Vorgesehen ist, dass Banken und Sparkassen ein Gespräch über kostengünstigere Alternativen anbieten müssen, wenn jemand seinen Dispokredit ein halbes Jahr lang zu durchschnittlich mehr als 75 Prozent ausschöpft. Dasselbe gilt bei einer geduldeten Überziehung über drei Monate, wenn durchschnittlich über 50 Prozent des monatlichen Geldeingangs auf dem Konto in Anspruch genommen werden. Das Beratungsangebot muss kostenlos sein. Außerdem müssen Banken über die Höhe ihrer Dispo-Zinsen auf ihrer Website gut sichtbar informieren.
"Hierdurch versetzen wir die Verbraucherinnen und Verbraucher in die Lage, die Zinssätze schnell und einfach miteinander vergleichen zu können", sagte Verbraucherminister Heiko Maas (SPD). "Damit machen wir es den Banken schwerer, unangemessen hohe Dispozinsen zu verlangen."
Überziehung kann schnell zur Belastung werden
Inhaber eines Girokontos können dieses normalerweise bis zu einer vertraglich festgelegten Summe überziehen. Für diesen Dispokredit berechnen Banken und Sparkassen aber Zinsen, die meist höher sind als bei anderen Kreditformen. Das kann schnell zur Belastung werden.
Der Gesetzentwurf verpflichtet außerdem Kreditgeber, Kunden vor der Vergabe von Immobiliendarlehen streng auf Kreditwürdigkeit zu prüfen und umfassend über das Angebot zu informieren. Eine Kopplung mit anderen Finanzprodukten ist nur noch in bestimmten Fällen erlaubt.
Auch die Anforderungen an die Vermittler von Darlehen sollen verschärft werden. Maas sagte, die Inanspruchnahme eines Kredits sei oft mit erheblichen finanziellen Risiken verbunden. "Mit den neuen Regelungen wollen wir Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor möglichen Fehlentscheidungen schützen", betonte der Minister.
(pg/tj)