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Kreißsaal statt Quarantäne
Wenn Infektionsschutz die Grundversorgung gefährdet

Weiterarbeiten müssen im Kreißsaal trotz der Anordnung des Gesundheitsamtes zu häuslicher Quarantäne – das brachte 20 Hebammen aus Trier in eine rechtliche Grauzone. Die Anweisung, keine Hausbesuche bei frisch entbundenen Müttern durchzuführen, machte das Ganze noch verwirrender.

Von Sabine Adler |
"Kreißsaal" steht am 06.08.2015 in Berlin auf der Tür in einem Krankenhaus.
Arbeiten im Kreißsaal ja, Hausbesuche nein und sonst in häuslicher Quarantäne bleiben - verwirrende Vorgaben (dpa / picture alliance / Jens Kalaene)
Im Mutterhaus der Borromäerinnen in Trier drohte das Coronavirus die größte und einzige Entbindungsstation für eine halbe Millionen Menschen lahmzulegen. Jedes Jahr kommen dort mehr als 2.000 Babys zur Welt. 20 Hebammen, darunter auch unsere Anruferin, die ihren Namen nicht im Radio nennen möchte, hatten Kontakt zu einer Corona-Infizierten. Als sogenannte erste Kontaktpersonen hätten alle Hebammen sofort in Quarantäne gemusst. Doch die Klinik und das Gesundheitsamt entschieden anders, nach einer gemeinsamen Beratung und zum ersten Mal, wie Thomas Müller erläutert:
"Das war ein Einzelfall, dass wir die Erlaubnis gegeben haben, dass die Personen weiterarbeiten, obwohl sie als Personen ersten Grades Kontakt hatten mit einer infizierten Person. Man muss sich aber sicherlich auf solche Dinge einstellen. Denn es wäre hier möglich gewesen, dass die Geburtsstation in Trier geschlossen werden müsste und in einem Umkreis von einer halben Millionen Menschen es keine Möglichkeit gegeben hätte, ein Kind auf die Welt zu bringen."
Als Sprecher der Kreisverwaltung Trier-Saarburg vertritt er auch das Gesundheitsamt, dass unterschiedliche Gefahren abzuwägen hatte.
Keine Hausbesuche mehr möglich
Die Hebammen der Spätschicht mussten also zwar in der Klinik erscheinen, sie wurden mehrfach getestet, durften sich aber zwei Wochen lang nirgendwo in der Öffentlichkeit aufhalten. Auch keine Hausbesuche bei ihren Patientinnen machen, was die Hebammen schwer getroffen hat. Denn die allermeisten von ihnen sind zusätzlich freiberuflich tätig. Sie alle beobachten seit dem Pandemie-Beginn, dass die Patientinnen aus Angst vor Ansteckung die Entbindungsstation so schnell es geht wieder verlassen.
"Manche nach vier Stunden, manche nach einem Tag. Und da ich freiberuflich arbeite, heißt das, ich habe mit dieser Frau einen Vertrag geschlossen. Quarantäne hieß für mich: Ich darf diese Frau im Kreißsaal entbinden. Sie geht nach vier Stunden nach Hause, aber es ist mir verboten, sie zu Hause weiter zu begleiten und dort meinem Versorgungsauftrag nachzukommen."
Eine Reihe von Babybettchen in einer neuen Geburtsklinik in Krakau
Schwanger in Polen - Lieber mit privater Hebamme
Wer es sich leisten kann, wählt in Polen private Gesundheitsdienstleister – etwa die Hebamme in der Geburtsklinik. Insbesondere die gut ausgebildeten Großstadtbewohner ziehen diese dem öffentlichen System vor.
Hebamme: "Es gibt Fälle, da muss ich vor Ort sein"
Gerade jetzt seien Hausbesuche besonders wichtig. Umso unverständlicher sei das Verbot, Schwangere oder Wöchnerinnen zu Hause zu betreuen.
"Also diese Unterscheidung, die lassen uns im Kreißsaal arbeiten, aber die Freiberuflichkeit wird runtergefahren, macht mich zutiefst wütend. Wir haben hier in Rheinland-Pfalz so eine Aktion vom Land, die nennt sich 'Guter Start ins Kinderleben'. Da wird viel Geld ausgegeben, um Familien, die Hilfebedarf haben, herauszufiltern. Und jetzt lassen sie uns mal wieder am Anfang des Lebens hängen. Ich habe kein Problem, eine Schwangere telefonisch zu beraten. Ich kann das abrechnen. Aber es gibt Fälle, da muss ich vor Ort sein. Es ist keine Alternative, die frisch Entbundene mit ihrem Säugling in eine ärztliche Praxis zu schicken. Oder zum Kinderarzt oder zum Gynäkologen, wo das größere Ansteckungsrisiko ist, als wenn ich sie zu Hause besuche."
Eine Nachfrage beim Ordnungsamt Trier blieb ohne jede Reaktion und auch vom Krisenstab des Deutschen Hebammenverbandes steht die Antwort noch aus. Was die Hebammen wütend macht, begründet das Gesundheitsamt mit Vorsicht.
"Die Logik ist, dass man nicht Kontaktpersonen, die sich in Quarantäne eigentlich befinden, auch noch in Privathäuser lassen möchte, wo möglicherweise dann jetzt auch telefonisch eine Beratung stattfinden kann. Wenn es ein Problem gegeben hätte in der Nachbetreuung, hätte eben die gynäkologische Station des Krankenhauses zur Verfügung gestanden, um zu helfen. Das ist sicherlich umständlich. Das ist aber in dieser besonderen Situation nicht anders händelbar gewesen, wenn man das Risiko, von dem wir eben gesprochen haben, nicht weiter erhöhen möchte."
33D-Modell des Coronavirus SARS-CoV2
Die Gefahr, erneut und dazu mit einem Neugeborenen in eine Klinik oder Praxis zu gehen, schätzen die freien Hebammen als weit größer als Hausbesuche ein, zumal die Geburtshelferinnen und Mütter sich nur mit Masken begegnen.
"Es geht mir wirklich nicht darum, nicht in der Klinik zu arbeiten, ich sehe die Notwendigkeit ein, aber ich möchte mich nicht in einer rechtlichen Grauzone bewegen und so verantwortlich, wie ich in der Klinik arbeite, möchte ich auch in der Freiberuflichkeit behandelt werden. Dass ich entscheiden kann, die eine braucht mich vor Ort und die andere kann ich abtelefonieren."
Quarantäne inzwischen beendet
Als Grauzone empfindet die Hebamme die Anweisung, trotzt Quarantäne im Kreißsaal zu arbeiten, denn die kam nur mündlich. Schriftlich bekam sie nur die Aufforderung, zu den Tests zu erscheinen.
"Es hat mir keiner schriftlich gegeben, dass ich weiterarbeiten darf, aber es war eine Selbstverständlichkeit, dass wir alle weiterarbeiten. Das war eine mündliche Anordnung, aber das gibt mir keiner schriftlich. Ich habe dem Ordnungsamt geschrieben, ich möchte mich nicht in einer Grauzone bewegen. Was ist denn, wenn ich eine Schwangere betreue und die Frau hat aus irgendeinem Grund eine Totgeburt? Heutzutage wird ja viel geklagt. Und die kriegt mit, dass da 20 Hebammen, die in Quarantäne waren, im Kreißsaal mit FFP2-Masken weitergearbeitet haben."
Für Thomas Müller, der sowohl für die Kreisverwaltung, als auch für das Klinikum spricht, mit dem er seine Antworten abgestimmt hat, ist das kein Grund zur Sorge.
"Diese mündliche Anordnung des Arbeitgebers ist ja dem Gesundheitsamt mitgeteilt worden, somi ist die dokumentiert."
Keine der Hebammen hat sich infiziert
Zwar ist die Quarantäne inzwischen beendet, keine der Hebammen hat sich infiziert, sie dürfen ihre Hausbesuche wiederaufnehmen, doch alle wissen, dass sich die Situation jederzeit wiederholen kann. Nicht nur im Kreißsaal, dessen ist sich auch die Verwaltung bewusst.
"Es gibt immer wieder Risiken, die man nicht ausschließen kann. Allerdings zunächst muss man ja sagen, dass diese Kontaktpersonen, die hier arbeiten durften, keine Krankheitssymptome gezeigt haben, dass sie zunächst ja nur Kontaktpersonen waren. Das heißt, man hat sie ja auch getestet. Man hat sie mit einer besonderen Schutzkleidung, ausgestattet, sodass das Risiko so minimiert worden ist, wie es nach menschlichem Ermessen geht."