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Kubicki (FDP) gegen kostenpflichtige Coronatests
"Keine Herangehensweise, die die Epidemie bekämpfen kann"

Solange die epidemische Notlage nationaler Tragweite bestehe, habe die Allgemeinheit ein Interesse daran, Infektionsträger zu entdecken, sagte der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki im Dlf. Corona-Schnelltests sollten deshalb kostenlos bleiben.

Wolfgang Kubicki im Gespräch mit Dirk-Oliver Heckmann |
Wolfgang Kubicki, stellvertretender FDP-Parteivorsitzender und Bundestagsvizepräsident, aufgenommen beim Bundesparteitag der FDP
Werden Corona-Schnelltests "kostenpflichtig, bekommen wir ein Riesenproblem", sagte Wolfgang Kubicki (FDP) im Dlf. (picture alliance/ dpa/ Michael Kappeler)
Das Infektionsgeschehen in Deutschland im internationalen Vergleich ist auf einem sehr niedrigen Niveau. Aber die Delta-Variante hat zur Folge, dass die Inzidenz kontinuierlich steigt. Das RKI meldet, das Virus breite sich derzeit schneller aus als im Sommer letzten Jahres. Sollte das so ungebremst weitergehen, würde die Sieben-Tage-Inzidenz bis Oktober auf 800 steigen - davor warnte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in der vergangenen Woche. In dem Fall könnte es wieder zu einer Entwicklung kommen, die sich nicht mehr kontrollieren lässt. Ein Problem: Die große Zahl an Menschen, die sich nach wie vor nicht haben impfen lassen.
Vor diesem Hintergrund treffen sich am 10. August 2021 die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel zu einer Videokonferenz. Eine Beschlussvorlage sieht vor, dass die kostenlosen Corona-Schnelltests ab Oktober weitgehend abgeschafft werden sollen. Angesichts des bestehenden Impfangebots für alle sei eine dauerhafte Übernahme der Kosten durch den Steuerzahler nicht angezeigt, heißt es.
Der stellvertretende FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki kritisierte die Pläne, die kostenlosen Corona-Schnelltests im Oktober auslaufen zu lassen. Solange weiterhin eine epidemische Notlage nationaler Tragweite festgestellt werde, bestehe dafür ein allgemeines Interesse, sagte Kubicki im Deutschlandfunk. Sollten die Tests hingegen kostenpflichtig werden, würden auch weniger Menschen diese in Anspruch nehmen und immer mehr Testzentren mangels Nachfrage schließen. In der Folge stiege dann vielmehr die Gefahr für die Allgemeinheit und damit auch für Gruppen, die sich etwa aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen könnten.
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Der Beschlussvorlage für das Bund-Länder-Treffen zufolge sollen die Tests nur noch für Menschen kostenlos sein, die nicht geimpft werden können oder für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt wie Schwangere oder Kinder. Noch im August soll eine sogenannte 3G-Regel greifen. Sie beschränkt den Zutritt zu vielen Bereichen des öffentlichen Lebens auf Geimpfte, Genesene und Getestete. Für alle bestehen bleiben sollen Basisschutzmaßnahmen wie Abstandsregeln sowie die Maskenpflicht im Einzelhandel und im öffentlichen Personenverkehr.
Der Bundestag wird in der Vorlage zugleich gebeten, die sogenannte "epidemische Lage von nationaler Tragweite" über den 11. September hinaus zu verlängern. Diese gibt Bund und Ländern das Recht, Verordnungen zu erlassen etwa zu Tests, Impfungen oder Maskenpflicht. Bereits im Juni hatte die Opposition die Aufhebung verlangt.

Das Interview im Wortlaut:
Dirk-Oliver Heckmann: Herr Kubicki, in der Diskussion waren ja unterschiedliche Rechte von Geimpften und Nichtgeimpften. Kanzleramtsminister Helge Braun und auch Gesundheitsminister Jens Spahn hatten gesagt, wenn die Infektionszahlen erheblich steigen, dann werden die unterschiedliche Rechte haben, zum Beispiel Restaurantbesuche nur noch für Geimpfte und Genesene. Personen, die nicht geimpft oder getestet sind, die müssten dann draußen bleiben. Das ist offenbar, wenn man jetzt die Beschlussvorlage nimmt, die bekannt geworden ist, vom Tisch. Sind Sie erleichtert?
Wolfgang Kubicki: Ja, ich bin erleichtert, weil das eine Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten ausgelöst hätte. Denn man muss immer wissen: Infektionsschutz ist Gefahrenabwehr und diese Gefahrenabwehr darf dann nicht mehr eingreifen, wenn von den betroffenen Personen ersichtlich keine Gefahr ausgeht. Genesene, Geimpfte - das ist die gängige Lehrmeinung -, von denen geht keine Gefahr mehr aus. Bei Getesteten, jedenfalls bei den PCR-Getesteten ist das auch dokumentiert, denn die sind genauso im Nachweis gut wie alle anderen Möglichkeiten. Getestete, die wie gesagt keine Gefahr darstellen, vom öffentlichen Leben ausschließen zu wollen, das wäre offensichtlich verfassungswidrig gewesen. Dazu gibt es ja eine Reihe von Stellungnahmen schon.
Aber was mich besonders wundert ist die Tatsache, dass alle feststellen, die Inzidenz sagt eigentlich gar nichts mehr aus über das Pandemiegeschehen. Gleichwohl wird sie nach wie vor als nahezu alleiniges Kriterium genommen, um Maßnahmen auszulösen. Es gibt eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg von letzter Woche, in der darauf hingewiesen wird, dass das so nicht weitergehen kann, und ich bin sicher, die Rechtsprechung wird das auch nicht mitmachen.
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Heckmann: Dazu kommen wir später noch mal. Ich möchte bei dem ersten Punkt noch mal gerne bleiben, bei den Rechten für Geimpfte und Nichtgeimpfte. Sie haben ja in klaren Worten, Herr Kubicki, der Regierung dreisten Wortbruch vorgeworfen vor diesem Hintergrund. Aber hat denn die Bundesregierung jemals versprochen, dass Geimpfte und Ungeimpfte gleichbehandelt werden, und muss man Ungleiches gleich behandeln?
Kubicki: Man muss Ungleiches nicht gleich behandeln. Man verpflichtet ja Nichtgeimpfte dazu, einen Test zu machen, was Geimpfte und Genesene nicht tun müssen. Aber die Bundesregierung hat Ende März versprochen, Helge Braun als Kanzleramtsminister, dass dann, wenn allen Menschen ein Impfangebot unterbreitet worden ist, es zur Normalität wieder übergeht, dass wir die Maßnahmen insgesamt aufheben, weil von den Ungeimpften für Geimpfte jedenfalls und Genesene keine Gefahr mehr ausgeht.
Heckmann: Na ja. Sie wissen aber auch, Herr Kubicki, dass diese Schnelltests, die bisher jedenfalls in Rede stehen, relativ unsicher sind. Experten sagen, jeder zweite Test zeigt falsch an.
Kubicki: Aber es ist doch interessant, dass in einer Phase, in der wir eine geringere Impfquote hatten als gegenwärtig, diese Tests ausreichend waren, um beispielsweise Kinder in Schulen zu lassen oder Menschen in Restaurants und in Hotels, aber jetzt, wo wir eine höhere Impfquote haben, das nicht mehr ausreichen soll. Aber es gibt mittlerweile auch PCR-Tests, die sehr schnell zu Ergebnissen führen können, auch innerhalb eines Vormittags oder eines Tages.

"Wird das kostenpflichtig, bekommen wir ein Riesenproblem"

Heckmann: Aber die werden ja nicht massenhaft eingesetzt und sind übrigens auch ziemlich teuer. Das kann sich auch nicht jeder leisten.
Kubicki: Ja, das ist auch richtig. Es macht ja auch relativ wenig Sinn, in einer epidemiologischen Notlage nationaler Tragweite nach wie vor feststellen zu wollen, das Pandemiegeschehen ist eine Gefahr für die Allgemeinheit, gleichzeitig aber darauf verzichten zu wollen, dass man diejenigen, die nicht geimpft sind, aus welchen Gründen auch immer, dass die sich Tests unterwerfen, um herauszufinden, wer möglicherweise noch als Infektionsrisiko in Betracht kommt. Das schließt sich denklogisch eigentlich aus.
Wenn wir feststellen, wir haben nach wie vor eine epidemiologische Notlage nationaler Tragweite, dann ist es sinnvoll und auch richtig, dass man diejenigen, die nicht geimpft sind, durch Tests versucht herauszufinden für den Fall, dass sie Infektionsträger sind oder auch nicht. Und wir werden erleben: Wird das kostenpflichtig, bekommen wir ein Riesenproblem, weil wir dann deutlich weniger Tests bekommen und damit ein größeres Risiko für die Allgemeinheit herstellen, unabhängig von den 12,5 Millionen Menschen, für die gar kein Impfangebot momentan besteht.
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Heckmann: Darauf wollte ich gerade eingehen. Die Beschlussvorlage sieht ja vor die sogenannte 3G-Regel, Zutritt zu Veranstaltungen beispielsweise oder auch der Besuch im Krankenhaus oder der Besuch von Gottesdiensten soll Geimpften, Genesen und Getesteten offenstehen. Dafür werden die kostenlosen Schnelltests ab Oktober abgeschafft, jedenfalls soweit es in der Beschlussvorlage derzeit noch steht. Ich verstehe Sie richtig, das halten Sie für einen Fehler?
Kubicki: Wie gesagt, ich halte das für einen Fehler, weil dann deutlich weniger Menschen die Tests in Anspruch nehmen werden, wenn das selbst bezahlt werden muss, weil die Testzentren dann teilweise auch geschlossen werden müssen in Ermangelung an entsprechender Nachfrage, und weil wir einen unglaublichen bürokratischen Aufwand bekommen für den Fall, dass man nachweisen muss, dass man entweder unter zwölf Jahren ist oder der Impfempfehlung der STIKO folgt und sich bis 18 Jahren nicht impfen lässt, oder aber schwanger ist und aus Gründen des Gesundheitsschutzes sich nicht impfen lassen kann. Ich stelle mir das gerade vor, wie das sein soll. Man geht zu einer Impfstation. Man sagt einem unbeteiligten Dritten, ich bin schwanger, obwohl man das noch nicht sieht, und deshalb brauche ich meinen Schnelltest nicht zu bezahlen. Man muss dann ein ärztliches Attest vorlegen oder wie stellt man sich das alles vor, wie das funktionieren soll? – Ein Aufwand, der in keinem Verhältnis steht zu dem Ertrag.
Ich bin sicher: Solange die epidemiologische Notlage nationaler Tragweite festgestellt wird durch die regierungstragenden Fraktionen – der Deutsche Bundestag muss das ja machen -, gibt es eine Verpflichtung für diejenigen, die nicht geimpft sind, durch kostenlose Tests sich am öffentlichen Leben weiter zu beteiligen.

Ein Interesse der Allgemeinheit

Heckmann: Das Gegenargument lautet, dass diejenigen, die aus welchen Gründen auch immer sich nicht impfen lassen möchten – jetzt mal abgesehen von denen, bei denen es medizinisch nicht geht -, dass dafür diejenigen zahlen sollen, die sich impfen lassen, über Steuermittel diese Tests zu finanzieren.
Kubicki: Aber das ist doch ein Interesse der Allgemeinheit festzustellen, wer infektiös ist und wer nicht infektiös ist. Stellen Sie sich vor, wir haben tausend Menschen, die infektiös sind und jetzt aus Kostengründen sich dem Test nicht unterziehen und damit auch nicht in Quarantäne gehen. Ist das das, was wir tatsächlich wollen? – Das ist doch nicht ernsthaft die Herangehensweise, die die Epidemie bekämpfen kann.
Aber noch einmal: Solange die epidemische Notlage nationaler Tragweite festgestellt wird, hat die Allgemeinheit offensichtlich ein Interesse daran, Infektionsträger herauszufinden. Deshalb müssen Tests kostenlos bleiben. Sonst werden wir erleben, dass viele Menschen, die durch Tests gefunden werden, weil sie infektiös sind, nicht mehr zum Arzt gehen, nicht mehr zu Teststationen gehen und deshalb in der Lage sind, weitere Nichtgeimpfte, übrigens auch diejenigen dann, für die kein Impfangebot besteht, zu infizieren und damit zum Verlauf des Pandemiegeschehens beizutragen.
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Heckmann: Ein anderes Argument, Herr Kubicki, wird ja auch genannt für die Abschaffung der kostenlosen Tests, nämlich das könnte die Menschen dazu bewegen, sich dann doch die kostenlose Spritze, die Impfung abzuholen. Da ist nichts dran aus Ihrer Sicht?
Kubicki: Es gibt eine ganze Reihe von Argumenten, die man heranziehen kann. Aber Infektionsschutz, noch einmal, ist Gefahrenabwehr für Individuen und für die Allgemeinheit. Das ist keine Methode zum Erziehen der Menschen. Ich bin hier der Auffassung, dass wir durch vernünftige Aufklärung, dass wir dadurch, dass wir in Stadtteile gehen, in denen Menschen aus religiösen Gründen sich momentan nicht impfen lassen, gemeinsam möglicherweise mit Imamen, dass wir vor Diskotheken solche Stationen aufbauen oder vor Einkaufszentren, dass wir dort viel, viel mehr erreichen als durch diese Form des massiven moralischen, aber auch faktischen Drucks.
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"Schnelltests sind tatsächlich sehr unsicher"

Heckmann: Karl Lauterbach von der SPD hat sich in diesen Tagen auch wieder mal zu Wort gemeldet und gesagt, da diese Schnelltests ja doch relativ unzuverlässig sind, sollte man vielleicht auf PCR-Tests zurückgreifen – Sie haben es gerade auch schon angedeutet -, den Zugang zu Restaurants beispielsweise abhängig machen von einem negativen PCR-Test, auch das Freitesten übrigens nach einer Quarantäne nur mit einem PCR-Test. Auch Peter Tschentscher, der Erste Bürgermeister in Hamburg, hat sich dem angeschlossen. Ist das eine Überlegung, mit der Sie sich anfreunden können?
Kubicki: Darüber kann man diskutieren, wenn man feststellt, Schnelltests sind tatsächlich sehr unsicher. Ich habe gehört, dass es auch Schnelltests gibt, die eine große Sicherheit haben, ähnlich wie PCR-Tests. Wenn man feststellt, dass diese Schnelltests sehr unsicher sind, dann kann man dazu übergehen, PCR-Tests zu verlangen. Es steht ja auch in der Beschlussvorlage drin, dass man sich dann bis zu 48 Stunden tatsächlich mit einem Test ausweisen kann als derjenige, der nicht als Infektionsträger in Betracht kommt. Das halte ich für denkbar. Aber noch einmal: Da unser Allgemeininteresse darin besteht, herauszufinden wer ist infiziert und wer nicht, sollte man diese Schnelltests, solange die epidemische Notlage besteht, nicht kostenpflichtig machen.
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Heckmann: Diese epidemische Lage nationaler Tragweite – so heißt es offiziell -, die läuft demnächst aus, soll aber verlängert werden, jedenfalls nach der Beschlussvorlage, die heute vorliegt. Ist das ein richtiger Schritt?
Kubicki: Aus meiner Sicht nicht, weil die gesetzlichen Voraussetzungen für diese Feststellung nicht mehr vorliegen. Wir haben niedrige inzidenz-Zahlen. Wir wissen, dass Inzidenzen kaum noch eine Aussage haben. Wir wissen, dass die über 50jährigen weitgehend mit über 85 Prozent durchgeimpft sind und deshalb die vulnerablen Gruppen Krankenhäuser nicht mehr belegen oder nur noch wenig belegen und jedenfalls wir keine schweren Verläufe und keine Todesfälle mehr sehen.

"Niemand kann eine neue Variante ausschließen"

Heckmann: Aber Armin Laschet sagt, wir müssen vorbereitet sein.
Kubicki: Mit diesem Argument können Sie das dauernd aufrecht erhalten, weil niemand von uns ausschließen kann, dass nicht in absehbarer Zeit eine neue Variante irgendwo in der Welt auftaucht. Das Argument zählt infektionsrechtlich nicht. Menschlich nachvollziehbar, aber infektionsrechtlich nicht. Alles staatliche Handeln braucht ja eine gesetzliche Grundlage. Aber die Grundlage der Entscheidung liegt ja nicht darin, dass das infektionsrechtlich notwendig ist, sondern weil wir eine Vielzahl von Verordnungen und Gesetzen haben, die auf dem neuen Infektionsschutzgesetz aufsatteln, und die Regierung war leider zu faul in den letzten drei Monaten. Das habe ich ja schon beim Bundestag im Juni angekündigt. Das wird noch im September verlängert werden müssen, weil die Regierung zu faul war, neue rechtliche Rahmen zu schaffen, weil deshalb dieses Infektionsschutzgesetz, wie es ist, aus Sicht der regierungstragenden Fraktionen in Kraft bleiben muss. Wir haben Krankenhausfinanzierung, wir haben weitere Finanzierungen für die Länder daran gebunden und wenn das Infektionsschutzgesetz jetzt nivelliert würde, wenn jetzt die nationale Notlage wegfallen würde, dann hätte das keine rechtliche Grundlage mehr für diese Aktion. Insofern: Die Arbeitsverweigerung der Regierung in den letzten drei Monaten zwingt wahrscheinlich die Große Koalition dazu, einen solchen Beschluss zu fassen. Rechtlich zwingend notwendig ist der nicht.
Heckmann: Das heißt ganz klar, Herr Kubicki: Wenn das im Bundestag zur Abstimmung ansteht, wird die FDP ablehnen?
Kubicki: Das wird die FDP ablehnen wie schon beim letzten Mal, wie schon am 30.6. Noch mal: Das regierungsamtliche Versagen, die Untätigkeit kann nicht dazu führen, dass wir einen rechtlichen Rahmen schaffen, der nach wie vor Grundrechtseingriffe in unglaublichem Ausmaß erlaubt.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.