagern in vier großen Tanks im Keller des Instituts. Eingefroren in flüssigem Stickstoff bei minus 183 Grad Celsius. Jeder Tank fasst bis zu 24.000 Proben. Wie mit diesen Proben verfahren wird, ist derzeit Gegenstand der Diskussion. Die Deutsche Forschungs-Gemeinschaft DFG hat sich gegen ein eigenes Gesetz zum Umgang mit Biobankenausgesprochen . Das würde die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Wissenschaft gefährden, heißt es. Als Richtlinie dient der DFG eine frühere Stellungnahme des deutschen Ethikrates. Darin wird unter anderem gefordert, dass jeder Patient zunächst über die Funktionsweise der Biobank aufgeklärt wird. Er soll über die Forschungsprojekte, die mit seinen Zellen geplant sind, informiert werden. Erst dann dürfen seine Zellen in der Biobank eingelagert werden.
Wenn später andere Projekte mit diesen Zellen durchgeführt werden, müssen die Patienten nicht jedes Mal informiert werden. Die Überprüfung der Projekte erfolgt dann durch eine unabhängige Ethik-Kommission. Heukamp:
"Aus diesem Grund sind wir dazu übergegangen, eine relativ allgemein gefasste Einwilligung zu benutzen, in der der Patient grundlegend einem Forschungsvorhaben zustimmt, und dass in einem zweiten Schritt, wenn das Forschungsvorhaben dann durchgeführt werden soll, ein zweiter Antrag bei der Ethikkommission gestellt wird, in dem genau dargelegt wird, welche Untersuchungen durchgeführt werden."
Nach Meinung der DFG ist dieses Vorgehen jedoch zu aufwendig für kleine Biobanken. So gibt es einzelne Wissenschaftler, die für kleine Projekte Proben von Patienten sammeln und untersuchen. Dies soll möglich sein, ohne dass jedes Mal eine Ethikkommission eingeschaltet werden muss.
Deutscher Ethikrat zu Biobanken (08.04.11)
"Gleichzeitig können wir aus dem Tumor, den Sie hier sehen, der relativ groß ist, ein kleines Stück herausnehmen, da die Patientin, der Entnahme zugestimmt hat, und für die Biobank einfrieren."
Lukas Heukamp ist Pathologe und Betreuer einer auf Krebs spezialisierten Biobank. Sie wird von den Universitätskliniken Köln und Bonn betrieben. An einem Computer mit Etikettendrucker bereitet er eine Probe zur Einlagerung in die Biobank vor.
"Wie Sie sehen können, tragen diese Etiketten eine pseudonomisierte Nummer, mit der wir den Patienten in der Biobank wieder identifizieren könnten."
Statt eines Namens stehen eine Nummer und ein Barcode auf dem kleinen Probenröhrchen. Nur ein Vertreter der Biobank, der unter Schweigepflicht steht, kann die Nummer wieder mit einem Namen verbinden.
"Ein Forscher, der die Probe in Zukunft erhält wird aber die Probe nicht identifizieren können. Dieses Etikett wird dann auf die Probe aufgeklebt und. Dieses Röhrchen geben wir jetzt in den flüssigen Stickstoff. Wenn ein Patient beschließt, dass er seine Proben nicht länger der Forschung zur Verfügung stellen will, kann er sich jederzeit an die Biobank wenden und sagen: 'Ich möchte, dass meine Proben und meine Daten vernichtet werden.' Und in diesem Fall kann die Biobank dann nachvollziehen, wo die Proben dieses einzelnen Patienten zur Anwendung gekommen sind, kann diese Forschungsgruppen kontaktieren und über das Pseudonym – normalerweise eine Nummer – diese Zellen zurückfordern und vernichten lassen."
Die Proben lagern in vier großen Tanks im Keller des Instituts. Eingefroren in flüssigem Stickstoff bei minus 183 Grad Celsius. Jeder Tank fasst bis zu 24.000 Proben. Wie mit diesen Proben verfahren wird, ist derzeit Gegenstand der Diskussion. Die Deutsche Forschungs-Gemeinschaft DFG hat sich gegen ein eigenes Gesetz zum Umgang mit Biobankenausgesprochen . Das würde die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Wissenschaft gefährden, heißt es. Als Richtlinie dient der DFG eine frühere Stellungnahme des deutschen Ethikrates. Darin wird unter anderem gefordert, dass jeder Patient zunächst über die Funktionsweise der Biobank aufgeklärt wird. Er soll über die Forschungsprojekte, die mit seinen Zellen geplant sind, informiert werden. Erst dann dürfen seine Zellen in der Biobank eingelagert werden.
Wenn später andere Projekte mit diesen Zellen durchgeführt werden, müssen die Patienten nicht jedes Mal informiert werden. Die Überprüfung der Projekte erfolgt dann durch eine unabhängige Ethik-Kommission. Heukamp:
"Aus diesem Grund sind wir dazu übergegangen, eine relativ allgemein gefasste Einwilligung zu benutzen, in der der Patient grundlegend einem Forschungsvorhaben zustimmt, und dass in einem zweiten Schritt, wenn das Forschungsvorhaben dann durchgeführt werden soll, ein zweiter Antrag bei der Ethikkommission gestellt wird, in dem genau dargelegt wird, welche Untersuchungen durchgeführt werden."
Nach Meinung der DFG ist dieses Vorgehen jedoch zu aufwendig für kleine Biobanken. So gibt es einzelne Wissenschaftler, die für kleine Projekte Proben von Patienten sammeln und untersuchen. Dies soll möglich sein, ohne dass jedes Mal eine Ethikkommission eingeschaltet werden muss.
Deutscher Ethikrat zu Biobanken (08.04.11)