Vorschlag der Monopolkommission
Kundenzufriedenheit bei der Bahn sollte als Ziel gesetzlich verankert werden 

Die Monopolkommission schlägt vor, die klare Ausrichtung der Bahn auf die Bedürfnisse der Kunden gesetzlich festzuhalten.

    Jürgen Kühling, Mitglied der Monopolkommission, spricht bei der Pressekonferenz der Monopolkommission zur Vorstellung des 25. Hauptgutachtens 2024 dieser Kommission.
    Jürgen Kühling, Mitglied der Monopolkommission, spricht bei einer Pressekonferenz der Monopolkommission am 1.7.2024 (picture alliance/dpa)
    Um einen qualitativ hochwertigen und zuverlässigen Zugverkehr zu garantieren, seien die bisherigen Maßnahmen von Bundesverkehrsminister Wissing nicht ausreichend, hieß es bei der Vorstellung des Hauptgutachtens in Berlin. Das zeigten der derzeit schlechte Zustand des Eisenbahnnetzes und die Negativrekorde bei der Pünktlichkeit deutlich. Der Vorsitzende der Monopolkommission, Kühling, meinte, die Verlagerung auf die Schiene werde nur bei einer konsequenten Kundenorientierung gelingen. 
    Die Kommission hält in diesem Zusammenhang auch an ihrer Forderung einer Zerschlagung des Bahn-Konzerns fest. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass die Ausrichtung der Infrastrukturgesellschaft (DB InfraGO AG) eher auf das Konzernwohl als auf das Gemeinwohl erfolge.

    Kritik an Boni

    Darüber hinaus gab es Kritik an der Auszahlung von Millionen-Boni an Bahnvorstände. Wer sich in dieser Situation Boni auszahlen wolle, steuere das eigene Unternehmen nicht gut, meinte Kühling. Der Bahn-Vorstand hatte die Boni damit begründet, dass Ziele wie die Frauenquote in den Chefetagen und die Zufriedenheit der Mitarbeitenden übererfüllt wurden.
    Die Monopolkommission ist ein unabhängiges Expertengremium, das die Regierung in der Wettbewerbspolitik berät. Neben allgemeinen Hauptgutachten legt sie auch Sondergutachten etwa zur Bahn vor.

    Preisobergrenze für Fernwärme gefordert

    Die Anbieter seien in den meisten Fällen von Natur aus Monopolisten, erklärte Kühling. Bislang hätten sich jedoch alternative Heizungsarten wie Öl- und Gaskessel preisdämpfend ausgewirkt. Mit der Umstellung auf nachhaltige Energien entstünden nun aber Bereiche, wo etwa die Installation einer Wärmepumpe nicht möglich und Fernwärme oft die einzige mögliche Heizungsart sei. Damit drohe sich die Monopolstellung der Anbieter weiter zu verschärfen.
    Darüber hinaus regt die Monopolkommission an, neben den regionalen Versorgern weitere Möglichkeiten für eine Anlieferung von Fernwärme zu prüfen. Beispiele seien etwa die Industrie oder Rechenzentren.
    Diese Nachricht wurde am 01.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.