[Aktuell sei hierfür ein konkreter Verdachtsfall nötig, der in der Regel nicht vorliege. [pdf]|https://bilder.deutschlandfunk.de/79/dd/19/e9/79dd19e9-83f4-4960-a5ff-31e59f2da874/interview-hermann-240812-100.pdf] Auch die Anordnung von Verbotszonen bedeute nicht, dass jeder Polizist jeden Passanten kontrollieren könnte. - Auch aus der FDP kam Kritik. Die Vorschläge seien nicht überzeugend, erklärte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Kuhle, der Deutschen Presse-Agentur.
Bonns Polizeipräsident Hoever sieht ebenfalls weiteren Handlungsbedarf. Die Täter seien jung und männlich, und der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger betrage 40 Prozent, sagte er der "Welt". Er bleibe bei dem, was er schon einmal gesagt habe: Menschen anderer Kulturen hätten ein anderes Verhältnis zu Messern. Das habe mit "übersteigerter Männlichkeit" und "Machtgehabe" zu tun. Hoever drängt daher auf mehr Aufklärung über Messergewalt und deren Folgen. Bonn hatte zuletzt wie auch Dortmund Waffentrageverbote in bestimmten Stadtgebieten ausgesprochen. Dortmunds Polizeipräsident Gregor Lange sprach von einem "vielversprechenden Baustein" neben Präsenz, Kontrollen und Ermittlungen.
Bundespolizei registriert Anstieg von Messerattacken insbesondere an Bahnhöfen
Wie die "Bild am Sonntag" berichtete, hat die Bundespolizei einen Anstieg von Messerattacken insbesondere an Bahnhöfen registriert. Demnach verzeichnete die Behörde in den ersten sechs Monaten des Jahres bereits 430 solcher Fälle im Vergleich zu 777 Fällen im gesamten Jahr 2023. Von den Tätern, die ermittelt werden konnten, hat der Bundespolizei zufolge die Hälfte keinen deutschen Pass. 129 seien in der Statistik als "nicht deutsch" geführt worden, 121 als "deutsch".
Faeser will unter anderem das Führen von Springmessern im öffentlichen Raum verbieten. Andere Messer sollen nur noch eine Klingenlänge von maximal sechs statt bisher zwölf Zentimetern haben. Von den Kommunen forderte Faeser mehr "Waffen- und Messerverbotszonen". Messerverbote müssten konsequent durchgesetzt werden.
Bestimmte Typen wie Butterfly-Messer sind bereits verboten
Nach einer Reihe von Messerattacken in den vergangenen Monaten war der Ruf nach einer Änderung des Waffenrechts lauter geworden. Faeser hatte sich bereits im Frühjahr für ein generelles Waffenverbot in öffentlichen Verkehrsmitteln, insbesondere bei Messern, ausgesprochen.
In Deutschland sind Erwerb und Besitz bestimmter Messer wie Butterfly-Messer bereits verboten. Ein Verstoß kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.
Diese Nachricht wurde am 12.08.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.