Philipp May: Katharina Schulze ist Fraktionschefin der Grünen im bayerischen Landtag. Frau Schulze, haben Sie was gegen ein Mehr an Sicherheit?
Katharina Schulze: Wir Grünen möchten, dass alle Menschen in Bayern frei und sicher leben können, und wir sind sehr froh, dass Bayern so ein sicheres Bundesland ist. Das liegt an der guten Arbeit unserer bayerischen Polizei, und darum sagen wir Grünen immer: Ja, wir brauchen mehr Personal, und nein, wir brauchen keine verfassungswidrigen Gesetze, wie die CSU sie gern verabschiedet.
May: Nichtsdestotrotz, die CSU ist ja seit 60 Jahren für die Sicherheit in Bayern verantwortlich, und bisher hat sie das auch immer gut gemacht.
Schulze: Ich hab heute bei meiner Rede ganz deutlich gesagt, dass die Menschen in Bayern sich die große Frage stellen: Braucht's des? Braucht's dieses neue Gesetz mit den neuen Eingriffsbefugnissen für die Polizei im Gefahrenvorfeld, wenn wir doch so eine gute Sicherheitslage haben? Und wir hatten ja erst vor Kurzem wieder die Kriminalstatistik, die deutlich gezeigt hat, dass die auch wieder heruntergegangen ist im Freistaat Bayern. Und da fragen sich die Menschen, die jetzt zu Tausenden auf die Straße gehen zu Recht, wenn wir eine so gute Sicherheitslage haben, warum will die CSU ständig an meiner persönlichen Freiheit was abschneiden? Warum möchte sie, dass die Polizei Telefone abhören oder die Computer durchsuchen kann nur aufgrund einer schwammigen drohenden Gefahr, präventiv im Vorfeld? Das sind die Punkte, die die Leute umtreiben, darum gehen sie auf die Straße. Und darum ist immer meine klare Aussage, die Demonstrationen und auch unsere grüne Kritik an dem neuen Polizeiaufgabengesetz richten sich an die CSU und nicht gegen die Polizei.
"Polizei und Geheimdienst dürfen nicht die gleichen Aufgaben wahrnehmen"
May: Aber ist es nicht doch besser, wenn man die Möglichkeit tatsächlich hat, eine schwere Straftat von vornherein zu verhindern, als sie im Nachhinein aufklären zu müssen? Denn genau das möchte die CSU ja.
Schulze: Das Schöne an einer Demokratie ist ja, dass auch Freiheits- und Bürgerrechte gelten und dass zum Beispiel unser Grundgesetz das Trennungsgebot festgeschrieben hat. Das bedeutet, dass Polizei und Geheimdienst unterschiedliche Aufgaben wahrnehmen und eben nicht die ähnlichen oder die gleichen Aufgaben wahrnehmen dürfen. Das haben wir sehr schmerzhaft in unserer Geschichte in Deutschland gelernt, dass wir so etwas nicht mehr haben möchten. Und wenn wir uns insgesamt anschauen, wie die CSU schon in den ganzen letzten Jahren agiert, sieht man deutlich, dass die an der Sicherheitsarchitektur in unserem Land schrauben möchte. Die hat ein Verfassungsschutzgesetz beschlossen – wir Grüne haben dagegen gestimmt und klagen dagegen –, wo der Verfassungsschutz jetzt auf die Vorratsdaten zugreifen darf. Dann gab es letzten Sommer die erste Novellierung zum Polizeiaufgabengesetz, wo der Begriff der "drohenden Gefahr" zum ersten Mal eingeführt wurde. Wir Grüne haben als einzige Fraktion im bayerischen Landtag dagegen gestimmt und klagen vor dem Verfassungsgerichtshof. Jetzt gibt es die zweite Novellierung, wo die CSU der Polizei noch mal mehr Eingriffsbefugnisse nur aufgrund des unklaren Begriffs der "drohenden Gefahr" gibt. Und auch heute haben wir Grüne gegen diesen Gesetzentwurf gestimmt, und ich habe auch schon im Plenum angekündigt: Ja, auch da werden wir wieder vor Gericht ziehen. Weil wenn die CSU verfassungswidrige Gesetze im Parlament beschließt, wird dann am Ende das Gericht noch mal drauf schauen.
May: Aus Ihrer Sicht verfassungswidrig.
Schulze: Ja, aus meiner Sicht ganz klar verfassungswidrig. Wir hatten zwei Expertenanhörungen auch zu der ersten und der zweiten Novellierung. Namhafte Experten haben ebenfalls hohe Bedenken angemeldet aufgrund verschiedener Punkte, unter anderem wegen der Einführung der "drohenden Gefahr", und deswegen bin ich optimistisch, dass dann in dem Fall auch das Gericht den Rechtsstaat verteidigt.
May: Aber es gibt ja einen Richter, der dann bei "drohender Gefahr" das dann auch anordnen muss, die Inhaftierung der Menschen.
Schulze: Ja, das ist richtig. Aber es gibt nicht überall einen Richtervorbehalt. Das ist auch so ein Mythos von der CSU. Es ist nicht bei jeder Maßnahme ein Richtervorbehalt vorgesehen. Das ist der gleiche Mythos wie dass die CSU immer sagt, das Bundesverfassungsgericht hätte gesagt, man muss den "Drohende Gefahr"-Begriff jetzt hier übernehmen. Das ist auch Quatsch. Das Bundesverfassungsgericht hat das auf den engen Bereich des Terrorismus eingeschränkt, die "drohende Gefahr", und die CSU, das ist ja gerade das Schlimme in meinen Augen, weitet das auf weitere Eingriffsbefugnisse aus. Und da geht es eben nicht nur um das Themenfeld Terrorismus.
Söders Dialog-Angebot "nicht sehr glaubwürdig"
May: Jetzt hat aber der Ministerpräsident Markus Söder angekündigt, dass er das Gesetz parallel evaluieren lassen möchte. Ist das nicht ein guter Kompromiss, dass man einfach erst mal schaut, vielleicht bewährt sich das ja in der Realität?
Schulze: Es sind in den letzten Tagen und Wochen ständig Demonstrationen in ganz Bayern. Wir hatten die Großdemo in München mit 40.000 Menschen, die auf die Straße gegangen sind, von Naturschützern über Fußballfans über junge Menschen, Seniorinnen und Senioren. Also wirklich die Breite der Gesellschaft steht gegen die CSU auf bei diesem Thema. Und natürlich macht das den Ministerpräsidenten nervös. Er hat jetzt angekündigt, er möchte einen Dialog führen, aber er hat trotzdem das Gesetz heute durchgeboxt im Bayerischen Landtag. Und das finde ich perfide, und das finde ich auch ehrlich gesagt lächerlich, weil wie kann man denn groß von Dialog reden, wenn man vorher Tatsachen schafft. Wenn es ihm wirklich am Dialog gelegen hätte und wenn er die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger wirklich ernst genommen hätte, dann hätte die CSU heute nicht dieses Gesetz beschließen dürfen. Das haben sie aber getan, mit großer Mehrheit. Und wenn er jetzt hinterher sagt, er möchte den Dialog führen, finde ich das nicht sehr glaubwürdig.
May: Na ja, es stimmt ja nicht, dass das Gesetz jetzt von gestern auf heute in den Landtag eingebracht worden ist. Das sagt die CSU ja auch völlig zu Recht. Sie haben schon von der ersten Novellierung letztes Jahr gesprochen, und dieser Gesetzgebungsprozess läuft ja jetzt auch schon seit vielen Monaten.
Schulze: Das ist richtig. Aber die Neuigkeit ist die, dass Markus Söder am Wochenende gesagt hat, es soll jetzt einen Dialog geben. Und wenn er diesen Dialog ernst meint, dann finde ich, hätten wir heute dieses Gesetz nicht zur Abstimmung stellen dürfen. Dann hätten wir erst mal noch weiter darüber diskutieren müssen. Aber die CSU hat das jetzt so entschieden mit ihrer absoluten Mehrheit, am 25. Mai tritt das Gesetz jetzt also in Bayern in Kraft.
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