"Die Deutsche Digitale Bibliothek ist das nationale Kultur- und Wissenschaftsportal, das aus der Initiative des Europäischen Kulturportals Europeana entstanden ist und damit der nationale Beitrag zu einer gemeinsamen Darstellung des Europäischen Kulturerbes auf der einen Seite und in Deutschland das nationale Kultur- und Wissenschaftsprogramm, in dem alle vor allem öffentliche aber auch sonstige Einrichtungen ihre Bestände, ihre Schätze einer weltweiter Öffentlichkeit zur Verfügung stellen."
Günther Schauerte, Vizepräsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz Berlin und Vorstandsmitglied des Kompetenznetzwerkes Deutsche Digitale Bibliothek. 30.000 Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen – Museen und Bibliotheken, Forschungsinstitute und Archive – sollen Filme und Texte, Noten und Fotos, Schallplatten und Websites, Gemälde und Plastiken über das Internet zugänglich machen.
"Das ist hier die Startseite der Deutschen Digitalen Bibliothek, Betaversion steht noch drauf."
Uwe Müller, Informatiker an der Deutschen Nationalbibliothek in Frankfurt am Main und technischer Projektleiter der Deutschen Digitalen Bibliothek:
"Als klassischen Einstieg hat man sich für den Suchschlitz entschieden, für die einfache Suche, es gibt hier unten aber auch noch mehrere Teaser nennen wir das, da wird dann regelmäßig auf wechselnde Themen hingewiesen, die in der Deutschen Digitalen Bibliothek sich wiederfinden oder wo man interessante Inhalte dazu findet."
Zum Beispiel die Zahl der angeschlossenen Wissenschafts- und Kultureinrichtungen: 1800 mit 5,5 Millionen Exponaten sind es aktuell, in der Endausbaustufe sollen es 30.000 Institutionen sein mit einer kaum abzuschätzenden Zahl von Ausstellungsstücken.
"Dann gibt es aber auch gleich hier Noten, die man sich angucken könnte."
Neben den Noten werden auch Tonträger angezeigt, zum Beispiel eine Aufnahme des "Fidelio".
Das klingt nicht wirklich gut! Wie auch, es ist die digitalisierte Aufnahme einer Schelllackplatte – historisch sicher wertvoll, akustisch von zweifelhaftem Genuss – womit eines der gravierendsten Probleme sicht- und hörbar wird: Die Deutsche Digitale Bibliothek bietet zurzeit nur den Zugriff auf alte Exponate, genauer: In ihren digitalen Regalen stehen fast ausschließlich urheberrechtsfreie Bücher und Bilder, Musikstücke und Filme.
"Urheberrecht besagt, dass man 70 Jahre tot sein muss, bevor über die Werke verfügt werden darf."
Ute Schwens, stellvertretende Direktorin der Deutschen Nationalbibliothek in Frankfurt am Main und maßgeblich am Aufbau der Deutschen Digitalen Bibliothek beteiligt. Und dann gibt es noch die sogenannten verwaisten Werke:
"Die Digitalisierung von solchem Material ist ein besonderes Nutzungsrecht, da hat damals nie jemand dran gedacht, wir müssen aber heute auf die Autoren zugehen, um dieses Recht zu bekommen. Diese Urheber findet man dann gegebenenfalls nicht mehr, das sind dann die verwaisten Werke."
Wie können Lösungen aussehen? Zunächst einmal müsse man die aktuell geltenden Regeln vereinfachen – sagt Rolf Rasche, geschäftsführender Gesellschafter der Digitalisierungsfirma Imageware in Bonn. Warum gilt "70 Jahre nach Tod des Autors"? Warum nicht "70 Jahre nach Erscheinen des Buches"? Außerdem – so Rasche – sollte es einfacher sein, ein Buch mit mehreren Autoren zu digitalisieren.
"Das gilt auch für kleinste Textpassagen, weil, unter das Urheberrecht fällt schon jede Satzsequenz mit mehr als elf Worten, das heißt, in der Form ist es eigentlich nicht praktikabel."
Die DDB muss noch viel Überzeugungsarbeit leisten – sowohl intern als auch bei ihren zukünftigen Nutzern.
Günther Schauerte, Vizepräsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz Berlin und Vorstandsmitglied des Kompetenznetzwerkes Deutsche Digitale Bibliothek. 30.000 Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen – Museen und Bibliotheken, Forschungsinstitute und Archive – sollen Filme und Texte, Noten und Fotos, Schallplatten und Websites, Gemälde und Plastiken über das Internet zugänglich machen.
"Das ist hier die Startseite der Deutschen Digitalen Bibliothek, Betaversion steht noch drauf."
Uwe Müller, Informatiker an der Deutschen Nationalbibliothek in Frankfurt am Main und technischer Projektleiter der Deutschen Digitalen Bibliothek:
"Als klassischen Einstieg hat man sich für den Suchschlitz entschieden, für die einfache Suche, es gibt hier unten aber auch noch mehrere Teaser nennen wir das, da wird dann regelmäßig auf wechselnde Themen hingewiesen, die in der Deutschen Digitalen Bibliothek sich wiederfinden oder wo man interessante Inhalte dazu findet."
Zum Beispiel die Zahl der angeschlossenen Wissenschafts- und Kultureinrichtungen: 1800 mit 5,5 Millionen Exponaten sind es aktuell, in der Endausbaustufe sollen es 30.000 Institutionen sein mit einer kaum abzuschätzenden Zahl von Ausstellungsstücken.
"Dann gibt es aber auch gleich hier Noten, die man sich angucken könnte."
Neben den Noten werden auch Tonträger angezeigt, zum Beispiel eine Aufnahme des "Fidelio".
Das klingt nicht wirklich gut! Wie auch, es ist die digitalisierte Aufnahme einer Schelllackplatte – historisch sicher wertvoll, akustisch von zweifelhaftem Genuss – womit eines der gravierendsten Probleme sicht- und hörbar wird: Die Deutsche Digitale Bibliothek bietet zurzeit nur den Zugriff auf alte Exponate, genauer: In ihren digitalen Regalen stehen fast ausschließlich urheberrechtsfreie Bücher und Bilder, Musikstücke und Filme.
"Urheberrecht besagt, dass man 70 Jahre tot sein muss, bevor über die Werke verfügt werden darf."
Ute Schwens, stellvertretende Direktorin der Deutschen Nationalbibliothek in Frankfurt am Main und maßgeblich am Aufbau der Deutschen Digitalen Bibliothek beteiligt. Und dann gibt es noch die sogenannten verwaisten Werke:
"Die Digitalisierung von solchem Material ist ein besonderes Nutzungsrecht, da hat damals nie jemand dran gedacht, wir müssen aber heute auf die Autoren zugehen, um dieses Recht zu bekommen. Diese Urheber findet man dann gegebenenfalls nicht mehr, das sind dann die verwaisten Werke."
Wie können Lösungen aussehen? Zunächst einmal müsse man die aktuell geltenden Regeln vereinfachen – sagt Rolf Rasche, geschäftsführender Gesellschafter der Digitalisierungsfirma Imageware in Bonn. Warum gilt "70 Jahre nach Tod des Autors"? Warum nicht "70 Jahre nach Erscheinen des Buches"? Außerdem – so Rasche – sollte es einfacher sein, ein Buch mit mehreren Autoren zu digitalisieren.
"Das gilt auch für kleinste Textpassagen, weil, unter das Urheberrecht fällt schon jede Satzsequenz mit mehr als elf Worten, das heißt, in der Form ist es eigentlich nicht praktikabel."
Die DDB muss noch viel Überzeugungsarbeit leisten – sowohl intern als auch bei ihren zukünftigen Nutzern.