Demnach sollen Kunst- und Kultureinrichtungen Barrierefreiheit und Inklusion im Leitbild verankern und umsetzen. Dazu gehören bauliche Zugänglichkeit, aber auch die Barrierefreiheit bei der Programmplanung bis hin zu Werbung und Öffentlichkeitsarbeit.
Dusel sagte im Deutschlandfunk Kultur, es gehe um mehr als um die Rampe für Rollstuhlfahrer zu Theatern und Kinos. Als weitere Beispiele nannte er Gebärdensprache bei Kulturveranstaltungen, die Möglichkeit der Audiodiskription für Sehbehinderte, aber auch Leichte Sprache in den Medien für Menschen mit Lernbeeinträchtigungen.
Diese Nachricht wurde am 02.12.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.